Zum Dispo bei P-Konto siehe Nr.14.

Es kann aber trotzdem zu Unannehmlichkeiten führen, ich würde lieber die Bank wechseln.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiW3qjR7deMAxVNzwIHHbEIBXcQFnoECC8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bmj.de%2FDE%2Fthemen%2Fwirtschaft_finanzen%2Fzwangsvollstreckung%2Fpfaendungsschutzkonto%2Fpfaendungsschutzkonto_node.html&usg=AOvVaw0vgMIUjmc31cgifsdr5mW4&opi=89978449

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Du solltest diese Krise lieber zum Anlass nehmen, die beginnende Spirale zu unterbrechen.

Bei Einkünften von 750,-€ bleibt Dir eigentlich kein Spielraum zur Schuldentilgung, schreibst Du.

In die Einkünfte rechnest Du auch unregelmäßige Nebeneinkünfte rein, erster Fehler.

Du wohnst offenbar noch bei den Eltern, sonst würdest Du mit 750,-€ nicht auskommen können. Andererseits müssten bei 750,-€ ohne Miete locker einige Euro zur Schuldentilgung übrigbleiben. Wenn das nicht der Fall ist, muss man die Ausgaben reduzieren auf das Wesentliche, wozu I-Phone und Auto sicherlich nicht gehören.

Die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu bekommen, geht ja aber eh gegen Null, sodass Du vielleicht eher mit den Eltern sprechen solltest. Es ist keine Schande, sich als junger Mensch zu verschätzen, wenn man sich dem auch rechtzeitig stellt.

Sich so früh die Schufa zu versauen, ist halt auch nicht gut.

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Dann bleibt für beide Sozialhilfeniveau, auch wenn nur eine Partei Sozialhilfe bezieht.

Siehe hier 6.1.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjt3a-hy8uMAxW62QIHHUXAFmgQFnoECC0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.betanet.de%2Fhaushaltsgemeinschaft.html&usg=AOvVaw1zbJSCvzuuWIe62uDCS67h&opi=89978449

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https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiugtvQ1bmMAxWo3QIHHd3KMAcQFnoECDMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.handwerksblatt.de%2Fbetriebsfuehrung%2Fberufsschule-und-betrieb-garanten-fuer-den-ausbildungserfolg&usg=AOvVaw2Q0SjLVvjrGMMg13NmaC-B&opi=89978449

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Bei längeren Abschreibungen sollte man m.E. die Anschaffungs- Belege bisher auch nach 10 Jahren lieber nicht vernichten. Eher 10 Jahre nach der letzten AfA-Buchung.

Eine Quittung über Mietkaution vernichtet man ja auch nicht nach 4, 8 oder 10 Jahren.

Und im Zweifelsfall legt man das Gesetz eng aus, wenn man es lesen will.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwimxKOh6LKMAxX22wIHHS7jBWQQFnoECBYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.recht.bund.de%2Fbgbl%2F1%2F2024%2F323%2FVO.html&usg=AOvVaw1ZcyI68F78r8WBWl402GwC&opi=89978449

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Das wird vermutlich erst in der Auszahlungsphase versteuert.

Und um eigenen Vorsorgeaufwand geht es ja nicht. Du zahlst nichts und kannst also nichts absetzen.

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Dort, wo Du auch Deine anderen Betriebseinnahmen einträgst.

Nichts anderes ist das.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj8scaR_LGMAxVG0AIHHfdsCMEQFnoECBQQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.suedwestbank.de%2Fservice%2Fabgeltungssteuer%2Fbetriebliche_kapitalanleger.php%23%3A~%3Atext%3Dgegen%25C3%25BCber%2520der%2520Bank.-%2CZinsertr%25C3%25A4ge%2Claufende%2520Zinsen%2520aus%2520Coupon%252DAnleihen.&usg=AOvVaw2oqF1H0TclgzJEuUzKbuSx&opi=89978449

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Ich kenne das als Eingehungsbetrug, Paragraf 263 StGB.

