Ich kenne das aus meinen frühen Zeiten im Gastronomiebereich auch nur getrennt.

Da musste übrigens auch nicht der Fußboden gefegt werden.

Offenbar spart sich der Inhaber die Kosten für eine Putzkraft, oder er findet gerade niemanden für eine halbe Stunde täglich? Da wäre es ja für ihn ganz praktisch, wenn die Bedienungskräfte das nebenbei machen, die stehen ja sowieso zu Beginn der Schicht nur rum?

Ich würde das im Chat thematisieren. Und je nach Gesamtstimmung der Mitarbeiter wird entweder der Chef umgestimmt, oder Du kannst Dir einen neuen Job suchen.

Und falls doch zugestimmt wird, dann mit zusätzlicher Arbeitszeit.

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Ich denke, den Verpflegungsmehraufwand könntest Du eher für Tage ansetzen, an den Du nicht zwischendurch ins Büro fährst, z.B. 2/5. An solchen Tagen würde auch die Zeit der Abwesenheit von der Wohnung zählen, um auf über 8 Stunden zu kommen.

Typisch ist wahrscheinlich, vormittags Aussentermine, dann Büro (Aktenvermerke, Telefonate, Schriftkram, Dienstbesprechung und so) und dann nochmal raus. Dann zählt m. E. nur die Arbeitszeit außerhalb des Büros (= erste Tätigkeitsstätte), und da wirst Du nicht auf über 8 h kommen.

Aber 2 Fünftel von 230 Arbeitstagen mal 14 Euro bringt ja auch etwas. Vorausgesetzt, Du organisierst es auch so. Und über die Werbungskostenpauschale müsstest Du natürlich auch kommen.

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Wessen Perspektive wird denn verschoben?

Die Boulevardpresse freut sich über clicks auf Artikel mit der Kombination Prominente/Katastrophe, also doppelter Anreiz.

Wenn in Hamburg-Blankenese das Treppenviertel abbrennen sollte, würde ich mir auch nicht soviele Sorgen um die dort lebenden Mindestlohnempfänger machen. Die wohnen dort nämlich nicht, ebenso wie in der Villengegend in Kalifornien.

Im Übrigen können die Amis das bestimmt selbst regeln, ich hab auch noch keine Spendenaufrufe gesehen.

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Das verhält sich so ähnlich wie mit Versicherungen.Wenn das Gold aus der Wohnung geklaut wird, hätte sich das Schliessfach gelohnt.

Oder eine Versicherung. Wofür man evtl. auch einen Tresor nachweisen müsste. Und mit Tresor wiederum sinkt das Diebstahlsrisiko, dann kann man sich die Versicherung sparen.

In meiner Familie wurde mal Gold so gut in einer Abstellkammer versteckt, dass wir selbst es nur schwerlich finden konnten. Das hätte ni3mand stehlen können.

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Überhöhte Rechnung von einer Physiotherapiepraxis? Kann mein Freund diese kürzen? Und was wäre das Schlimmste, was ihm dann passieren könnte?

Mein Freund ist seit 15 Jahren Stammkunde als Beamter in einer Physiotherapiepraxis.. Bisher hat diese Praxis immer genau nach Beihilfesätze abrechnet, sodass er nie etwas zuzahlen musste... Vor jeder Erhöhung dieser Behandlungs-Sätze gab es früher aus dieser Praxis Bescheid, dass die nächste Rechnung deswegen beim nächsten Mal höher ausfallen würde..... Jetzt hat sich die Praxisinhaberin sehr offensichtlich bei den Beihilfesätzen für Ihre letzte Rechnung geirrt. Aber anstatt zuzugeben, dass sie einen Fehler gemacht hat, besteht sie auf vollständige Begleichung der überhöhten Rechnung. Die Beihilfe hat diese Rechnung jetzt natürlich nicht vollständig beglichen. Ca. 50,-€ bleiben offen .

Mein Freund wollte diese Rechnung jetzt nicht vollständig bezahlen, sondern nur in Höhe der Summe, die die Krakenkasse und Beihilfe erstattet hatte. Mit Text auf der Überweisung : "Wie von Beihilfe/Krankenkasse erstattet."

Denn er fühlt sich gerade etwas abgezockt von dieser Praxisinhaberin

Mein Freund wollte sich schon bei der Verbraucherberatung ( oder Anwalt) informieren. Aber die wollen eine Bezahlung für ihre Leistung. Das lohnt sich bei einer Summe von rund 50,-€ nicht.

