Es geht also um einen Härtefallantrag?

1. Wenn die Berechnungsgrundlage nicht am Telefon dargelegt wird, fordere das eben schriftlich an.

2. Vielleicht kannst Du auch Beratungshilfe beantragen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

3. Möglicherweise steht Dir auch ein Teil des Kindergeldes zu.

Vermutlich setzt sich Dein sozialhilferechtlicher Bedarf zusammen aus Regelbedarf plus Warmmiete plus Haftpflicht-/Hausratversicherung und vielleicht Mehrbedarf für Dich (nicht wegen des Kindes).

Die Kosten für das Kind sind ja anderweitig abgedeckt bzw. durch anteiliges Kindergeld.

Und bitte nicht auf Mitleid machen und alles vermischen. Auch wenn ich das Problem verstehe. Trotz Verpflegungsgeld gibst Du natürlich an diesen Wochenenden mehr Geld für das Kind aus, bei knapper Kasse.

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Vielen Dank für die Erinnerung. Ich sollte das auch mal beantragen. Steht nun auf meinem Zettel.

Bei bisher erwarteten 30% (Freibtrag 620,- ) war mir der Aufwand bisher zu hoch. Der Antrag ist zwar schnell gestellt, aber ich müsste mich dann bei meiner neuen Hausärztin mal blicken lassen:(

Eigentlich bestelle ich immer nur Rezepte, diese Ärztin kennt mich eigentlich gar nicht. Die Formulare für das Versorgungsamt hab ich ohnehin im Arbeitszimmer, ich werde es mal versuchen.

Andererseits hat mich neulich die neue Arztpraxis einer Klientin angerufen und gefragt, was sie da eintragen sollen in das Formular des Versorgungsamtes!. Für andere arbeite ich besser als für mich.

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In der Anlage Kind gibt es die Zeilen 44 ff zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Für jedes Kind eine Anlage.

Damit wird dann der Entlastungsbetrag berücksichtigt und die Steuer berechnet. Und vermutlich wird es dann eine Erstattung geben.

Den Entlastungsbetrag bekommst Du nicht erst ab Juli, sondern ab Umzugsmonat.

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Wenn diese private Hochschule staatlich anerkannt ist, und so scheint es nach 30 Sekunden googeln zu sein, dann gelten die üblichen Zugangsvoraussetzungen für das anvisierte Masterstudium wie bei jedem anderen Abschluss.

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Deine eigene KFZ-Versicherung hat ja nichts mit dem Schaden zu tun, sondern die Versicherung des Unfallverursachers ist zuständig. Bzw. hilfsweise das "Büro Grüne Karte"

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjkg_nH86-LAxVW1AIHHeg-PdMQFnoECCkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.ingbuero-fuchs.de%2F2020%2F01%2F14%2Funfall-mit-einem-auslaendischen-fahrzeug-in-deutschland-2%2F&usg=AOvVaw0_MQInbszc89KtxxeuylAa&opi=89978449

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Wenn Du nachweislich mit dem Vertrag ein Sepamandat erteilt hast (ohne Zahlendreher?), liegt es in der Verantwortung der Versicherung, abzubuchen.

Mich würde das aber auch beunruhigen, und auch eine telefonische Auskunft ist im Zweifelsfall wenig wert.

Ich würde zumindest schriftlich nachweisbar nochmals das Sepamandat übermitteln. Wenn Du überweist, und es wird zeitgleich abgebucht, wartest Du evtl. wochenlang auf Erstattung. Aber besser als sowas:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjBmuySg6-LAxUFgP0HHSz2MAYQFnoECCkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.anwalt.de%2Frechtstipps%2Fhuk-coburg-klagt-auf-schadensersatz-wg-nicht-gezahlter-beitraege-und-verliert-vor-dem-olg-koeln-gg-uns-216461.html&usg=AOvVaw02ClYy4XjPpn5sYpDaFXJ1&opi=89978449

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Solche Briefe hefte ich immer nur ab, also aufbewahren.

Ich weiss auch nicht, wie sich dieser Wert errechnet, vermutlich aus Arbeitnehmeranteilen und Arbeitgeberanteilen, die hier ersatzweise von der AfA geleistet wurden.

Enthalten ist der dezente Hinweis, dass Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist (da Du Lohnersatzleistungen erhalten hast, die bisher nicht besteuert wurden). Das musst Du bis 31.7.25 machen.

Falls Du die Zahlen selbst eintragen oder kontrollieren möchtest, so wirst Du dazu automatisch noch einen Brief bekommen.

Hinweis: Man muss seit 2019 solche Zahlen, die direkt an das Finanzamt gemeldet werden, gar nicht mehr eintragen. Das betrifft z.B. auch Lohn, Krankenversicherung. Es reicht also der Mantelbogen plus Anlagen, in denen man besondere Kosten geltend machen möchte.

Ich habe das letztes Jahr für mich selbst tatsächlich genutzt. Ich hatte meine KV-Bescheinigung noch nicht und habe einfach dazu gar nichts eingetragen. Es wurde trotzdem richtig berücksichtigt.

