Vermittlungsprovision Umsatzsteuer befreit?

1 Antwort

Provisionen aus der Vermittlung von Finanzdienstleistungen sind Umsatzsteuer befreit, so lange der Vermittler kein Eigeninteresse hat, wenn er zwei Parteien zusammenbringt.

Eine seltsame Formulierung. Der Vermittler hat immer das Eigeninteresse die Provision zu verdinen.

Hier werden zum Beispiel Bausparverträge oder Fonds gemeint.

Hier liegt die Umsatzsteuerfreiheit darin begründet, weil die USt-Freiheit auf § 4 Nr. 11 (Bausparkasse) und Nr. 8 e (Fondsanteile) UStG genannt ist.

Für die Factoring verträge kommt es drau an, ob es mit übernahme des Forderungsausfallrisikos, oder ob es nur um den Forderungsvorfinanzierung geht.

Die Steuerfreiheit richtet sich nach § 4 Nr. 8 c UStG:

die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen,

Also welche Dienstleitung wird erbracht, damnach richtet sich auch die umsatzsteuerliche Behandlung der Provision.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986