Was denkst du über den Fall? Wie würdest du reagieren, wenn du dich abgezockt fühlen würdest?

Was ist das Schlimmste, was meinem Freund passieren könnte, wenn er die überhöhte Rechnung um 50,-€ kürzt?

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Die Praxis ist ja nicht an die Beihilfesätze gebunden. Vertragspartner ist der Patient, der unabhängig vom Erstattungsbetrag zu zahlen hat.

Allerdings muss sie Preiserhöhungen im Voraus ankündigen, wie sie das vorher ja offenbar auch immer getan hat.

Weshalb gehst Du von einem offensichtlichen Fehler aus? Möglicherweise sind die Kostensätze der Beihilfe für sie einfach nicht mehr kostendeckend. Da würde ich nicht von Abzocke sprechen.

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Ich meine immer zu lesen, dass dazu noch Anwaltsgebühren kommen, sodass man bei 2.500,-€ Kosten liegt.

Seriöse Schuldnerberatung gibt es bei den offiziellen, kostenlosen Schuldnerberatungsstellen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwifv5PH4-iKAxVkbPEDHbnCORAQFnoECCoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gutefrage.net%2Ffrage%2Ferfahrungen-eco-24-schuldnerberatung&usg=AOvVaw06leNbxMJ5LZIPsyD78R9b&opi=89978449

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Wieso "bald"?

Ich habe schon seit Jahren eine Bargeldreserve zuhause, seit meine Girocard mal kaputt ging und ich erst nach 3 Wochen eine neue erhielt.

Außerdem habe ich immer 50,-€ im Auto, falls mal wieder irgendwo keine Kartenzahlung möglich ist. Das passiert hier alle paar Monate.

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Sozialhilfeempfänger - Grabpflegekosten vermeiden?

Hallo,

ich bin Sozialhilfeempfänger und werde demnächst als Bestattungskostenpflichtiger die Bestattung eines nahen Angehörigen übernehmen müssen.

An sich ja kein Thema, da ich einen Antrag auf Sozialbestattung stellen werde und dieser auch bewilligt werden wird.

ABER: nicht enthalten sind die nicht unerheblichen Kosten der verpflichtenden Grabpflege für einen Zeitraum von 25 Jahren. Das sind mehrere Tausend Euro (im günstigsten Fall). Gemäß höchstrichterlichem Urteil sind diese Kosten nicht Teil der Sozialbestattung, ich kann mich aber auch nicht selbst um die Grabpflege kümmern, da ich 600 KM entfernt lebe.

Was mache ich denn jetzt? Der einzige Ausweg ist wohl, dass ich die Bestattung nicht selbst veranlasse. Dann muss und wird die Gemeinde eine Notbestattung / Bestattung von Amts wegen veranlassen und diese erfolgt in einem Massen- / Reihengrab, wo keine Grabpflegekosten anfallen (da Rasenfläche). Den Kostenbescheid würde ich dann beim Sozialamt einreichen und Antrag auf Sozialbestattung stellen. Wird aber vielleicht 1-2 Jahre dauern, bin ich den Kostenbescheid erhalte.

Ich denke, das ist finanziell die beste Lösung. Ich bin zwar zur Übernahme der Kosten verpflichtet, nicht jedoch auch dazu, die Bestattung selbst zu organisieren. Es ist mein gutes Recht, hier die Gemeinde tätig werden zu lassen. Am Ende spart der Steuerzahler sogar kräftig Geld, da eine Amtsbestattung erheblich (!) günstiger ist als eine privat veranlasste.

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Eigentlich sehen sich die Ordnungsämter nicht für solche Fälle zuständig.

Man kann auch den Bestatter direkt mit dem Sozialamt abrechnen lassen. Ein Bestatter kennt die gedeckelten Sätze und die Ansprechpartner im Sozialamt vor Ort.

Zuständig ist übrigens nicht Dein Sozialamt, sondern das SO für den Bezirk des Verstorbenen.

Zur Grabpflege wurde ja schon geantwortet.

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Möglicherweise gilt analog zu Par.1969 BGB eine 30-tägige Frist.

Ich meine, ich hätte auch schon mal etwas von 6 Wochen gelesen in Zusammenhang mit einer Leihe, obwohl es da ja eigentlich auch keine Schonfrist gibt.

