Die Antwort von @Petz1900 mir den Kommentaren von @GandalfAwA und @Andri123 sind absolut richtig.
Ich würde das Dinge trotzdem anders aufzäumen.
Mir ist dieser Satz aufgefallen:
Das Problem dabei ist, was mache ich mit meinen betrieblichen Gegenständen ( PC, Fachbücher, Büroausstattung usw. ) die benutze ich ja jetzt als Angestellter weiter?
Du arbeitest als Angestellter, bringst aber Dein Arbeitsgerät komplett mit. Das ist bei Angestellten doch eher die Ausnahme. Abeitest Du wohlmöglich noch überwiegend im Homeoffice?
Was hältst Du von dieser Lösung:
Du verkaufst Deine Büroausrüstung für 500,- Euro, oder einen anderen kleinen Betrag (wenn der PC. über 3 Jahre alt ist, ist er sowieso abgeschrieben udn kann für 50,- Euro über den Tisch gehen), an Deinen Arbeitgeber.
Denke dran, dass er Dir einen Teil des Gehalts für die ersten 3 Monate als Inflationsausgleichsprämie zahlt, die ist bis zum Jahresende mit bis zu 3.000,- Euro insgesamt steuerfrei. die 100,- bis 500,- Euro für Deine Sachen kann er ja vom Gehalt kürzen (Vereinbarung über die ersten drei Monatsgehälter, das Gehalt ab Januar ist dann höher.
In Euren Anstellungsvertrag wird aufgenommen, dass er Dir die Arbeitsplatzausrüstung zur Verfügung stellt udn diese am Ende des Vertrages in Dein Eigentum übergeht.
Damit hast du alle Fliegen mit einem streich erledigt.
Schließung Deines Betriebs ohne, oder mit einem Minigewinn.
Dein Arbeitgeber hat noch Abschreibungen in Höhe des Kaufpreises in diesem Jahr.
Du versteuerst weniger von Deinem Gehalt.
MAg sein, dass sich das nach einer komplizierten Regelung anhört, ist aber ziemlich einfach, wenn man die einzelnen Schritte durchgeht.