Darf der KfZ Stellplatz in die Nettokaltmiete mit einberechnet werden?
Mein Makler hat mir 2 Nettokaltmieten (800€) + 2 KfZ Stellplätze (25€) + 19% MwSt berechnet. Also die KfZ Stellplätze waren nicht extra ausgewiesen, sondern es sah so aus:
Bitte zahlen Sie den ausstehenden Betrag von 1650€ + 19% Mehrwertsteuer 313,50€ =1963,50
Ohne die KfZ Stellplätze wären es nur 1904,00€.
Darf der Makler den KfZ Stellplatz wirklich mit reinrechnen und dadurch etwas mehr Provision verlangen?
Maklerprovision,
provision