Das unentgeltliche Überlassen von Wohnraum ist eine Leihe.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjzl5b-nbaKAxV8gv0HHdBsJewQFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fbgb%2F__1969.html&usg=AOvVaw2UDF4_xmIrTrLtxS9Z4drI&opi=89978449

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Hattest Du Dich nicht neulich darüber beschwert, dass das Frühstücksbüffet im Hyatt so teuer geworden ist? Bist Du trotzdem hingegangen und dadurch ärmer geworden?

Wenn die Kaufkraft sinkt, muss der Konsum sinken. Egal ob nun trotzdem viele Menschen über Weihnachtsmärkte oder durch Innenstädte laufen. Dann trinken sie halt nur einen Glühwein und nicht vier und kaufen keine Kerzenständer.

Wenn sie es trotzdem tun, ist der nächste Mallorca-Urlaub vielleicht finanziell gefährdet. Mitunter wirken sich erhöhte Ausgaben auch schleichend aus, wenn man nicht am Limit lebt.

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Wie Schulden loswerden in Ausbildung?

Liebe Community, vorab erkläre ich kurz mal die Umstände.

Ich war dieses Jahr aufgrund von starken psychischen Problemen in klinischer Behandlung. In dieser Zeit habe ich leider versucht meine, durch die Depression verursachte, innere Leere dadurch auszugleichen, dass ich mir irgendwelche tollen Sachen über Paypal kaufe und in Raten zahle.

Ich habe dann nach ca. 2 Monaten gemerkt, dass ich da gerade ziemlichen Mist mache und habe direkt damit aufgehört.

Von da an habe ich einen starken Sparkurs gefahren.

Ich habe keine Anschaffungen mehr gemacht, bin nicht essen gegangen oder so, habe Abos bei Streaminganbietern gekündigt und vom einen auf den anderen Tag aufgehört zu rauchen, um das Geld zu sparen.

Die Situation ist jetzt die, dass ich bei einem Ausbildungsgehalt von 850€ monatliche Raten von 450€ zu bezahlen habe.

Ich kann das auch stämmen, da ich wirklich extremes Glück habe und ohne Abgaben noch zuhause wohne, ich bin 19.

Allerdings drängen meine Eltern verständlicherweise darauf, dass ich meinen Führerschein mache und 450€ monatlich + Führerscheinkosten werden nicht möglich sein.

Das alles soll natürlich keine Entschuldigung für meine damaligen Ausgaben sein.

Habt ihr vielleicht irgendwelche Wege und Tipps wie ich noch selbst Geld einsparen kann?

Sollte ich zuerst hohe Raten abbezahlen oder zuerst niedrigere?

Es handelt sich um monatliche einzelne Raten von 10€-40€.

Mein jetziger Plan ist nämlich jeden Monat 2-3 Raten komplett fertig zu bezahlen aber ist dieser Plan überhaupt richtig?

Vielen Dank fürs Lesen!

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Okay, Deine Eltern bieten kostenlose Vollversorgung, erwarten dafür aber, dass Du den Führerschein selbst bezahlst. Das geht wegen Deiner Schulden nicht.

Vielleicht solltest Du es ihnen verraten. Es kommt eben mal vor, dass junge Volljährige Dummheiten machen. Aber lügen muss man nicht.

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Unabhängig der rechtlichen Situation, würde ich persönlich wohl sogar die Nachforderung akzeptieren. Also 400 - 90 bezahlen.

Die Kosten sind ja angefallen, und es gibt mitunter auch kleinere Vermieter, denen ich es nicht zumuten wollen würde, diese Kosten selbst zu tragen, die ja eigentlich für die Mutter angefallen sind.

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Du bekommst also eine Bescheingung über die geleistete SB in 2024. So wie ich das ja auch von meiner Apotheke bekomme. Ohne, dass die tatsächlichen Zahlungsdaten vermerkt werden.

Wann tatsächlich die Leistung/Überweisung erfolgte, wird niemand jemals prüfen. Wenn überhaupt, wird diese Bescheinigung angefordert, nicht Deine Kontoauszüge. Ansonsten geringes Restrisiko.

Ich persönlich würde mir und der Versicherung daher das Getüddel mit der Vorabüberweisung sparen.

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Weil sonst keiner antwortet, nun ich.

Nach meiner Kenntnis gilt das Abflussprinzip auch für außergewöhnliche Belastungen. Das ist ja bspw. auch bei langwierigeren Zahnbehandlungen der Fall, wo man u.U. auch jahresübergreifende Behandlungen erst im Folgejahr bezahlt und ansetzt.

Warum das in der Vergangenheit schonmal geklappt hat? Vielleicht, weil jemand im FA nur flüchtig auf den Beleg geschaut hat?

