Bank will die Bürgschaft für Küchenanzahlung(3200 €)nicht zahlen
Habe vom Küchenstudio für die Anzahlung einer Küche eine Bankbürgschaft verlangt,und gegen zahlung von 3200 Euro auch erhalten.Ich konnte aber vorher nicht wissen das die Bürgschaft erst in Kraft tritt wenn die Summe auf dem Konto der Bank eingegzahlt ist.Geld ist dort nie angekommen,und der Küchenstudioinhaber ist mit dem Geld weg.Hätte die Bank die Bürgschaftsurkunde nicht zu mir schicken müssen anstelle zum Küchenstudio,dann hätte ich das Geld direkt überweisen können.Auf der Bürgschaft steht ja schließlich auch mein Name und meine Adresse,nach erhalt der bürgschaft habe ich sofort bei SSK Düsseldorf angerufen und mir wurde zugesichert das alles in ordnung wäre und über die Bürgschaft alles abgesichert ist.Von diesem Telefongespräch will der Sachbearbeiter jetzt nichts mehr wissen,was soll ich Eurer Ansicht machen ,wie sieht es Rechtlich aus ??????? Danke für Eure Hilfe.
2 Antworten
ganz schlecht, weil Du Dirdas Ding vorhr nicht genau durchgelesen hast.
es stellt sich hier aber trotzdem die Frage, ob sich die Bank darauf berufn kann.
Schließlich haben die dem Kunden (Möbelhändler) eine Brügschaftsurkunde ausgehändigt. damit ist das Ding in der Welt. Er hat sie an Dich weitergegeben (Du hast doch das Original in der Hand?). Also müssen die gegen aushändigung der Urkunde zahlen.
Aber für ein endgültiges Urteil müßte man den genauen Text der Urkunde kennen, denn es gibt bei Bankgarantien/-bürgschaften eine vielzahl von Texten.
Wenn der Küchenstudioinhaber eine Unterschlagung begangen hat, sollte das zur Anzeige gebracht werden - das Geld dürfte aber futsch sein.
Mit der Bank könnte davon ein zweiter Rechtsstreit ausgelöst werden - Ausgang unklar, hängt sehr von der Beweislage ab.