Kündigung Sparbrief?

Guten Tag,

da ich einen bestehenden Sparbrief kündigen will, habe ich die Kündigungsbedingungen bei der Bank angefragt. Die Bank hat die vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten ausgeschlossen, akzeptiert jedoch eine Kündigung unter folgenden Bedingungen (Zitat aus dem Brief der Bank)

"-es muss ein unvorhersehbares Ereignis eingetreten sein und es dürfen keine weiteren liquiden Mittel vorhanden sein.

Wenn diese Punkte zutreffen, schicken sie Kündigungsschreiben und Unterlagen die die wirtschaftliche Notlage belegen an ".."

-Erklärung und Nachweis des Sachverhalts (Nachweis über eingetretene Arbeitslosigkeit)

-Giro-Kontoauszüge der letzten vier Wochen."

Die og. Ereignisse (keine liquiden Mittel+aktuelle Arbeitslosigkeit treffen zu)

Aktuell befinde ich mich in der Zeit zwischen Ausbildung und Studium und habe mir nun von meinem Ersparten Wohnungseinrichtung gekauft.

Nun zu meinen Fragen

  1. Hat die Bank Anspruch auf meine umgeschwärzten Kontoauszüge (Alle Empfängerdaten und Geldbeträge) ?
  2. Könnten meine höheren Ausgaben (für Wohnungseinrichtung) in den letzten vier Wochen zu einem Problem führen bzw. kann die Bank mein Kaufverhalten negativ auslegen?
  3. Wie lange würde sich der Küdigungsprozess hinziehen? Da ich ja aktuell Arbeitssuchend bin und keine Liquiden Mittel habe, können sie ja keine ewige Frist setzen oder ?

Vielen Dank für jede Hilfe

LG

Bank, Finanzen, Kündigung, Kündigungsrecht, Vertrag, Vertragsrecht
SKANDAL: Postbank zahlt Geld nicht aus UND verweigert Kontakt. Was jetzt?

Hallo,

die Postbank hielt ich immer für eine der größten und seriösesten deutschen Banken. Nun wurde ich eines Besseren belehrt. Aufgrund einer Werbung legte ich für 4 Monate Festgeld bei der Postbank an. Dafür wurde mir schriftlich ein einmaliger Bonus von 1,4% p. a. zugesichert.

Dann kündigte ich fristgemäß (einige Wochen vorher) die Postbank-Sparcard zum 31.7. Einige Tage später erhielt ich einen Kontoauszug, wonach mir mein Festgeld plus 80 Cent(!!) Zinsen ausbezahlt würden. Per Email reklamierte ich zweimal den fehlenden Bonus i. H. v. ca. 150 Euro. Eine Antwort erhielt ich bis heute nicht. In einer Filiale wurde mir mitgeteilt, dass man keine Einsicht in die gekündigten Konten hätte. Dann rief ich mehrfach die Hotline an und wartete immer mehr als 20 Minuten. Vor einigen Tagen meldete sich dann endlich ein Mitarbeiter. Auch dieser teilte mir mit, er hätte leider keine Einsicht in die gekündigten Konten. Ich sollte aber meine Email wiederholen und diesmal das Beschwerde-Schreiben mit eingescannter Unterschrift als Anhang senden. Dies habe ich getan, bisher weiterhin ohne Antwort. Auf meine Frage, was ich noch tun könne, erwiderte der Hotline-Mitarbeiter, ich könne ja mal per Post an die zuständige Abteilung der Postbank in München schreiben ...

Inzwischen habe ich erfahren, dass ich nicht das einzige Postbank-Opfer bin, dem Geld und Antworten verweigert werden. Eine Verwandte hatte Ihr Girokonto im Juli gekündigt. Bis heute hat sie keine Bestätigung der Kündigung erhalten. Auch das restliche Guthaben wurde ihr nicht auf ihr neues Konto bei einer anderen Bank überwiesen. Einmal erhielt sie bei der Hotline die Info, wegen Streiks würde alles "etwas" länger dauern.

Da ich keine Lust habe, noch mehr Zeit und Geld für einen Anwalt oder einen Termin beim Verbraucherschutz zu investieren, bleibt die Frage: wie kann man weiterkommen bei der Postbank? Gibt es inzwischen eine Interessengemeinschaft Postbank-Geschädigter? Ich möchte das mir zustehende Geld haben. Und angemessen fände ich auch noch eine Entschuldigung der Geschäftsleitung plus einem Gutschein oder einer Gutschrift.

Für Tipps bedanke ich mich im Voraus.

Bank, Festgeld, Postbank, Zinsen, bonus
Genossenschaftsanteile bei der Volksbank reduzieren?

