https://lmdfdg.com/?q=Zerspanungsmechaniker+
Uff. Ich enttäusche Dich ja nur ungern, aber diese Frage ergibt so überhaupt keinen Sinn - denn von Deinen Auswahlmöglichkeiten ist nur die UG überhaupt eine Rechtsform.
Ob man Freiberufler ist, hängt davon ab, was man TUT - Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler, Architekten sind z.B. Freiberufler (lies § 18 EStG) - das ist eine Einkunftsart, keine Rechtsform, und man hat kein Wahlrecht, wie man seine Tätigkeit einstuft - die Einstufung richtet sich nach den Gesetz.
Sowas wie ein "Kleingewerbe" gibt es im deutschen Recht gar nicht. Es gibt gewerbliche Einkünfte, für die man ein Gewerbe anmelden muss - das ist ebenfalls eine Einkunftsart. Gemeint ist mit diesem falschen Begriff aber meistens die Kleinunternehmerregelung gem § 19 UStG (lesen!) - die bezieht sich aber ausschließlich auf die UMSATZsteuer, auch das hat mit "Rechtsform" überhaupt nichts zu tun.
Was auch immer Du da wo auch immer recherchiert hast, hast Du offensichtlich gründlich missverstanden. Und wie Du auf das hier
"dass die Einkünfte daraus nicht die aus meiner Werkstudententätigkeit übersteigen dürfen"
kommst, erschließt sich mir auch nicht - soll das was mit Sozialversicherungsrecht zu tun haben? Das wäre dann wieder eine andere Baustelle.
Mein Tipp wäre daher, Dich zunächst mal _richtig_ zu informieren. Besuche ein Existenzgründerseminar, arbeite ein Buch für Exiszenzgründer durch, lass Dich von jemandem beraten, der sich damit auskennt - aber klicke Dich nicht kreuz und quer durchs Internet, da steht sehr, sehr viel Blödsinn.
Das mit dem Silberschmuck ist eine gewerbliche Tätigkeit. Rechtsformen sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, KG, oHG) und Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG).
Deine Schilderung ist leider etwas unklar.
"Vertraglich steht mir eine monatliche Einspeisevergütung von 300€ zu."
Die Einspeisevergütung richtet sich bei allen mir bekannten Anlagen - und ich betreue viele - nach dem tatsächlich produzierten Strom, bei keiner einzigen gibt es eine Festvergütung - ist das bei Dir tatsächlich so?
"bei dem ich erst Regelbesteuerung ausgewählt und deshalb dann die 300€ abzugsfrei erhalten habe,"
Nein, genau andersherum: unter Regelbesteuerung bekommst Du Einspeisevergütung + USt und musst die USt an das Finanzamt abführen.
"dann aber Kleinunternehmerregelung gewechselt bin und nun 257€ erhalte."
Wenn Du die KUR in Anspruch nimmst, bekommst Du vom EVU keine Umsatzsteuer mehr ausbezahlt - und da Du dann natürlich auch keine mehr abführen musst, ist das unterm Strich ein Nullsummenspiel, Du ersparst Dir die Ermittlung der zu zahlenden Steuer und die Umsatzsteuererklärung (wenn an der Anlage aber mal was repariert werden muss oder sie gewartet wird, hast Du aus der Rechnung aber auch keinen Vorsteuerabzug).
"Ich dachte, dass PV-Anlagen unter 30 kWp seit 2023 steuerfrei sind "
EINKOMMENSTEUERfrei, nicht UMSATZsteuerfrei.
"warum muss ich nun doch welche bezahlen?"
Verstehe ich nicht - wo genau zahlst Du denn was? Unter Kleinunternehmerregelung zahlst Du nix.
Nei uns bleibt der Hebesatz zunächst gleich, da sich mein Messbetrag verringert hat, zahle ich zunächst ~ 30 € weniger.
Kommt drauf an.
