Tippgeber Provision von Ausländischen Firmen als Freiberufler, welche Höhe ist erlaubt und wie muss ich versteuern? Wo bekomme ich einen Tippgeber Vertrag?

Hallo, ich bin seit vielen Jahren als Berater tätig - hauptsächlich im Ausland. Meine Firma hat aber ihren Sitz in Deutschland und hier zahle ich auch Steuern. Jetzt haben mich - aufgrund der schlechten Auftragslage, einige bekannte Firmen gefragt ob ich nicht evtl beim "Netzwerken" helfen kann. Ich sollte diese Firmen also, wenn möglich auf neue Projekte aufmerksam machen, ggfls. den Firmen mit neuen Projekten vorstellen damit die sich dort vorstellen können und ggfls. einen Auftrag erhalten. Ich würde lediglich die "Verbindung herstellen" bzw. Kontakte herstellen und austauschen ->Nach vorheriger Prüfung beiderseitiger Erlaubnis.
Dafür würde ich dann Provision erhalten. Da diese "Projekte" sehr unterschiedlich sind und sehr breit gefächert, liegen die Projektkosten irgendwo zwischen 50.000E und 15.000.000 Millionen. Um es noch komplizierter zu machen - Diese Projekte sind gemäß Art.148 (a), (c) oder (d) der Richtlinie Nr. 2006/112/EG des Europäischen Mehrwertsteuergesetzes, Steuerfrei da sie in unterschiedlichen Ländern und/oder freihandelszonen (Werften) ausgeführt werden und für Lieferung für Schiffe auf Hoher See bestimmt sind. Nun meine Frage - die Firmen kamen mit ganz konkreten Ansagen wie viel Provision sie bereit wären - im Erfolgsfall zu bezahlen.... Wie hoch ist die Grenze für Provisionseinnahmen? Kann ich z.b. 50.000E oder 80.000E in Rechnung stellen? Wo erhalte ich einen Vertrag und wie stelle ich die Rechnung? Mwst oder nicht? Tippgeber provision als Gegenstand der Rechnung? Ich bin "Freiberuflicher Berater" und habe daher kein Gewerbe. Herzlichen Dank!

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