Guten Tag,
Ich habe mir über eine Online Immobilienplattform eine Eigentumswohnung zum Kauf ausgesucht und den Makler angeschrieben. Bevor er mir weitere Daten und das Expose schickt, muss ich eine Widerrufsbelehrung unterschreiben.
Ich bin natürlich vorerst an einer Besichtigung und Einblick in die Unterlagen interessiert. Unverbindlich.
Eigentlich kommen ja erst Kosten bei Kaufvertragsabschluss auf mich zu. Eine Klausel in der Widerrufsbelehrung verstehe ich nicht: "Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht."
Wie ist das zu deuten? Ist eine Wohnungsbesichtigung und das Aushändigen des Exposes und weiteren Informationen schon eine anteilige Dienstleistung/Aufwendung die ich zu zahlen habe, auch wenn ich mich letztlich gegen die Immobilie entscheide?
Kommen in jedem Fall erst Kosten Zustande wenn der Kaufvertrag unterzeichnet wird?
Danke für Ihre Hilfe.
Gruss, Chris