Hallo und guten Tag,

seit mehreren Jahren sind wir nun weggezogen. Ich habe jedoch noch ein Volksbank-Konto bei meiner alten Hausbank, da über dieses Konto die Abwickung (Kredit und Vermietung) einer Wohnung am alten Wohnort läuft, bis sie vollständig abbezahlt ist.

Ich hab dort auch noch Genossenschaftsanteile "hängen". Ich wollte sie nun auf ein Mindestmaß reduzieren (1 Anteil). Ich war immer der Meinung das würde -selbstverständlich nicht von heute auf morgen- grundsätzlich gehen.

Nun teilte man mir mit, dass man die Anteile nicht reduzieren kann. Man könne die Anteile nur ganz kündigen. Stimmt das? Habe ich die Satzung tatsächlich falsch verstanden?

Zitat: "§ 5 Kündigung

(1) Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäfts-jahres zu kündigen.

(2) Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es seine Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsan-teile zum Schluss eines Geschäftsjahres kündigen.

(3) Die Kündigung mussschriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens drei Monate vor Schluss eines Geschäftsjahres zugehen."

Ich kann auch keine Anteile übertragen und auf der neuen Bank (auch Volksbank), habe ich schon Anteile.

Über Tipps zu diesem Thema bin ich dankbar.

Freundliche Grüße

Jens

Geld, Bank, Genossenschaftsanteile, Volksbank
Überweisung aus der Türkei nach Deutschland?

Hallo,

meine Mutter würde gerne Geld aus der Türkei auf ihr deutsches Konto überweisen (50.000 EUR). Beide Konten laufen auf ihren Namen. Nun habe ich mich bereits eingelesen und wollte mir hier ein kurzes Feedback einholen, ob meine Infos richtig sind. Auch habe ich weitergehende Fragen zu einigen Punkten:

  1. Überweisungen aus dem Ausland müssen ab 12.500 EUR an die Bundesbank gemeldet werden
  2. Wenn es ein reiner Übertrag ist, bedarf es keiner Meldung an die Bundesbank
  3. Nur wenn dem Übertrag ein Rechtsgeschäft vorangeht, muss es der Bundesbank gemeldet werden
  4. Überweisungen unter 12.500 EUR müssen nicht an die Bundesbank gemeldet werden
  5. Die empfangende Bank muss nicht gesondert informiert werden
  6. Die empfangende Bank wird ab 10.000 EUR eine Meldung an die Behörden (Finanzamt?) machen, da automatisch Verdacht auf Geldwäsche besteht bei hohen Beträgen
  7. Evtl. müssen Kapitalertragssteuern nachgezahlt werden, da das Geld im Ausland Erträge brachte

So, nun hätte ich hierzu noch Fragen:

Zu 1)

Ein reiner Übertrag ist doch wenn die gleiche Person vom Konto in der Türkei auf das Konto in DE überweist – daher bedarf es m.A.n. keiner Meldung – egal wie hoch der Betrag ist.

Zu 4)

Reicht es, bei Nachfrage seitens Finanzamt, zu sagen, dass das Geld über die Jahre angespart wurde? Es ist in der Tat so, dass das Geld über 30 Jahre hinweg angespart wurde. Hierzu gibt es nach so langer Zeit natürlich keine Belege mehr. Aber meine Eltern haben ein gutlaufendes Geschäft gehabt. Die Aufbewahrungspflicht ist aber vorbei und es gibt keine Unterlagen hierzu.

Zu 5) Auf das in der Türkei angelegte Geld wurden dort auch Steuern gezahlt. Leider machen meine Eltern keine jährliche Steuererklärung (Beide Rentner mit geringem Einkommen). Daher ist es evtl. etwas schwierig, das Ganze nachzuweisen. Sicherlich stellt aber die türk. Bank einen Steuernachweis aus. Nur weiß ich nicht über wie viel Jahre die das rückwirkend machen.

Das wären erst mal meine Fragen. Würde mich freuen, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte. Gerne nehme ich auch sonstige Tipps entgegen, die ich oben nicht aufgeführt/bedacht habe.

Geld, Ausland, Bank
Dispokredit oder Kleinkredit in Höhe von 200 - 300€ bei der Sparkasse?

Wunderschönen Guten Tag,

Meine Frage wäre, ich bin erst seit kurzem Arbeitslos (letzten Monat Antrag auf ALG II eingereicht) und wollte fragen ob man als Arbeitsloser einen Despokreit oder klein Kredit in Höhe von 200 - 300€ bei der Sparkasse bekommen kann.