Ob Du die PKV dazu bringen kannst, diese Berechnung nicht turnusmässig und vielleicht automatisiert erst nach Abschluss des Jahres zu erstellen, sondern extra für Dich manuell kurz vor Weihnachten, das wäre die nächste Frage.

Ob man es mit dem Beleg des Folgejahres trotzdem versucht, keine Ahnung. Strafbar wäre es wohl nicht.

Ich zahle bspw. manchmal in der Apotheke auf Rechnung. Für die Steuer lasse ich mir die Liste ausdrucken, und ich glaube kaum, dass das Zahlungsdatum in die EDV der Apotheke eingearbeitet ist.

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Ich spreche mich für die offizielle Bankvollmacht aus. Die gilt auch über den Tod hinaus, was in unserer Familie beispielsweise den Erbschein erspart hat, bezüglich meiner Eltern.

Die Bankvollmachten habe ich allerdings auch erst bekommen, als sie notwendig waren, also kurz vor "zu spät".

Mir scheint, Du willst vorsorgen, aber die Kontrolle behalten. Das geht m.E. nicht zusammen. Allerdings würde ich persönlich meinem 30-jährigen Kind ganz sicher auch noch keine Bankvollmachten erteilen.

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Ich habe mal einen Peugeot als Reimport mit Tageszulassung (8km) bei einem deutschen Händler gekauft. Der war einfach sehr günstig und meine Nachbarn hatten das auch schon mal gemacht...

Durch die Tageszulassung war die Erstzulassung schon ein halbes Jahr bevor ich es (noch teilweise mit Folie bedeckt) gekauft habe. Das könnte bei einem Weiterverkauf etwas nachteilig sein, und bei der Garantie. Obwohl das Auto nur beim Händler stand, war es quasi ein halbes Jahr älter.

Kundendienst? Bei einer Inspektion in einer Peugeotwerkstatt wurde irgendeine Kleinigkeit kostenlos erledigt, die der Hersteller angeordnet hatte.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjX0Iq9kJSKAxXG0gIHHRgSAbUQrAIoA3oECCIQBA&url=https%3A%2F%2Fwww.motor-talk.de%2Fforum%2Feu-fahrzeuge-re-import-t6911320.html&usg=AOvVaw2Gb6kBLDejN0MAv1RdVkvZ&opi=89978449

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Was ich dazu finde:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj26K2HoYaKAxWB9gIHHQvjJSYQFnoECDMQAQ&url=https%3A%2F%2Fimmobilien-grundstein.de%2Fjahresabrechnung-und-steuererklaerung%2F&usg=AOvVaw0Gl1yVYK2stmPktZV2gsaQ&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj26K2HoYaKAxWB9gIHHQvjJSYQFnoECDcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.immo-sieber.de%2Fpost%2Fwarten-auf-die-hausgeldabrechnung-kein-problem-f%25C3%25BCr-ihre-steuererkl%25C3%25A4rung&usg=AOvVaw0RnA1YOcvE23NRzyqWI53r&opi=89978449

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Du musst zuerst die Jahreskaltmiete für die elterliche Hälfte ermitteln. Diesen Wert dann mit der Lebenserwartung laut Tabelle multiplizieren. Da würde ich den größeren Wert nehmen (wenn beide 70 sind, den Wert der Frau).

Als öffentliche Stelle müßte man den abgezinsten Faktor als Multiplikator nehmen, dann ist der Wert des Wohnrechts niedriger.

Beispiel Jahreskaltmiete 6.000, Frau 70, also mal 16,84 Jahre, ergibt 101.000,-€.

Mit abgezinstem Faktor 11,099 mal 6.000 ergibt 66.500,-€.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi-77HGlIaKAxXA0gIHHUeZALYQFnoECCwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2FContent%2FDE%2FDownloads%2FBMF_Schreiben%2FSteuerarten%2FErbschaft_Schenkungsteuerrecht%2F2023-12-01-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-stichtage-ab-1-1-2024.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D1&usg=AOvVaw3A3qVIkqAi67Xf3e5L-pCS&opi=89978449

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Ist es denn so ein hoher Aufwand, die Ausgaben in 2024 und die Einnahme in 2025 zu verbuchen? Oder verschiebt sich dadurch der Gewinn ungünstig?

Ich würde eher beides verbuchen. Auch für den Fall, dass es für 2025 mal Rückfragen zum Zahlungseingang geben sollte, und die Steuererklärung für 2024 dann nicht mehr geändert werden kann.

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