Wereden Einkünfte aus einer Provisionsvermittlung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Für die Vermittelung eines neuen Mitarbeiter stehen mir als Privatperson 3000€ Provision zu. Ich beziehe derzeit ALG 1.
Frage 1: Wir muss ich diese Einkünfte angeben, welche Freibeträge gibt es? Frage 2: Die Vermittelung, für die die Provision fällig wird, fand zu einer Zeit statt, als ich noch erwerbstätig war uns Steuern gezahlt habe. Was zählt hier? Das Datum der Auszahlung (also Anrechnung gegen ALG) oder das Datum der Leistungserbringung (also reguläre Versteuerung)?
2 Antworten
Vielen Dank für die Antwort, die Sache ist leider noch etwas komplexer: Die Firma von der ich die Provision bekomme ist NICHT mein ehemaliger Arbeitgeber, sondern eine andere Firma, mit der ich auch nie ein Arbeitsverhältnis hatte.
Zählt dann auch, wann diese Firma die Ausgaben versteuert?
wenn Sie nicht bilanzierungspflichtig sind, zählt das Datum des Geldeingangs. Die Provision wird in der Regel brutto gezahlt, d.h. die Versteuerung ist Sache des Empfängers. Falls Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, brauchen Sie keine MWST abzuführen.