Provision zurückzahlen bei Prämienstilllegung?
Für mich stellt sich die Frage, ob ich Provision zurückzahlen muss, wenn meine Kundin ihre staatlich geförderte Lebensversicherung stilllegt.
Wäre es von Vorteil, wenn sie diese nur reduziert und in welchen Fällen muss ich mehr Prov zurückzahlen bzw. muss ich überhaupt Prov zurückzahlen, wenn sie diese Prämienfrei stellt?
1 Antwort
Du solltest die Regeln Deines Vermittlervertrages eigentlich kennen.
Bei einer Lebensversicherung (besonders bei einer Riesterrentenversicherung) wird Dir zwar sofort die gesamte Abschlussprovision ausbezahlt aber der Kunde zahlt seine Abschlusskosten (in denen auch Deine Provision enthalten ist) in 5 gleichen Jahresraten mit seiner Prämie.
Wenn er also in diesen ersten 5 Jahren etwas an der Versicherung ändert (durch Beitragsfreistellung oder Herabsetzung der Vertragssumme/Beitragszahlung) dann musst Du den Teil der Abschlussprovision der "noch nicht verdient" ist zurück zahlen.
Beispiel:
Abschlussprovision 1.000 Euro - verteilt auf 5 Jahre also 200 Euro pro Jahr.
a) Der Versicherungsnehmer stellt den Vertrag nach einem Jahr beitragsfrei
-> 800 Euro sind nicht verdient, 200 Euro verdient.
b) Der Versicherungsnehmer reduziert nach einem Jahr den Vertrag um die Hälfte
-> (hängt vom Vertrag ab aber normalerweise) 200 Euro verdient, 400 Euro weiter in der Schwebe und 400 Euro nicht verdient.