Neben der Satzung haben wir eine Geschäftsordnung, die sehr viele Dinge regelt. Unsere Satzung verweist auch an mancher Stelle auf die Geschäftsordnung.
Das Vereinsregister und das Finanzamt haben aber nie nach unserer Geschäftsordnung gefragt.
Wir regeln in der GO maßgeblich den Ablauf der Versammlungen und Sitzungen, welche Formen von Anträgen möglich sind und welche Strafen verhängt werden können.
Darüber hinaus regelt die GO die Aufgaben des Vorstands, zum Beispiel die Pflichten des Kassenwarts bei der Buchführung. Die Vorstandsposition A ist gleichzeitig Vereinsrichter und Kassenprüfer. Also prüft Vorstand A den Vorstand B. Liegt hier eine Verletzung vor? Grundsätzlich ist der Kassenprüfer zu Neutralität verpflichtet und hat auch einen Strafantrag gegen den Kassenwart zu stellen, wenn Veruntreuung vorliegt.
Da ich die Geschäftsordnung formuliert habe, habe ich immer darauf geachtet, keine Kollusionen zu ermöglichen und weitgehende Rechte der Mitgliederversammlung einzubauen, Vorstände abzusetzen oder zu bestrafen für Fehlverhalten.
Ist die Geschäftsordnung insoweit rechtskräftig, als dass man aus ihr Ansprüche ableiten kann?
Beispielsweise wäre es ja gut, wenn man auch seitens des Vorstandes Ansprüche auf Entlastung etc. herleiten kann. Da wir aber sowas nicht in der Satzung geregelt haben, sondern nur in der Geschäftsordnung, bin ich mir unsicher.
Obwohl zwar Verweise auf die Geschäftsordnung in der Satzung eingebaut sind, steht dort nicht ausdrücklich drin, dass die Geschäftsordnung bindend ist. Jedoch soll ist bei einer Mitgliedschaft die Bindung an die GO vorgeschrieben.
Wie ist die aktuelle Lage zu bewerten?