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Ohne Kommunikation mit dem Tankstellenbetreiber wird es ja nicht gehen.

Was ich nicht verstehe, bei Kartenzahlung mit PIN gibt man doch den zu zahlenden Betrag frei, und nicht das gesamte Konto?

Einzige mögliche Erklärung: Der Mitarbeiter hat Dich 180,-€ bestätigen lassen und eine fiktive Batgeldauszahlung in die eigene Tasche gesteckt. In Höhe von 98,64 Euro. LOL.

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Zum Finanziellen bei der Frage:

Was sagen Deine Elterm zum dann fehlenden Kindergeld, oder wie willst Du den Anspruch nach Schulabmeldung retten?

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Ich habe selbst mal vor sehr langer Zeit eine Vollstreckung betrieben. Das war einfach nur ätzend, zeitaufwendig und schwierig. Nochmal würde ich das nicht ohne weiteres selbst machen wollen.

Zum vielgepriesen Mahnbescheid: Wenn ihm nicht widersprochen wird, hat sich der Einsatz gelohnt und Du erhältst einen Vollstreckungsbescheid.

Falls nein, musst Du innerhalb der kurzen Frist entscheiden, ob Du Klage einreichen willst oder nicht. Was mit weiteren Kosten verbunden wäre, und Deine Bürokraft wird das sicherlich nicht erledigen.

Zumal die Entwicklung eher dafür spricht, dass nichts zu holen ist. Da der Kunde lange zuverlässig gezahlt hat und nun plötzlich abtaucht.

Die eigentliche Frage nach kostenlosem Inkasso kann ich leider auch nicht beantworten.

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Ich kenne das aus meinen frühen Zeiten im Gastronomiebereich auch nur getrennt.

Da musste übrigens auch nicht der Fußboden gefegt werden.

Offenbar spart sich der Inhaber die Kosten für eine Putzkraft, oder er findet gerade niemanden für eine halbe Stunde täglich? Da wäre es ja für ihn ganz praktisch, wenn die Bedienungskräfte das nebenbei machen, die stehen ja sowieso zu Beginn der Schicht nur rum?

Ich würde das im Chat thematisieren. Und je nach Gesamtstimmung der Mitarbeiter wird entweder der Chef umgestimmt, oder Du kannst Dir einen neuen Job suchen.

Und falls doch zugestimmt wird, dann mit zusätzlicher Arbeitszeit.

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Ich denke, den Verpflegungsmehraufwand könntest Du eher für Tage ansetzen, an den Du nicht zwischendurch ins Büro fährst, z.B. 2/5. An solchen Tagen würde auch die Zeit der Abwesenheit von der Wohnung zählen, um auf über 8 Stunden zu kommen.

Typisch ist wahrscheinlich, vormittags Aussentermine, dann Büro (Aktenvermerke, Telefonate, Schriftkram, Dienstbesprechung und so) und dann nochmal raus. Dann zählt m. E. nur die Arbeitszeit außerhalb des Büros (= erste Tätigkeitsstätte), und da wirst Du nicht auf über 8 h kommen.

Aber 2 Fünftel von 230 Arbeitstagen mal 14 Euro bringt ja auch etwas. Vorausgesetzt, Du organisierst es auch so. Und über die Werbungskostenpauschale müsstest Du natürlich auch kommen.

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Wessen Perspektive wird denn verschoben?

Die Boulevardpresse freut sich über clicks auf Artikel mit der Kombination Prominente/Katastrophe, also doppelter Anreiz.

Wenn in Hamburg-Blankenese das Treppenviertel abbrennen sollte, würde ich mir auch nicht soviele Sorgen um die dort lebenden Mindestlohnempfänger machen. Die wohnen dort nämlich nicht, ebenso wie in der Villengegend in Kalifornien.

Im Übrigen können die Amis das bestimmt selbst regeln, ich hab auch noch keine Spendenaufrufe gesehen.

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Das verhält sich so ähnlich wie mit Versicherungen.Wenn das Gold aus der Wohnung geklaut wird, hätte sich das Schliessfach gelohnt.

Oder eine Versicherung. Wofür man evtl. auch einen Tresor nachweisen müsste. Und mit Tresor wiederum sinkt das Diebstahlsrisiko, dann kann man sich die Versicherung sparen.

In meiner Familie wurde mal Gold so gut in einer Abstellkammer versteckt, dass wir selbst es nur schwerlich finden konnten. Das hätte ni3mand stehlen können.

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Überhöhte Rechnung von einer Physiotherapiepraxis? Kann mein Freund diese kürzen? Und was wäre das Schlimmste, was ihm dann passieren könnte?

