Wie verbuche ich Fremdleistungen von Drittländern als Kleinunternehmer mit lexoffice (UpWork)?
Ich bin freiberuflich mit Kleinunternehmerregelung als Analytics Consultant über die Plattform UpWork tätig. Die Plattform behält Provisionen ein und berechnet mir die Mehrwertsteuer direkt mit bei finalen Betrag ein, da das Unternehmen die Mini One Stop Shop (MOSS) Regelung nutzt.
Meine Frage ist, wie ich das Ganze mit SKR03 und lexoffice verbuche?
Es findet hierbei ja kein Reverse-Charge-Verfahren oder dergleichen statt, da meine Kunden in den USA als Unternehmen tätig sind. Handelt es sich hierbei also um Fremdleistungen nach §13b Nicht EU oder ganz "normale" Fremdleistungen als Kategorie?
Letztendlich ist die Ausgabe eine fremde digitale Dienstleistung aus der USA, deren Mehrwertsteuer ich bereits beglichen habe, weil diese direkt bei der Provisionsabbuchung einberechnet wird. Also wie verbucht man das?
1 Antwort
Wenn deine Kunden Unternehmer sind, ist dass MOSS-Verfahren gar nicht anzuwenden, das greift nur bei Privatpersonen als Leistungsempfänger.
An Unternehmer im Drittland ausgeführte sonstige Leistungen sind nicht steuerbar.
Geht es dir eigentlich um die Buchung deiner Umsätze ins Drittland oder um die Buchung eingekaufter Dienstleistungen aus dem Drittland? Deine Ausführungen sind da verwirrend. Mal sprichst du von Kunden, mal von "Ausgabe".