Möglicherweise gilt analog zu Par.1969 BGB eine 30-tägige Frist.

Ich meine, ich hätte auch schon mal etwas von 6 Wochen gelesen in Zusammenhang mit einer Leihe, obwohl es da ja eigentlich auch keine Schonfrist gibt.

Das unentgeltliche Überlassen von Wohnraum ist eine Leihe.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjzl5b-nbaKAxV8gv0HHdBsJewQFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fbgb%2F__1969.html&usg=AOvVaw2UDF4_xmIrTrLtxS9Z4drI&opi=89978449

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Hattest Du Dich nicht neulich darüber beschwert, dass das Frühstücksbüffet im Hyatt so teuer geworden ist? Bist Du trotzdem hingegangen und dadurch ärmer geworden?

Wenn die Kaufkraft sinkt, muss der Konsum sinken. Egal ob nun trotzdem viele Menschen über Weihnachtsmärkte oder durch Innenstädte laufen. Dann trinken sie halt nur einen Glühwein und nicht vier und kaufen keine Kerzenständer.

Wenn sie es trotzdem tun, ist der nächste Mallorca-Urlaub vielleicht finanziell gefährdet. Mitunter wirken sich erhöhte Ausgaben auch schleichend aus, wenn man nicht am Limit lebt.

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Wie Schulden loswerden in Ausbildung?

Liebe Community, vorab erkläre ich kurz mal die Umstände.

Ich war dieses Jahr aufgrund von starken psychischen Problemen in klinischer Behandlung. In dieser Zeit habe ich leider versucht meine, durch die Depression verursachte, innere Leere dadurch auszugleichen, dass ich mir irgendwelche tollen Sachen über Paypal kaufe und in Raten zahle.

Ich habe dann nach ca. 2 Monaten gemerkt, dass ich da gerade ziemlichen Mist mache und habe direkt damit aufgehört.

Von da an habe ich einen starken Sparkurs gefahren.

Ich habe keine Anschaffungen mehr gemacht, bin nicht essen gegangen oder so, habe Abos bei Streaminganbietern gekündigt und vom einen auf den anderen Tag aufgehört zu rauchen, um das Geld zu sparen.

Die Situation ist jetzt die, dass ich bei einem Ausbildungsgehalt von 850€ monatliche Raten von 450€ zu bezahlen habe.

Ich kann das auch stämmen, da ich wirklich extremes Glück habe und ohne Abgaben noch zuhause wohne, ich bin 19.

Allerdings drängen meine Eltern verständlicherweise darauf, dass ich meinen Führerschein mache und 450€ monatlich + Führerscheinkosten werden nicht möglich sein.

Das alles soll natürlich keine Entschuldigung für meine damaligen Ausgaben sein.

Habt ihr vielleicht irgendwelche Wege und Tipps wie ich noch selbst Geld einsparen kann?

Sollte ich zuerst hohe Raten abbezahlen oder zuerst niedrigere?

Es handelt sich um monatliche einzelne Raten von 10€-40€.

Mein jetziger Plan ist nämlich jeden Monat 2-3 Raten komplett fertig zu bezahlen aber ist dieser Plan überhaupt richtig?

Vielen Dank fürs Lesen!

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Okay, Deine Eltern bieten kostenlose Vollversorgung, erwarten dafür aber, dass Du den Führerschein selbst bezahlst. Das geht wegen Deiner Schulden nicht.

Vielleicht solltest Du es ihnen verraten. Es kommt eben mal vor, dass junge Volljährige Dummheiten machen. Aber lügen muss man nicht.

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Unabhängig der rechtlichen Situation, würde ich persönlich wohl sogar die Nachforderung akzeptieren. Also 400 - 90 bezahlen.

Die Kosten sind ja angefallen, und es gibt mitunter auch kleinere Vermieter, denen ich es nicht zumuten wollen würde, diese Kosten selbst zu tragen, die ja eigentlich für die Mutter angefallen sind.

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Du bekommst also eine Bescheingung über die geleistete SB in 2024. So wie ich das ja auch von meiner Apotheke bekomme. Ohne, dass die tatsächlichen Zahlungsdaten vermerkt werden.

Wann tatsächlich die Leistung/Überweisung erfolgte, wird niemand jemals prüfen. Wenn überhaupt, wird diese Bescheinigung angefordert, nicht Deine Kontoauszüge. Ansonsten geringes Restrisiko.

Ich persönlich würde mir und der Versicherung daher das Getüddel mit der Vorabüberweisung sparen.

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Weil sonst keiner antwortet, nun ich.

Nach meiner Kenntnis gilt das Abflussprinzip auch für außergewöhnliche Belastungen. Das ist ja bspw. auch bei langwierigeren Zahnbehandlungen der Fall, wo man u.U. auch jahresübergreifende Behandlungen erst im Folgejahr bezahlt und ansetzt.