Momentan ist meine Situation sehr schwierig, ich sollte letzten Monat mein Anteilt mit dem meines Vaters (Bedarfsgemeinschaft) erhalten, allerdings hat mein Vater davor einen Vorschuss genommen ohne Absprache mit mir etc. nun wurde es von meinem Geld anteil abgerechnet und sitze nun mit kompletten Rechnungen auf der Back.

Meine Vorherige Situation war so, ich habe schon seit 1 Jahr seit dem erreichen meiner volljährigkeit keinen Anspruch mehr gehabt auf das ALG II da ich seitdem auch früher Probleme hatte mit meiner Aufenthaltserlaubniss, da ich mit 1 1/2 Jahren nach Deutschland kam (meine Oma mich aus Russland von meiner Mutter zu meinem Vater nach Deutschland gebracht hat) hatte mein Vater nicht gewusst das er sich um den Aufenthaltstitel um mich kümmern musste am anfang.

Nun den seit der Volljährigkeit kann ich nun meine Dokumente jetzt beantragen etc. nun habe ich seit letzten Monat einen Vorläufigen Pass erhalten und den Originalen Ende März.

Da nun mein Vater diesen Vorschuss genommen hat bin ich auf das Geld vom Arbeitsamt sehr angewiesen solange ich noch auf Job suche bin da ich sehr gute hilfe von meinem Betreuer und vom Arbeitsamt erhalte.

Da dieser Vorschuss nun von meinem Geld abgerechnet wurde kann ich meine Rechnungen nicht zahlen obwohl ich mit dem Geld gerechnet habe, da wäre mir in den Sinn gekommen meine Bank (Lzo) um einen kleinen Despo/kredit zufragen da es dann ende dieses Monat sofort abgerechnet werden kann.

Wäre dies Möglich oder brauch ich mich garnicht erst bemühen es nachzufragen?

Bitte um Antwort...

Mfg Serii

Arbeitslosigkeit, Bank, Dispo, Dispokredit, Kredit, Sparkasse
Gebührenhöhe für Sicherheitenaustausch: Bank verlangt 750 € für einen Austausch von 28.000 € in eine anderes Grundbuch - stimmt der Betrag?

Ich bin derzeit dabei einen Sicherheitenaustausch durch zuführen. Das Restdarlehen soll in das Grundbuch einer weiteren Immobilieeingetragen werden, in deren Grundbuch die Bank bereits eingetragen ist. Fürdiesen Vorgang ist eine Grundschulderhöhung um 16000,- € erfoderlich, diegesamte Grundschuld liegt dann bei 40.000,- €, die Immobilie ist mit ca. 55.000,-€ bewertet worden.

Die Bank hat diesem zugestimmt, verlangt aber eineBearbeitungsgebühr von 750,- €.

Über diesen hohen Betrag bin ich erstaunt!

Diese 750,- € stehen in einer Preisliste, die online nichteinsehbar ist und die ich erst auf Nachfrage erhalten habe. Man verlangt vonmir, zu unterzeichnen, das ich über die Preislisten informiert war und die Bankweigert sich, den Sicherheitenaustausch durch zu führen, wenn ich nicht dieseenorme Gebühr von 750,- € bezahle, um 28.000,- € Kredit in dem weiterenGrundbuch unter zu bringen.

Diese 750,- € stehen, wie ich nun gesehen habe, tatsächlichin der mir zugesanten Preislist, der HASPA. Diese Summe fällt grundsätzlich an,egal ob es sich um einen Sicherheitenaustausch und Objektbewertung von 1 Miohandelt oder eben wie bei mir in Höhe von 28.000,- €!

Soweit ich informiert bin, habe ich ein Anrecht auf eineRechnung mit Aufstellung des Aufwandes, den die Bank hat. Die 750,- € könnennicht auf den Aufwand bezogen sein, wenn diese Gebühr Kredithöhen unabhängigeingefordert wird.

Auf schriftliche Aufforderung mir eine aufwandbezogenRechnung mit Darstellung des Aufwandes der Bank zu senden, erhalte ich lediglichdie Antwort:

"Ihnen steht es selbstverständlich frei entweder denangebotenen Sicherheitentausch mit Erfüllung der Auflagen anzunehmen oder dieDarlehen abzulösen. An den anfallenden Gebühren des Sicherheitentausches hatund wird sich nichts ändern, die Höhe des Vorfälligkeitsentgeltes beivorzeitiger Ablösung der Darlehen wird bei erfolgter Ablösung zum Stichtagermittelt."

Dies bedeutet, ich komme nur zu meinem Recht, wenn ich eineungerechtfertigt hohe Gebühr bezahle.

Was kann ich dagegen tun?

Bank, gebühren, Bankgebühren

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