Mein Freund ist seit 15 Jahren Stammkunde als Beamter in einer Physiotherapiepraxis.. Bisher hat diese Praxis immer genau nach Beihilfesätze abrechnet, sodass er nie etwas zuzahlen musste... Vor jeder Erhöhung dieser Behandlungs-Sätze gab es früher aus dieser Praxis Bescheid, dass die nächste Rechnung deswegen beim nächsten Mal höher ausfallen würde..... Jetzt hat sich die Praxisinhaberin sehr offensichtlich bei den Beihilfesätzen für Ihre letzte Rechnung geirrt. Aber anstatt zuzugeben, dass sie einen Fehler gemacht hat, besteht sie auf vollständige Begleichung der überhöhten Rechnung. Die Beihilfe hat diese Rechnung jetzt natürlich nicht vollständig beglichen. Ca. 50,-€ bleiben offen .

Mein Freund wollte diese Rechnung jetzt nicht vollständig bezahlen, sondern nur in Höhe der Summe, die die Krakenkasse und Beihilfe erstattet hatte. Mit Text auf der Überweisung : "Wie von Beihilfe/Krankenkasse erstattet."

Denn er fühlt sich gerade etwas abgezockt von dieser Praxisinhaberin

Mein Freund wollte sich schon bei der Verbraucherberatung ( oder Anwalt) informieren. Aber die wollen eine Bezahlung für ihre Leistung. Das lohnt sich bei einer Summe von rund 50,-€ nicht.

Was denkst du über den Fall? Wie würdest du reagieren, wenn du dich abgezockt fühlen würdest?

Was ist das Schlimmste, was meinem Freund passieren könnte, wenn er die überhöhte Rechnung um 50,-€ kürzt?

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Die Praxis ist ja nicht an die Beihilfesätze gebunden. Vertragspartner ist der Patient, der unabhängig vom Erstattungsbetrag zu zahlen hat.

Allerdings muss sie Preiserhöhungen im Voraus ankündigen, wie sie das vorher ja offenbar auch immer getan hat.

Weshalb gehst Du von einem offensichtlichen Fehler aus? Möglicherweise sind die Kostensätze der Beihilfe für sie einfach nicht mehr kostendeckend. Da würde ich nicht von Abzocke sprechen.

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Ich meine immer zu lesen, dass dazu noch Anwaltsgebühren kommen, sodass man bei 2.500,-€ Kosten liegt.

Seriöse Schuldnerberatung gibt es bei den offiziellen, kostenlosen Schuldnerberatungsstellen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwifv5PH4-iKAxVkbPEDHbnCORAQFnoECCoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gutefrage.net%2Ffrage%2Ferfahrungen-eco-24-schuldnerberatung&usg=AOvVaw06leNbxMJ5LZIPsyD78R9b&opi=89978449

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Wieso "bald"?

Ich habe schon seit Jahren eine Bargeldreserve zuhause, seit meine Girocard mal kaputt ging und ich erst nach 3 Wochen eine neue erhielt.

Außerdem habe ich immer 50,-€ im Auto, falls mal wieder irgendwo keine Kartenzahlung möglich ist. Das passiert hier alle paar Monate.

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Sozialhilfeempfänger - Grabpflegekosten vermeiden?

Hallo,

ich bin Sozialhilfeempfänger und werde demnächst als Bestattungskostenpflichtiger die Bestattung eines nahen Angehörigen übernehmen müssen.

An sich ja kein Thema, da ich einen Antrag auf Sozialbestattung stellen werde und dieser auch bewilligt werden wird.

ABER: nicht enthalten sind die nicht unerheblichen Kosten der verpflichtenden Grabpflege für einen Zeitraum von 25 Jahren. Das sind mehrere Tausend Euro (im günstigsten Fall). Gemäß höchstrichterlichem Urteil sind diese Kosten nicht Teil der Sozialbestattung, ich kann mich aber auch nicht selbst um die Grabpflege kümmern, da ich 600 KM entfernt lebe.

Was mache ich denn jetzt? Der einzige Ausweg ist wohl, dass ich die Bestattung nicht selbst veranlasse. Dann muss und wird die Gemeinde eine Notbestattung / Bestattung von Amts wegen veranlassen und diese erfolgt in einem Massen- / Reihengrab, wo keine Grabpflegekosten anfallen (da Rasenfläche). Den Kostenbescheid würde ich dann beim Sozialamt einreichen und Antrag auf Sozialbestattung stellen. Wird aber vielleicht 1-2 Jahre dauern, bin ich den Kostenbescheid erhalte.

Ich denke, das ist finanziell die beste Lösung. Ich bin zwar zur Übernahme der Kosten verpflichtet, nicht jedoch auch dazu, die Bestattung selbst zu organisieren. Es ist mein gutes Recht, hier die Gemeinde tätig werden zu lassen. Am Ende spart der Steuerzahler sogar kräftig Geld, da eine Amtsbestattung erheblich (!) günstiger ist als eine privat veranlasste.

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Eigentlich sehen sich die Ordnungsämter nicht für solche Fälle zuständig.

Man kann auch den Bestatter direkt mit dem Sozialamt abrechnen lassen. Ein Bestatter kennt die gedeckelten Sätze und die Ansprechpartner im Sozialamt vor Ort.

Zuständig ist übrigens nicht Dein Sozialamt, sondern das SO für den Bezirk des Verstorbenen.

Zur Grabpflege wurde ja schon geantwortet.

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