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6 Wochen.

Aber Zinsen auf Guthaben wird es wohl trotzdem nicht geben, ebenso ja auch nicht auf Nachzahlungen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwic--Ce1qqMAxXDR_4FHbJQMdcQFnoECBUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.entega.de%2Fratgeber%2Fstrom%2Fstromanbieter%2Fstromanbieter-kuendigen%2Fstrom-endabrechnung%2F&usg=AOvVaw3nqLWNY6aE4CLhK8vLwvuO&opi=89978449

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https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiTkpbA4aiMAxWH4gIHHWFZKiMQFnoECCwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.smartsteuer.de%2Fblog%2F2017%2F01%2F03%2Fwie-erklaert-ein-einzelunternehmer-seinen-gewinn-gegenueber-dem-finanzamt%2F&usg=AOvVaw05bCX2c4TkmOWUx25phrSE&opi=89978449

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Für März wird nur anteilig berechnet.

So schnell wird das nicht in den regelmäßigen Turnus übergehen, alleine schon wegen des 14tägigen Widerrufrechts.

Erst in einigen Wochen wird vermutlich der Beitrag für März und April abgebucht, danach immer im Voraus. Also entsprechend Geld auf dem Konto lassen.

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Ich schätze mal, dass Du dann gemäss Par. 212 InsO eine Einstellung des Verfahrens beantragen kannst. Aber noch hast Du ja nicht mal die Hälfte abbezahlt, und die Verfahrenskosten kommen ja auch noch dazu.

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__212.html

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Ich finde das schon erstaunlich, was hier von Menschen ohne eigene Kinder einem Jugendlichen geraten wird.

Deine Mutter macht sich zurecht Sorgen darüber, ob ein Hauptschulabschluss für die Zukunft ausreicht. Mit 16 muss man noch nicht anwaltlich oder qua Jugendamt gegen die eigene Mutter vorgehen.

Wenn mein Kind hier mit Paragrafen angekommen wäre, dann wäre es wirklich vorbei gewesen. Stattdessen habe ich noch lange unterstützt, obwohl das Kind schon volljährig war.

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Es ist halt strafbar.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjMuYbm4Z-MAxXD0gIHHa6gN98QFnoECBwQAQ&url=https%3A%2F%2Fanwalt-kg.de%2Finsolvenzrecht%2F%25C2%25A7-288-stgb-vereitelung-der-zwangsvollstreckung-vor-der-insolvenz%2F&usg=AOvVaw2kcHl6sjOLKcyWGcxaehOt&opi=89978449

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Was ist wenn Mieter nicht ausziehen, wie läuft Räumungsklage?

Ich vermiete ein Haus möbliert mit Geschirr und Bettwäsche komfortable eingerichtetes 4 Zi- Einfamilienhaus als Ferienhaus. Vermietungsart nur für vorübergehenden Gebrauch, ich musste in 8 Jahren ca. 500 Absagen schreiben weil Interessenten länger mieten wollten. Für vorübergehenden Gebrauch sind nur 6 Monate Mietdauer gestattet, die Mieter fragten ob sie länger bleiben können. Ich musste verneinen und sagte wenn sie nichts passendes finden müssen sie nach 6 Monaten in eine andere Ferienwohnung es hat in der Gegend viele Ferienwohnungen.

Nachdem ich einen online-Juristen gefragt habe erfuhr ich dass die Gerichte streng sind, ich kann keine Verlängerung machen, ich müsse innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum wo meine Mietvertrag endet eine Mahnung senden und anschliessend eine Räumungsklage machen. Das Haus steht in Deutschland 3,5 km vor der Schweizer Grenze, der grösste Teil der Mieter für vorübergehenden Gebrauch ist in die Schweiz gezogen. Ich als Vermieterin wohne auch in der Schweiz.