Warum das in der Vergangenheit schonmal geklappt hat? Vielleicht, weil jemand im FA nur flüchtig auf den Beleg geschaut hat?

Ob Du die PKV dazu bringen kannst, diese Berechnung nicht turnusmässig und vielleicht automatisiert erst nach Abschluss des Jahres zu erstellen, sondern extra für Dich manuell kurz vor Weihnachten, das wäre die nächste Frage.

Ob man es mit dem Beleg des Folgejahres trotzdem versucht, keine Ahnung. Strafbar wäre es wohl nicht.

Ich zahle bspw. manchmal in der Apotheke auf Rechnung. Für die Steuer lasse ich mir die Liste ausdrucken, und ich glaube kaum, dass das Zahlungsdatum in die EDV der Apotheke eingearbeitet ist.

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Ich spreche mich für die offizielle Bankvollmacht aus. Die gilt auch über den Tod hinaus, was in unserer Familie beispielsweise den Erbschein erspart hat, bezüglich meiner Eltern.

Die Bankvollmachten habe ich allerdings auch erst bekommen, als sie notwendig waren, also kurz vor "zu spät".

Mir scheint, Du willst vorsorgen, aber die Kontrolle behalten. Das geht m.E. nicht zusammen. Allerdings würde ich persönlich meinem 30-jährigen Kind ganz sicher auch noch keine Bankvollmachten erteilen.

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Ich habe mal einen Peugeot als Reimport mit Tageszulassung (8km) bei einem deutschen Händler gekauft. Der war einfach sehr günstig und meine Nachbarn hatten das auch schon mal gemacht...

Durch die Tageszulassung war die Erstzulassung schon ein halbes Jahr bevor ich es (noch teilweise mit Folie bedeckt) gekauft habe. Das könnte bei einem Weiterverkauf etwas nachteilig sein, und bei der Garantie. Obwohl das Auto nur beim Händler stand, war es quasi ein halbes Jahr älter.

Kundendienst? Bei einer Inspektion in einer Peugeotwerkstatt wurde irgendeine Kleinigkeit kostenlos erledigt, die der Hersteller angeordnet hatte.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjX0Iq9kJSKAxXG0gIHHRgSAbUQrAIoA3oECCIQBA&url=https%3A%2F%2Fwww.motor-talk.de%2Fforum%2Feu-fahrzeuge-re-import-t6911320.html&usg=AOvVaw2Gb6kBLDejN0MAv1RdVkvZ&opi=89978449

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Was ich dazu finde:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj26K2HoYaKAxWB9gIHHQvjJSYQFnoECDMQAQ&url=https%3A%2F%2Fimmobilien-grundstein.de%2Fjahresabrechnung-und-steuererklaerung%2F&usg=AOvVaw0Gl1yVYK2stmPktZV2gsaQ&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj26K2HoYaKAxWB9gIHHQvjJSYQFnoECDcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.immo-sieber.de%2Fpost%2Fwarten-auf-die-hausgeldabrechnung-kein-problem-f%25C3%25BCr-ihre-steuererkl%25C3%25A4rung&usg=AOvVaw0RnA1YOcvE23NRzyqWI53r&opi=89978449

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Du musst zuerst die Jahreskaltmiete für die elterliche Hälfte ermitteln. Diesen Wert dann mit der Lebenserwartung laut Tabelle multiplizieren. Da würde ich den größeren Wert nehmen (wenn beide 70 sind, den Wert der Frau).

Als öffentliche Stelle müßte man den abgezinsten Faktor als Multiplikator nehmen, dann ist der Wert des Wohnrechts niedriger.

Beispiel Jahreskaltmiete 6.000, Frau 70, also mal 16,84 Jahre, ergibt 101.000,-€.

Mit abgezinstem Faktor 11,099 mal 6.000 ergibt 66.500,-€.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi-77HGlIaKAxXA0gIHHUeZALYQFnoECCwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2FContent%2FDE%2FDownloads%2FBMF_Schreiben%2FSteuerarten%2FErbschaft_Schenkungsteuerrecht%2F2023-12-01-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-stichtage-ab-1-1-2024.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D1&usg=AOvVaw3A3qVIkqAi67Xf3e5L-pCS&opi=89978449

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Ist es denn so ein hoher Aufwand, die Ausgaben in 2024 und die Einnahme in 2025 zu verbuchen? Oder verschiebt sich dadurch der Gewinn ungünstig?

Ich würde eher beides verbuchen. Auch für den Fall, dass es für 2025 mal Rückfragen zum Zahlungseingang geben sollte, und die Steuererklärung für 2024 dann nicht mehr geändert werden kann.

