Du missinterpretierst "personal" als Substantiv. Gemeint ist aber das Adjektiv.
"per·so·nal
/personál/
Adjektiv
- 1a.
- BILDUNGSSPRACHLICH
- die Person (1) betreffend, zu ihr gehörend; als Person existierend"
Du missinterpretierst "personal" als Substantiv. Gemeint ist aber das Adjektiv.
"per·so·nal
/personál/
Adjektiv
Mal ehrlich: woher sollen wir das wissen?
Ist die Karte abgelaufen?
Frag die ausstellende Bank.
Hast Du einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt und den Zahlbetrag abgezogen?
Hast Du sichergestellt, dass die elektronische Übermittlung der Voranmeldung erfolgt ist?
Um welche Steuerart geht es eigentlich? Die Voranmeldung heißt deshalb Umsatzsteuer-Voranmeldung, weil es darin um die Umsatzsteuer geht 😉.
Die Anlagen S und G sind Anlagen zur Einkommensteuererklärung.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun...
Und das wurde Dir hier
https://www.finanzfrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-der-anlage-euer-und-abziehbaren-vorsteuerbetraegen-in-der-umsatzsteuer-anmeldung-wann-darf-ich-die-sachen-wo-angeben
auch schon mal erklärt - von mir...
Wie soll das funktionieren - mehr als 50 g darfst Du doch gar nicht besitzen
An der einen oder anderen Stelle hast Du falsche Vorstellungen, fürchte ich.
Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Händen zwei Haushalte führt - eine doppelte Haushaltsführung seitens eines Kindes, welches eine Schule besucht, gibt es nicht.
Und auch wenn es sicher richtig ist, dass das Kind etwas erleben will, bleiben die Ausgaben Freizeitaufwendungen, die nicht abgezogen werden können.
Der Bescheid über den Grad der Behinderung ist ein Grundlagenbescheid. Wenn Dein Antrag erfolgreich ist, schickst Du den rückwirkenden Bescheid unter Angabe der Steuernummer an das Finanzamt mit der Bitte um Änderung der betroffenen Steuerbescheide.
Deine Steuerberaterin hat Recht.
Umsatzsteuerpflichtig ist man immer mit allem, was man tut, ob verschiedene Tätigkeiten zusammenhängen oder nicht, ist irrelevant - und eine Vermietung über nur 4 Monate ist nunmal eine kurzfristige Vermietung, die NICHT gem. § 4 Nr. 12 UStG (letzter Absatz!) begünstigt ist.
Wann fangen die 4 Monate denn an?
Ich frage, weil es nicht grundsätzlich schon ausreicht, dass "wir an drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren dort gewohnt haben."
Im Gesetz steht "3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die (...) im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden:
Das trägst Du nirgends ein - in die Anlage N gehört die letzte Steuerklasse, die für das Steuerjahr gegolten hat, das hat aber überhaupt keine Auswirkung und es könnte sein, daß eine Elster-Übertragung auch ohne einen Eintrag möglich ist, das weiß ich gerade nicht auf Anhieb.
Die abgeführte Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die wird im Rahmen der Veranlagung angerechnet und es wird dann entweder was erstattet oder man muss etwas zahlen.
Das solltest Du einfach direkt mit der Uni klären - bei Masterstudiengänge gibt es von Uni zu Uni große Unterschiede.
Außerdem rate ich dazu, die Frage im Forum zu Studis-online einzustellen - die Leute dort dürften um einiges näher an ihrer akademischen Ausbildung sein als die Leute hier 😀
Sinnvoller wäre es gewesen, der Freund hätte dem Auftraggeber ein Darlehen gegeben, der Auftraggeber hätte davon die Rechnung bezahlt und zahlt jetzt das Darlehen ab.
(Und gerade erst lese ich, daß EugenNeuer das auch schon geschrieben hat - sorry dafür)
Bitte erst nal präzisieren, un was es denn eigentlich geht.
Welche Steuerart?
Und was verstehst Du unter einer "Steuermeldung" - eine Voranmeldung oder eine Steuererklärung oder irgendwas anderes?
Was genau verstehst Du denn nicht an dem Satz "Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht..."?
Ob eine solche Verpflichtung besteht, kannst derzeit nur Du rausfinden - und wenn keiner der dafür möglichen Gründe vorliegt, dies dem Finanzamt mitteilen, die können auch nicht hellsehen.
Erstens musst Du das doch zuallererst wissen und micht irgendjemand anderes.
Zweitens kannst Du das Deinen Arbeitsverträgen, Deinen Lohn- oder Gehaltsabrechnungen oder Deinen Lohnsteuerbescheinigungen entnehmen (und letztere kannst Du vom Finanzamt herunterladen über Elster.de oder einer x-beliebigen Steuersoftware).
"ist ich bin 16 Jahre alt und fahre bestimmt nicht um 10 Uhr morgens los"
Dieses "Argument" würde ich an Deiner Stelle schon mal nicht vorbringen.
Absolut möglich und IMHO auch dringend erforderlich.
Glaskugel ist aber kaputt.
Du schreibst nur von einer vertraglichen Vereinbarung - aber nichts davon, ob denn auch das m. E. notwendige SEPA-Lastschriftmandat von Dir erteilt wurde?
Und? Ist die Pfändung denn berechtigt?
Da kommt ja einiges an Post im Vorfeld.
Ja.
Und was möchtest Du jetzt dazu wissen? Ein Fragezeichen allein macht noch keine Frage...