Rechtschutzversicherung für Vermieter für das Gebäude in Deutschland kann ich keine machen, verschiedene deutsche Versicherungen sagten, ich müsste einen 2. Wohnsitz in Deutschland haben, das will ich unbedingt vermeiden, so muss ich Verfahren selbst zahlen, sollte es einmal ein Problem geben und die Mieter nicht ausziehen. Meine Schweizer Rechtsschutz hilft auch nicht, weil das Gebäude in Deutschland steht. Danke für Erklärung bezüglich Räumungsklage. Als Vermieter habe ich mehr Rechte mit meiner Vermietungsart, deshalb vermiete ich nicht unbeschränkt.

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Was möchten Sie nun wissen? Einen juristischen Rat haben Sie ja online erhalten.

Ob man sich selbst für ausreichend kompetent hält, selbst eine Räumungsklage zu führen, oder nicht, dazu könnte ich hier allenfalls die Mutmaßung äußern, lieber nicht.

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Das hat sich schon vor einigen Jahren geändert, das ging auch durch die Presse. Früher wäre eine Ermessensentscheidung möglich gewesen, nun nicht mehr.

Wenn man mit der Gesetzgebung nicht einverstanden ist, muss man sich für deren Änderung einsetzen, oder man kann auch Verfassungsklage einreichen.

Manch einer ärgert sich auch nur manchmal und geht alle 4 Jahre zur Bundestagswahl.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjdtp2K-oyMAxWM2gIHHS-NH5oQFnoECBgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fao_1977%2F__152.html&usg=AOvVaw1u4pibJtpb9s98iojUNXoK&opi=89978449

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Dann sollst Du vermutlich als Zeuge aussagen. Es ist doch gut, wenn gegen unseriöse Kreditvermittler ermittelt wird. Auch wenn man persönlich lieber auf einen solchen Termin verzichten würde.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi3lrPilYqMAxXg1AIHHdpJJaUQFnoECDoQAQ&url=https%3A%2F%2Fdepotstudent.de%2Feuroserv-gmbh-unserios-erfahrungen%2F&usg=AOvVaw0D2-fR-GqKAmrDC3x09tuz&opi=89978449

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Ich hab meine Versicherungen nicht angegeben. Vor 2005 bestanden Deine ja auch.

https://www.googleadservices.com/pagead/aclk?sa=L&ai=DChcSEwjg2Z2qo4WMAxVxmYMHHcK1Id4YABABGgJlZg&co=1&gclid=EAIaIQobChMI4NmdqqOFjAMVcZmDBx3CtSHeEAAYASAAEgIMYvD_BwE&ohost=www.google.com&cid=CAASJORoHZiiq_uxBKnz65gAx0juRsgPGLbfH98ji_pqZzqbhCZOgA&sig=AOD64_0wi79sctH2DWWJ9nZolasZLvkG_g&rct=j&q&adurl&ved=2ahUKEwjh_Jiqo4WMAxX1xQIHHVITFbUQ0Qx6BAgKEAE

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Eine Klage wäre ja für Dich weniger das Problem.

Falls Du bei dieser Bank Dein Girokonto hast, vielleicht sogar mit Dispo, wäre es evtl. sinnvoll, ein neues Girokonto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Dann die Zahlungen umleiten und im letzten Schritt das neue Konto in ein P-Konto umwandeln.

Ungeachtet der rechtlichen Lage weiss man nämlich nicht, wie die Bank sich verhalten wird. Das wäre die sicherste Variante für Dich.

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Bei der comdirekt hat man den Vorteil, dass man auch Bargeld einzahlen könnte über die Automaten der Commerzbank.

Bei ING und Comdirekt bekommt man eine kostenlose Visakarte, da unterscheidet sich das Automatenangebot also nicht. Bei beiden kann man für 1,- oder 1,50 monatlich zusätzlich eine Girocard buchen, falls nicht alle Geschäfte Visa akzeptieren.

Interessant wäre natürlich der Service, wenn mal etwas ist.

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