Dass das eine Schenkung ist - die bei Unverheirateten weit jenseits des Freibetrags liegt.
Wenn Du diese Möglichkeit hättest, müsstest Du das ganz bestimmt nicht hier fragen.
Was hat denn Deine Bank dazu gesagt, als Du danach gefragt hast?
Im Zweifel musst Du halt eine (ggf. beglaubigte) Übersetzung anfertigen lassen.
Woher willst Du wissen, worüber ich mich freue oder nicht freue?
Wer sind die "alle", die sich beschweren?
Er hält also das Wahlversprechen, dass ab Tag 1 nach Amtsantritt die Lebensmittelpreise sinken?
Er hat selbst gesagt, dass er deswegen gewählt wurde...
Außerdem ergibt die Frage insgesamt nicht so recht einen Sinn. Warum sollte er von der Opposition nicht kritisiert werden?
Zunächst mal alles erfüllen, was für die Herstellung und den Verkauf von Lebensmitteln erforderlich ist.
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Produktsicherheit/Lebensmittelsicherheit/Vorschriften/Hinweise-zum-Inverkehrbringen-von-Lebensmitteln.html
Dann mindestens ein Existenzgründerseminar besuchen.
Dann sehen wir weiter.
Warum muss es denn überhaupt Markenbekleidung sein?
Sorry, aber da ist doch schon die Grundaussage Quatsch. Kein Mensch hat jemals behauptet, dass es reiche, im Kindergarten oder auf einer Förderschule "immer gut aufzupassen", um Arzt, Pilot oder Astronaut zu werden (was gibt es im Kindergarten "aufzupassen"?).
Unser Schulsystem ist durchlässig - aber das heißt nicht, dass man sich, wenn man nicht den direkten Weg nimmt/nehmen kann, nicht extrem durchbeißen muss, wozu es ein sehr hohes Maß an Motivation, Fleiß und Arbeit braucht.
Menschen kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Neigungen zur Welt - das ist nun mal so und nur bis zu einem gewissen Grad durch Üben und Lernen ausgleichbar. Der eine wird trotz jahrelangem Training nie so tanzen können wie Nurejew, der nächste nie Spaß an manueller Arbeit oder intuitiven Zugang zu Fremdsprachen haben. Und Astronaut - das können eh nur eine Handvoll Leute werde., da gibt es genug hochintelligente und fähige Überflieger, die das auch nie schaffen.
Für diesen Fall gibt rs eine besondere Art der Erklärung - due Feststellungserklärung.
Für die Firma gibst Du eine Erklärung zur gesonderten Feststellung beim bisherigen Finanzamt ab, mit der Anlage EÜR ( ich nehme mal nicht an, dass Du den Gewinn per Bilanzierung ermittelst) und einer Anlage G.
Deine Einkommensteuererklärung gibst Du beim Finanzamt für den Erstwohnsitz ab. Dort trägst Du den Gewinm in der Anlage G unter "lt. gesonderter Feststellung" und unter Angabe des Betriebssitzfinanzamts und der dortigen Steuernummer ein.
Beim Bundesamt für Katastrophenschutz gibt es eine kostenlose Broschüre mit Tipps:
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html
Ich würde weder Brot in Dosen noch sonstwas, was ich gar nicht essen will, einlagern, sondern trockene Produkte wie Nudeln und Hülsenfrüchte sowie Dosen und Gläser mit Suppen, Obst, Gemüse, die ich auch sonst benutzen würde - und die dann eben auch nutzen, aber gleich wieder ersetzen. Man hat dann halt nicht zwei Dosen Mais oder Packungen Nudeln im Vorrat, sondern 10.
10 Tage käme ich mit vorhandenem auch sicher hin - wenn der Strom nicht ausfällt.
Ich kenne praktisch keinen Betrieb - meinen Arbeitgeber eingeschlossen - und keine Behörde, der/die NICHT auf der Suche nach qualifiziertem Personal ist.
Das dies z.T. damit verbunden ist, dass die angebotene Entlohnung zu niedrig ist, bestreite ich nicht.
Was soll das mit den Links in Deinem (zu langen) Text?
