Schreib doch einfach: "Es ist nichts mehr da", dann werden sie Dich bestimmt verschonen.
Okay, das hat bei der Drogeriekette Schlecker auch nicht geklappt. Das Zitat stammt von Meike Schlecker.
Schreib doch einfach: "Es ist nichts mehr da", dann werden sie Dich bestimmt verschonen.
Okay, das hat bei der Drogeriekette Schlecker auch nicht geklappt. Das Zitat stammt von Meike Schlecker.
Ich habe tatsächlich nur einmal erlebt, dass eine Versicherung nach dem ersten Jahr den km-Stand erfragt hat.
Dass bei einem Versicherungswechsel die "KM-Leistung" (die der Vorversicherung ja gar nicht bekannt ist) übermittelt wird, halte ich für unwahrscheinlich.
Nachforderungen unterliegen evtl. den üblichen Verjährungsfristen.
Und ja, natürlich kann man etwas Geld sparen, wenn man immer nur 10.000 statt 40.000 km angibt. Interessante Idee, wäre wohl ein Kavaliersdelikt, so wie Steuerhinterziehung?
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.
Die Bahn könnte ihn anzeigen wegen Eingehungsbetruges, das wäre dann ein Strafantrag.
Bei Abgabe an ein Inkassounternehmen ist das derzeit aber recht unwahrscheinlich. Noch.
Üblich ist ja die Garantie des hohen Neukundenzinses für 3 Monate, und das ist hier nicht mal gegeben.
Das ist auch nicht gerade lange, deshalb sehe ich mir immer auch den Zinssatz für Bestandskunden an. So bin ich letztes Jahr bei der Renaultbank gelandet, wo ich derzeit bei 2,6% liege. Ich glaube auch irgendwie an Tendenzen bei Banken (Renault lag damals immer ganz gut), das sollte man aber doch gelegentlich prüfen/vergleichen.
Dieses Jahr war Festgeld fällig, deshalb habe ich nun zusätzlich ein Tagesgeldkonto bei der VW-Bank, mit 3,4% für 6 Monate, danach derzeit 1,3%. Das nutze ich quasi wie ein Festgeldkonto, wofür die Zinssätze auch nicht wesentlich besser gewesen wären.
Wenn die 6 Monate ablaufen, muss ich also wieder umschichten. Für 6 Monate bei dem Betrag habe ich den Aufwand auf mich genommen, danach werde ich zumindest zur Renaultbank umschichten. Bankhopping ist eigentlich nicht mein neues Hobby und ich weiss auch nicht, ob der Aufwand sich letztendlich so lohnt.
Es kommt also sowohl auf Deine Intention als auch auf Deine Trägheit an. Eine Bank, die nicht mal 3 Monate den Lockzins garantiert, die Angaben dazu unter den FAQ versteckt und für Bestandskunden momentan eher im mittleren Bereich liegt, käme für mich nicht infrage.
Das steht in Par. 16j SGB II.
Ich vermisse bei Deiner Proberechnung noch den Ferienüberhang. Du bekommst also 30 Tage/6 Wochen Gehalt ohne Leistung, das sind doch 9 Tage mehr als die von Dir berechneten 21 Tage durch den herabgesetzten Wochenfaktor.
Irgendwo muss doch der Ferienüberhang einbezogen werden. Da gibt es sicher verschiedene Methoden. Diese sieht mir grob besehen nicht so nachteilig für Dich aus.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjj7bmkk8iJAxVvxQIHHeRDEZAQFnoECBQQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Foeffentlicher-dienst%2Ftvoed-office-professional%2Fmusikschullehrer-43-urlaub-und-ferienueberhang_idesk_PI13994_HI1251122.html&usg=AOvVaw3yvT4dj2Nctaa_fU7uFCyC&opi=89978449
Was Du tun kannst?
Warten und hoffen, oder den Auftrag zurückziehen und einen Steuerberater beauftragen. Damit verlängert sich ja auch die Abgabefrist für 2023 vom 2.9.24 auf 2.6.25, und es werden keine Verspätungszuschläge oder Zinsen fällig.