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Ich denke das fällt unter die Ehrenamtspauschale und ist bis 840,-€ p.a. steuerfrei.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj-t_jIrPeJAxV1zQIHHZKIIBwQFnoECBAQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.freiwilligenserver.de%2Finfoservice%2Fsteuertipps%23%3A~%3Atext%3DSteuerbefreiung%2520f%25C3%25BCr%2520bestimmte%2520nebenberufliche%2520T%25C3%25A4tigkeiten%26text%3D26a%2520EStG%2520(Ehrenamtspauschale)-%2CDie%2520sog.%2Cvon%2520840%2520Euro%2520im%2520Jahr.&usg=AOvVaw150LWiEQaUB42GVeE7T3H0&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiVpKK4rfeJAxUcxQIHHTylNdAQFnoECBYQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.accountable.de%2Fblog%2Fehrenamt-steuererklaerung%2F%23%3A~%3Atext%3DArbeitnehmer%253Ain%253A%2520Deine%2520Aufwandsentsch%25C3%25A4digung%2520f%25C3%25BCr%2C20%2520der%2520Anlage%2520N%2520eingetragen.&usg=AOvVaw0Sq2P6NjkmP_bw6mZ9fR7q&opi=89978449

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https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjzmv6InPeJAxXi7AIHHc-SHDIQFnoECBkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.ihre-vorsorge.de%2Fexpertenforum%2Fdoppelter-pkv-zuschuss&usg=AOvVaw3c_lmzIajj23OR6QbL_kau&opi=89978449

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Ich habe schon oft gelesen, dass ein fehlender Wohnsitz zu LSK VI führt.

Leider finde ich dazu gar nicht die Rechtsgrundlage, weder in Paragraf 38b noch in Par.39c des EStG.

Möglicherweise ergibt sich das aber mittelbar, da die Meldebehörde dann ja nicht die erforderlichen Daten ans Finanzamt übermitteln kann.

Wenn das so ist, dann ist das so. Dann hilft nur eine Meldeadresse, die man sich normalerweise über Organisationen der Obdachlosenhilfe organisieren kann.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj67tOJwPSJAxUD0AIHHSVeOZ0QFnoECCsQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.datev-community.de%2Ft5%2FPersonalwirtschaft%2FAN-hat-aufgrund-von-Wohnsitz-K%25C3%25BCndigung-Steuerklasse-6%2Ftd-p%2F57224&usg=AOvVaw3_Jw6bfYprEi0-BGl_QFd0&opi=89978449

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Ich habe tatsächlich nur einmal erlebt, dass eine Versicherung nach dem ersten Jahr den km-Stand erfragt hat.

Dass bei einem Versicherungswechsel die "KM-Leistung" (die der Vorversicherung ja gar nicht bekannt ist) übermittelt wird, halte ich für unwahrscheinlich.

Nachforderungen unterliegen evtl. den üblichen Verjährungsfristen.

Und ja, natürlich kann man etwas Geld sparen, wenn man immer nur 10.000 statt 40.000 km angibt. Interessante Idee, wäre wohl ein Kavaliersdelikt, so wie Steuerhinterziehung?

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Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.

Die Bahn könnte ihn anzeigen wegen Eingehungsbetruges, das wäre dann ein Strafantrag.

Bei Abgabe an ein Inkassounternehmen ist das derzeit aber recht unwahrscheinlich. Noch.

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Üblich ist ja die Garantie des hohen Neukundenzinses für 3 Monate, und das ist hier nicht mal gegeben.

Das ist auch nicht gerade lange, deshalb sehe ich mir immer auch den Zinssatz für Bestandskunden an. So bin ich letztes Jahr bei der Renaultbank gelandet, wo ich derzeit bei 2,6% liege. Ich glaube auch irgendwie an Tendenzen bei Banken (Renault lag damals immer ganz gut), das sollte man aber doch gelegentlich prüfen/vergleichen.

Dieses Jahr war Festgeld fällig, deshalb habe ich nun zusätzlich ein Tagesgeldkonto bei der VW-Bank, mit 3,4% für 6 Monate, danach derzeit 1,3%. Das nutze ich quasi wie ein Festgeldkonto, wofür die Zinssätze auch nicht wesentlich besser gewesen wären.

Wenn die 6 Monate ablaufen, muss ich also wieder umschichten. Für 6 Monate bei dem Betrag habe ich den Aufwand auf mich genommen, danach werde ich zumindest zur Renaultbank umschichten. Bankhopping ist eigentlich nicht mein neues Hobby und ich weiss auch nicht, ob der Aufwand sich letztendlich so lohnt.

Es kommt also sowohl auf Deine Intention als auch auf Deine Trägheit an. Eine Bank, die nicht mal 3 Monate den Lockzins garantiert, die Angaben dazu unter den FAQ versteckt und für Bestandskunden momentan eher im mittleren Bereich liegt, käme für mich nicht infrage.

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Das steht in Par. 16j SGB II.

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