Zuerst mal müsstest Du bitte näher ausführen, was Du in diesem Zusammenhang unter "sich lohnen" verstehst.
https://www.finanzfrage.net/frage/sinn-von-2-jaehrigen-ausbildungen
https://www.finanzfrage.net/frage/2-jaehrige-ausbildungen
https://www.finanzfrage.net/frage/zeitleiharbeit--personaldienstleister---erfahrungen
https://www.finanzfrage.net/frage/andere-moeglichkeiten-als-zeitarbeit--quereinstieg
https://www.finanzfrage.net/frage/was-ist-das-5
Hast Du eigentlich mal gelesen, was Dir geschrieben wurde?
Man verdient nicht automatisch Bezrag x, weil man Ausbildung y hat - man muss das auch KÖNNEN, was man gelernt hat.
Man kann Ausbildungen auch in Teilzeit absolvieren, wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt und man einen Ausbilder findet, der das mitmacht - einfach mal 'Ausbildung in Teilzeit' googeln.
Bei einer Ausbildung gibt es außerdem Berufsschultage, an denen man,. je nachdem wie lang diese sind, nach der Schule nicht mehr in den Ausbildungsbetrieb muss.
Bisschen wenig Informationen, würde ich sagen. WELCHE Firma hat abgebucht - das Inkasso oder der Rechnungsausteller? wann war der Betrag fällig? Fordert das Inkasso den Rechnungsbetrag oder Inkassokosten?
Ich würde ja denjenigen, der mir das Formular zugesendet hat, fragen, was da gemeint ist.
Hast Du denn überhaupt die Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG, also den Lehrgang absolviert?
Privatentnahme an Bank oder Kasse.
Hast Du tatsächlich unterjährig nicht ein einziges Mal Geld aus dem Betrien entnommen (= für nicht betriebliche Zwecke verwendet)?
Mein Kind ist in Korea über den ADAC versichert. Man braucht halt auch eine Auslands-KV, die für einen ausreichenden Zeitraum abgeschlossen werden kann.
Das erfährst Du durch das Lesen der Versicherungsbedingungen.
Es gibt in D überhaupt kein "Kleingewerbe", es gibt die Kleinunternehmerregelung, die sich aber NUR auf die Umsatzsteuer bezieht (und je nach Art des Gewerbes ganz und gar nicht immer sinnvoll ist).
Vom Gewinn eines Gewerbebetriebes ist nichts per se "steuerfrei", was die Einkommensteuer betrifft. Es gibt im Rahmen der ESt den Grundfreibetrag. Dieser ist in die Einkommensteuertabellen eingearbeitet. Es werden stets alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten (außer ggf. Kapitaleinkünften, für diese gibt es Sonderregelungen) zusammengerechnet.
Mit so geringen Kenntnissen, wie sie sich aus dieser Frage ergeben, solltest Du Dich noch nicht selbständig machen, sondern Dir zunächst mal das Minimum an Grundwissen beschaffen.
Was nützen Dir Antworten von Usern hier auf diese Frage - niemand davon kennt Deinen "Jemand" und daher weiß auch niemand hier, wie das gemeint war.
Warum fragst Du nicht einfach denjenigen, der die Aussage getätigt hat, wie er/sie das meint?
Eine Finanzfrage sehe ich da übrigens auch keine.
Das solltest Du dann wohl in einem französischen Forum fragen.
Im Friedwald und bei Seebestattungen gibt es nach Erwerb des Baums und Durchführung der Beststtung keine weiteren Kosten.
Aufgemacht
Gelesen Bis
- "hübschere Frauen (der Mix aus Deutschen, Franzosen und Italiener sieht einfach verdammt gut aus)
Zugemacht
Zeig erst mal ein Bild von Dir, damit man beurteilen kann, wie hübsch DU bist
Kopfschüttel
Hier ist nicht der Platz für Eure Altmännerphantasien.
Der Begriff 'Handelsakademie' lässt mich auf Österreich schließen. Hier wird es kaum jemanden geben, der sich mit österreichischem Schulrecht auskennt - warum fragst Du nicht einfach bei der gewünschten Handelsakademie direkt an bzw. bei dem Lehrer, der an Deiner jetzigen Schule für sowas zuständig ist (falls es solche Zuständigkeiten in Österreich analog zu Deutschland gibt)?
3. Wenn der EM keine Einkünfte versteuert, kann er auch keine WK abziehen...