Hallo,

Provisionen aus der Vermittlung von Finanzdienstleistungen sind Umsatzsteuer befreit, so lange der Vermittler kein Eigeninteresse hat, wenn er zwei Parteien zusammenbringt.
Hier werden zum Beispiel Bausparverträge oder Fonds gemeint.

zählt das gleiche für die Vermittlung von Factoring Dienstleistungen an andere Unternehmen? Die Vermittlung erfolgt mit einem Vertretervertrag nach HGB §84.

zählt dies ebenfalls zu den Umsatzsteuer befreiten Provisionen oder nicht?

vielen Dank