Meine Frau und ich möchten unsere freiberuflichen Nebentätigkeiten so ausüben, dass sie finanziell effektiv sind (das heißt, wir möchten nicht, dass zu viel von den Einnahmen versteuert wird).
Der Wunsch ist verständlich und normal.
Aber es geht um ein Grundsätzliches Problem, denn Du schriebst immer von Einnahmen, aber versteuert wird der Gewinn, also nach Abzug der Betriebsausgaben. Bitte nicht, "aber ich/wir haben keine Ausgaben durch diese Tätigkeit." Die Tätigkeit Deiner Frau hast Du leider nicht genannt, aber Du kannst Nachhilfe nicht geben, ohne ein Telefon zu haben, ohne Internet zu haben usw. Und wenn Dir das Belege sammeln zu aufwendig ist, gibt es noch die Betriebsausgabenpauschale von 25 % (Bei Lehrtätigkeit höchstens 614,- Euro).
Bei dem Link:
https://www.erstenachhilfe.de/blog/arbeiten-als-nachhilfelehrer-steuern
kann ich nur hoffen, dass die Tipps der Seite bezüglich Nachhilfe besser sind, als die Ratschläge zur Steuer. Die Angabe:
Werden beim Erteilen von Nachhilfeunterricht Einnahmen erzielt, muss die Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet werden. Liegen Deine Einnahmen über dem jährlichen Grundfreibetrag, der unter 22.000 Euro (Stand: 2024) liegt, musst Du eine Einkommenssteuer zahlen.
DEr Betrag von 22.000,- ist nicht der Grundfreibetrag der Einkommensteuer, sondern die Umsatzgrenze gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer, bei denen die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.
Der Einkommensteuerliche Grundfreibetrag (2024 11.604,- Euro, Ehegatten 23.208,- Euro ), wird auf das zuversteuernde Gesamteinkommen angewendet. Also Einkünfte aus allen 7 Einkunkunftsarten (Kapitaleinkünfte können allerdings pauschal versteuert werden) werden zusammen gezählt, die Sonder- und Vorsorgeausgabe sowie weitere Abzüge abgezogen.
Der andere Link ist richtig, dass weiß ich, ich kenne den Verfasser. ;-) :-)
Also optimieren geht durch festhalten aller Ausgaben im Zusammenhang mit den Nebentätigkeiten (wäre Deine Frau z. B. Journalistin wäre die Betriebsausgabenpauschale 25 % höchstens 2.500,- Euro).