Grunderwerbsteuer kann man (auch bei vermieteten Immobilien) nur im Rahmen der AfA, soweit diese auf das Gebäude entfällt, absetzen.
Nun, die Abgabefristen stehen im Gesetz, in Büchern zum Thema Existenzgründung, werden in Existenzgründerseminaren vermittelt umd sind hundertfach im Netz zu lesen, und lesen hast Du ja in der Schule gelernt und damit das Rüstzeug, die Fristen herauszufinden.
Wer ein Unternehmen gründet (welches in Deinem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein "Nebengewerbe" ist, denn dazu braucht es ein Hauptgewerbe und wenn Du so eines hättest, würdest Du bestimmt auch die Fristen kennen), hat nun mal unternehmerische Pflichten zu erfüllen - und sollte diese auch kennen.
Wieso allerdings eine Gewerbegründung im Jahr nach dem betroffenen Veranlagungszeitraum die Abgabefrist für diesen Veranlagungszeitraum verkürzen soll, erschließt sich mir nicht. Was hat denn das Finanzamt zu dem damit begründeten Einspruch geschrieben?
Ich weiß noch nicht mal, was ein "ECO Brief" sein soll.
Du kannst dem Finanzamt eine Naxhricht schicken, in der Du genau das beschreibst, was Du hier schilderst und um Verzicht auf die Abgabe der Erklärung bitten, denn diese macht sowohl Dir als auch dem Fonanzamt nur unnötig Arbeit.
Ja und ja. Noch schwieriger ist es, einen Nachfolger zu finden, der sich selbständig machen will. Wir haben auch Aufnahmestopp - und sortieren auch aus.
Wir haben einen guten Ruf als Ausbildungskanzlei - hilft aber nix, es bewirbt sich trotzdem kaum jemand um einen Ausbildungsplatz.
Wir haben allein Hunderte von Grundsteuerwerterklärungen gemacht - und gerade geht es wieder los, jetzt, wo die Grundbesitzabgabenbescheide kommen und die Leute, die es selbst, aber falsch gemacht haben oder die gar nichts gemacht haben, wach werden.
Die Pandemie hat uns krankheitsbedingt Monate an Arbeitsstunden gekostet, hier kam die Flutkatastrophe 2021 noch dazu.
Wir werden noch einige Zeit brauchen, um den Rückstand aufzuholen, so lange wird so gut wie kein neues Mandat angenommen.
Mit Erfahrungen kann ich auch nicht dienen, sehe aber auch nicht, wie Dir die Erfahrungen von Heinz Müller mit Supermarkt X in Y helfen sollen, wenn es sich bei Dir um Sipermarkt A in B handelt.
Ob man Dich wiedererkennt oder nicht, hat zudem nichts damit zu tun, ob Du Dir etwas zu Schulden kommen lässt.
Wenn Du den Laden trotz Hausverbots betrittst, begehst Du eine Staftat, nämlich Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
Due Wahrscheinlichkeit, dass der Supermarktbetreiber dies zur Anzeige bringt, halte ich für hoch - das deutlich weniger schwerwiegende Instrument des Hausverbots hat er ja bereits freundlicherweise ausgeschöpft.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/nullprozentfinanzierung-hintergruende-fallen-vor-und-nachteile-5853
Die Kinderbetreuungskosten mindern - wie die allermeisten absetzbaren Kosten - nicht die Steuer, sondern das zu versteuernde Einkommen, sie wirken sich daher in Höhe des individuellen Steuersatzes aus.
"Zumindest stand nirgends, dass dies nur teilweise berücksichtigt wird"
Es stand aber vermutlich auch nirgends, dass diese Kosten direkt die Steuerlast mindern 😉. Und sie werden innerhalb der Grenzen in voller Höhe berücksichtigt, nur nicht auf die Art und Weise, wie Du Dir das vorgestellt hattest.
Ich verstehe gerade Deine Frage nicht: Wenn Du die Ausbildung zum 31.03. beendet, warum solltest Du dann NICHT am 01.04. ein FSJ antreten können - wo siehst Du da ein Problem?