Ihr müsst ja irgendwo wohnen - da würde ich gegenüber der Wohnungsgesellschaft mit offenen Karten spielen!

Gibt's eine Diagnose? Die würde ich denen dann auch mitteilen. Handelt es sich um eine kommunale Wohnungsgesellschaft? Die geben Beschwerden zwar auch regelmäßig weiter, tun sich aber allgemein schwerer, Mieter wegen so etwas rauszuschmeißen.

Ihr solltet Euch jedenfalls wehren, wenn Euch eine Kündigung angedroht wird. Wenn nicht mit einem Rechtsanwalt, dann jedenfalls mit dem (einem?) Mieterbund. Das kostet ein paar Euro, aber kann Euch wirklich helfen!

Ach so, hast Du ja geschrieben: Er hat eine Diagnose. Wenn die Diagnose die Ruhestörungen begründen kann, dann also Mail an den Vermieter mit eine Entschuldigung, aber auch mit allen wichtigen Informationen. Ihr könnt schon auch schreiben, dass Ihr Euch bemühen werdet, solche Vorfälle in Zukunft auszuschließen, aber dass Ihr dafür nicht garantieren könnt.

Und geht nachsichtig mit Eurem Kind um. Wenn es eine Diagnose gibt, dann geh ich davon aus, dass der Junge selber auch darunter leidet. Er kann da nichts dafür und möchte das auch nicht. Und mit viel Nachsicht könntet Ihr die Situation vielleicht etwas beruhigen.

...zur Antwort

Wie Andri ja schon gesagt hat, die Vorsteuer gehört in Zeile 40 der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Nicht natürlich ohne den Umsatz selber und die Steuer daraus in Zeile 29 einzutragen.

Was die Jahreserklärungen betrifft, sind natürlich auch die entsprechenden Zeilen in der EÜR und in der Umsatzsteuererklärung auszufüllen.

...zur Antwort

Ich unterstelle mal dass Du das wüsstest, hättest Du einen Rürup-Vertrag.

Ansonsten gehören diese Zusatzrentenversicherungen in Zeile 48 der Einkommensteuererklärung (was das Formular für 2023 betrifft). Natürlich nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, also Laufzeit mindestens seit 2004.

...zur Antwort

Grundsätzlich weiß ich, das die Bezüge in dem Fall zurückbezahlt werden müssen. Ob teilweise oder vollständig weiß ich aber nicht.

Ich geh allerdings davon aus, dass das auch stark vom Arbeitgeber (also in diesem Fall vom Bundesland) abhängig ist.

...zur Antwort
aus dem Verfahren

Welches Verfahren?

Als Selbständiger hat man keinen Arbeitgeber.

...zur Antwort

Du kannst sowas evtl. auch versuchen mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft zu klären.

...zur Antwort

Paypal-Gebühren sind meiner Meinung nach Gebühren. Und Serverkosten könnten natürlich zum Zweck der Werbung bezahlt werden. Das wäre allerdings nicht meine erste Wahl.

...zur Antwort

Gewinnerzielungsabsicht ist vorhanden, also ist es auch ein Gewerbe.

...zur Antwort

Renovierungskosten für vermietete Wohnungen - auch wenn die Renovierung zum Zweck einer späteren Vermietung erfolgt - können natürlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Kosten fürs Dach.

...zur Antwort

Warum sollte da Reverse Charge keine Anwendung finden? Die Leistung gilt als im Inland erbracht und muss natürlich von Dir versteuert werden.

...zur Antwort

Ja, grundsätzlich sind Schenkungen zu melden, auch wenn sich am Ende keine Steuer ergibt.

...zur Antwort

Die Freigrenze liegt bei 600 Euro, nicht bei 2.000! Hast Du denn wirklich 600 Euro Gewinn (=Einnahmen minus Ausgaben, ggf. Verkaufspreis minus Einkaufspreis) gemacht?

Oder hast Du die Artikel extra zum Wiederverkauf erworben? Dann wären es keine Gegenstände des täglichen Bedarfs.

...zur Antwort
Kinderfreibetrag abschaffen ist eine schöne Vereinfachung

Wie manch andere bin auch ich der Meinung, dass Besserverdienende hier nicht extra gefördert werden müssen. Ein einheitliches Kindergeld für alle ist gerecht, weniger gut verdienenden hilft es, besser verdienende haben das gleiche Zubrot, das sie selber 'aufstocken' können.

Da das Bundesverfassungsgericht der Meinung ist, dass das Existenzminimum für Kinder steuerfrei bleiben muss, ist da aber offenbar die nächsten Jahre nichts zu machen. Diese Begründung finde ich allerdings ziemlich abenteuerlich. Schließlich ist das Kindergeld steuerfrei, und wer einen hohen Steuersatz hat, bei dem sollte es für die Kinder auch noch langen.

Das Existenzminimum der Kinder führt jedenfalls bei Arbeitslosen z. Bsp. zu einer Steuerersparnis in Höhe von Null! Damit ist die Existenz nicht mehr gesichert.

...zur Antwort

Die Rechnung wird vom Handwerker erstellt, doch nicht von Dir. Und der Handwerker wird die Rechnung an den Auftraggeber stellen.

...zur Antwort
da ich noch nix ausgezahlt habe

An wen wolltest Du das denn auszahlen?

Ach so, Du meinst, Du hast das Geld noch nicht ausgezahlt bekommen? Wenn Du Einnahmen hattest, dann musst Du die natürlich auch versteuern. Egal, ob das Geld in Deiner linken oder rechten Tasche ist, oder auf einem Konto, oder gerade von jemand anderem verwahrt wird.

Falls ich es versteuern muss, dann wie?

Bei Aufnahme der Tätigkeit musst Du das Gewerbe anmelden und dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln. Die Einkommensteuer wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung festgesetzt. Evtl. kann das Finanzamt auch schon vierteljährliche Vorauszahlungen fordern. Die Umsatzsteuer kann monatlich oder vierteljährlich oder auch jährlich zu zahlen sein.

...zur Antwort

Strenggenommen könnte man das Gesetz vielleicht so auslegen. Es wird aber keine Konsequenzen haben, wenn Du dann keine Steuererklärung abgibst. Voraussetzung ist natürlich, dass sonst keine Kapitaleinkünfte vorhanden sind.

...zur Antwort