Kunder verstorben-Zuwachssparen auflösen
Hallo mein Vater ist leider kuerzlich verstorben( juni2010) Nun erwarten wir demnaechst den Erbschein, und muessen dann auch das Konto und ein Zuwachssparenm sowie ein Garantiefond vorzeitig aufloesen. Sowie wir erkennen koennen, handelt es sich bei dem Zuwachssparen um eine Kuendigungssperrfrist bis Februar 2011, bei dem Garantiefond scheint es aehnlich zu sein, wissen wir aber gerade nicht genau. Bei einem Gespraech mit der Bank, teilte diese uns mit, das beim Aufloesen dieser beiden Konten, wegen diesen Sperrfristen Gebuehren anfallen, wegen vorzeitiger Kuendigung. Sind solche Gebuehren rechtens, wenn der Inhaber doch aber verstorben ist ? Gelten da die gleichen regeln, als wenn er zu Lebzeiten dies aufgeloest haette ? Wie verhaelt sich das bei dem normalen Girokonto mit Gebuehren? Vielen dank fuer die Hilfe, ist echt wichtig.
M
1 Antwort
An Garantiefonds - so es einer ist - kommt man normalerweise auch während der Laufzeit einfach ran. Die Frage ist - wie bei allen Fonds - wie er gerade steht und ob von der Garantie etwas zu erwarten ist aber das sollte nicht das Problem sein.
Was da genau an Gebühren anfällt, sollen sie dir erklären. Normalerweise nämlich keine.
Der Zuwachssparer ist eventuell ein länger laufender Sparvertrag. Die laufen auch weiter, wenn man gestorben ist. Ich hatte mal eine ewig dauernde Erbauseinandersetzung, weil der Verblichenen kurz vor dem Ableben noch ein 5 Jahre laufender Sparbrief verkauft worden ist. So schlimm scheint es bei euch nicht zu sein. Der Februar 2011 kommt ja schon in gut vier Monaten.
Generell gelten bei Anlageprodukten wie diesen die selben Regeln wie zu Lebzeiten. Im Gegenteil werden für die Nachlassabwicklung oft ordentliche Gebühren erhoben.
Frage was genau und in welcher Höhe an Gebühren passiert, wenn ihr alles beendet. Sage ihnen, dass du es deshalb so genau wissen willst, weil du es deinem Anwalt zeigen willst und stelle dann die neuen Erkenntnisse rein. Bisher ist diene Frage etwas zu "wischiwaschi".