Für die Vermittelung eines neuen Mitarbeiter stehen mir als Privatperson 3000€ Provision zu. Ich beziehe derzeit ALG 1.

Frage 1: Wir muss ich diese Einkünfte angeben, welche Freibeträge gibt es? Frage 2: Die Vermittelung, für die die Provision fällig wird, fand zu einer Zeit statt, als ich noch erwerbstätig war uns Steuern gezahlt habe. Was zählt hier? Das Datum der Auszahlung (also Anrechnung gegen ALG) oder das Datum der Leistungserbringung (also reguläre Versteuerung)?