Wie werden Provisionen bei der Gehaltsabrechnung versteuert?
Hallo Zusammen,
Ich bin Angestellter bei der Firma "Beispiel AG" Ich habe ein monatliches Grundgehalt in Höhe vomBeispiel € 3600.-.
Ich kriege alle 3 Monate eine Provision in höhe von € 0 - 4000
Bis heute lagen die Provisionen immer bei Beispiel € 4000.-
Nun mit er aktuellen Gehaltsabrechnung wurden mir deutlich mehr an Krankenversicherung und Sozialleistung abgezogen, als sonst üblich, verglichen mit den vorherigen Provisionabrechnungen.
Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Provisionen nun als Einmalzahlung erfasst werden und deshalb anders besteuert werden.
Mein Steuerberater sagt, das eine Provision keine Einmalzahlung ist und schon gar nicht, wenn Sie vierteljährlich stattfindet.
Jetzt stehe ich zwischen meinem Arbeitgeber und meinem Steuerberater und würde gerne wissen wer Recht hat.
Vielen Dank
1 Antwort
Die Provision wird dem Gehalt zugeschlagen und damit versteuert und versichert.
Dabei wird bei der Sozialversicherung ggf. der Betrag "nachversichert, der in den Vormonat eventuell bis zu Beitragsbemessungsgrenz frei blieb. Das ist vermutlich das, was Dir auffiel.
Also beim beispiel:
jan + Febr. 3.600,-, Beitragsbemessungsgrenze 3.750,-. Wird im Mäzr 4.000,- Prämie abgerechnet, werden auch die 150,- Euro Diferenze aus Jan + Febr. mit berechnet. Also nciht 3.600,- + 4.000,- = 7.600,-, Sozialversicherung 3.750,-, sondern Sozialversicherung von 3.750,- + 150,- Jan. + 150,- Febr. = 4.050,-.
steuerlich sind die wiederkehrenden Zahlungen auch keine Sonderbehandlung. zwar geht es in den Zahlungsmonaten jeweils in die Progresson, aber das kommt entweder schon mit der Dezemberabrechnung durch den betrieblcihen Lohnsteuerjahresausgleich, spätestens aber mit der Einkommensteuer zurück.
Oder zusammengefaßt:
12 x 3.600,- = 43.200,- + 4 x 4.000,- Provi. kosten die Steuer auf 59.200,- lt. Lohnsteuerjahrestabelle und die Sozialversicherungsbeiträge bis zur Jahresgrenze der Beitragsbemessungsgrenze.
natürlich wäre es für Dich etwas besser gewesen es jeweils am Quartalsende zu machen.
Aber ein Nachteil entsteht Dir insgesamt nciht. In der Sozialversicherung geht es linear zu.
In der Steuer wird die hohe Progression spätestens in der Steuererklärung ausgeglichen.
meine letzte Anwort erschein leider nicht also nochmal: Die Differenzen wurden in allen Vormonaten nicht mit dem Provisionsmonat abgerechnet. Jetzt wurden die Differenzen für die Monate 1, 2, 4, 5, 7, 8, mit Abrechnung für Monat 9 inklusive der Provision ausgelichen.....
Wäre es nicht sinnvoll gewesen, dass immer mit der Provison zu machen oder kann der AG bestimmen, wann die das wieder ausgleichen?