Hier mal ein Artikel dazu.
Im Wiederholungsfall kann man wohl sogar vom OSS ausgeschlossen werden, das steht da jedenfalls.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiU8-K5vsOJAxWBgv0HHSv1AyYQFnoECCAQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.taxdoo.com%2Fde%2Fblog%2Foss-meldung-oss-zahlung-verspaetet-strafen-bussgelder-sanktionen-8651%2F&usg=AOvVaw2x5qW9l-zYkN-9T6M-kuP9&opi=89978449
Offenbar ist der Zuschlag steuerfrei. Und von den steuerpflichtigen Einkünften wird der Steuerfreibetrag und der Freibetrag wg. GdB abgezogen.
Der beste Rechner ist meistens elster. Einfach mal die Daten eingeben.
Insbesondere sind ja auch Deine PKV und die Einkünfte Deiner Ehefrau relevant.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjKy4vq58CJAxVoRP4FHVxfPEcQFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.steuerklassen.com%2Fberuf%2Frente%2Fbesteuerung-pension%2F&usg=AOvVaw1wJypGU0OsGpgXJD2MQEcJ&opi=89978449
Ich kann die Frage nicht ganz verstehen. Der Steuerbescheid ist quasi druckfrisch, aber Du hast noch kein Geld auf dem Konto, deshalb schon überall nachgefragt. Warum?
Das FA sagt Dir, dass das Geld schon auf dem Weg ist und spätestens übermorgen eingegangen sein müsste. Das ist doch okay.
Das Geld geht allerdings gar nicht auf Dein Konto, sondern zu Zasta. Ob dort tatsächlich stündlich die Kontoeingänge kontrolliert und verbucht werden? Unwahrscheinlich.
Danach muss dann natürlich noch die Gebühr abschliessend berechnet werden, bevor die Zahlung von Zasta an Dich veranlasst wird. Auch das muss nicht bis übermorgen passiert sein, also wirst Du Dich wohl noch etwas gedulden müssen.
Bei uns hat das Sozialamt jedenfalls eine eigene Abteilung " Forderungen gegen Dritte".
Ich meine, in meinem Fall damals wurden zunächst die Leistungen bewilligt, und anschliessend die Forderungen gegen den getrennt lebenden Ehepartner geltend gemacht.
Wie das aktuell zuständige Sozialmt damit umgeht, weiss ich nicht.
Ich denke auch, dass eine Ablösung des Wohnrechts das Beste wäre. Dadurch ändert sich ja auch der Beleihungswert gegenüber der Bank, falls dadurch eine Krediterhöhung nötig wird.
Ablösung bedeutet, dass Du der Wohnrechtsinhaberin Geld bezahlst dafür, dass sie notariell auf das Wohnrecht verzichtet.
Vermutlich hat sie sich das Zusammenleben mit fremden Menschen in "ihrem" Haus vor 3 Monaten anders vorgestellt, so erkläre ich mir das. Ansonsten hätte sie das Haus mit Niessbrauchsrecht oder ganz unbelastet verkaufen sollen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi_8qTP_KuJAxXk9bsIHUAtNyAQFnoECBMQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.timetape.de%2Fde%2Flexikon%2Furlaubsanspruch%2Frenteneintritt%2F%23%3A~%3Atext%3DJahresh%25C3%25A4lfte%2520eines%2520Kalenderjahrs%2520in%2520Rente%2CBruchteile%2520an%2520Erholungsurlaub%2520werden%2520aufgerundet.&usg=AOvVaw0eclpkbE0JJx-lWR81wlwH&opi=89978449
Mein Rechtsgefühl sagt ja. Es ist ja auch kein Gefälligkeitssschaden und die Wertminderung wurde gutachterlich beziffert, Du hast den Schaden verursacht und keine Versicherung übernimmt den.
Ich rufe bei solchen Unklarheiten einfach irgendwo an, wo ich Kenntnisse in Versicherungsrecht vermute. Beispielsweise bei meiner PHV.
Ich habe auch mal bei meiner Hausrat nachgefragt, als ich abstruse Briefe der Haftpflicht bekam, die sich dann ganz schnell korrigiert hat. Das ist aber schon länger her und heutzutage scheinen da eher Aushilfskräfte am Telefon zu sitzen.
Und was ist nun die Frage?
Mit dem Antrag geht man eigentlich nach der Verhandlung noch zur Geschäftsstelle. Oder hat der Richter Deine IBAN eingetragen?
Den Antrag kann man aber auch nachträglich schicken. Bei 35 Cent mal 60 km lohnt sich das Porto.
Fahrtkostenersatz wird es sicher geben, aber keinen Ersatz von Verdienstausfall.
Oder dauert es Dir einfach nur zu lange, da es schon 14 Tage her ist?
Im Wohngeldgesetz sehe ich nur Par. 18, wonach 3.000,- absetzbar wären. Dafür gibt es im Formular keine Eintragsmöglichkeit. Also separat formlos beantragen.
Die andere Frage wäre, ob der Bafögsatz nicht steigt, wenn er/sie sich ummeldet.
Und ja, ich habe für mein Kind nicht einen Zweitwohnsitz zuhause auf Staatskosten finanzieren lassen. Stattdessen bin ich dann in eine kleinere Wohnung umgezogen.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__18.html
Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid gegenüber dem Amtsgericht macht nur Sinn, wenn die Forderung unbegründet ist. Insbesondere müssen die bereits gezahlten Raten bei der Höhe der Forderung berücksichtigt werden.
Möglicherweise will EOS nur vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist einen Titel haben, aber gar nicht vollstrecken. Ein Titel wäre dann ja 30 Jahre lang gültig. Den Titel haben sie dann gesichert, falls Du die Raten nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr zahlst.
Da bist Du offenbar nicht alleine.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi-nvG-zKSJAxUk1AIHHXcNGoQQFnoECBoQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.finanzfluss.de%2Fanbieter%2Fdebeka%2Ferfahrungen%2F%23%3A~%3Atext%3DBearbeitungszeiten%2520von%25206%2520bis%25208%2Cauf%2520Kostenerstattung%2520sind%2520inzwischen%2520normal.&usg=AOvVaw0vNXu1cTRGHH3IofKeywgo&opi=89978449
Kann man denn im Alter einfach die PKV wechseln, ohne Beitragerhöhung?
Es wird im Artikel ja die BaFin erwähnt. Bei der Postbank ist die BaFin ja irgendwann tätig geworden, das lief aber über die Verbraucherzentrale. Vielleicht klappt das bei der Debeka ja auch irgendwann.
Zum Spendensammeln kann ich nichts sagen.
Für das jobcenter kann man sich normalerweise über die Obdachlosenhilfe eine Meldeanschrift organisieren, zumindest in grösseren Städten. Über ein Postfach dort. Falls es sich um Plauen handelt, frag mal hier nach. Oder sonst bei Dir in der Gegend. Damit der Regelsatz zumindest ab 1.11. wieder fliesst.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiK1IOsgaOJAxXdSP4FHTnyB0IQFnoECBgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.diakonie-plauen.de%2Fnewpagef18ee4b0&usg=AOvVaw2Sfuq1DGzHjAE9T41xQaLq&opi=89978449
Und ja, das jobcenter verweist zunächst mit Recht auf vorrangige Ansprüche. Also Vermieter, Hausratversicherung und so. Das sind halt privatrechtliche Ansprüche (im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen) und bedeutet nicht, dass Du Dir von privaten Bekannten Geld besorgen sollst.
Gleichwohl gibt es Nothilfe, dazu müsste die Diakonie/ähnliche Stellen aber auch genaueres wissen.
Das sieht mir recht gut kalkuliert aus.
Der größte Unsicherheitsfaktor sind die Heizkosten. Die wirst Du ja erst nach Ende der gerade angefangenen Heizperiode hochrechnen können (bei eigener Gastherme z.B.), wenn Du neben Grundpreis und Arbeitspreis auch Deinen Verbrauch kennst.
Ich lasse in solchen Fällen immer mindestens 300,-€ Reserve auf den Konten, eher mehr, was Du ja durch die Sparrate auch so machst.