In der Regel ja. Die Erstattung erhöht dann aber natürlich ggf. auch den Gewinn (10-Tage-Regelung usw.).
"Kann ich die Nachzahlung 2023 versteuern"
Nein, es gilt das Zuflussprinzip.
"arbeite zusätzlich als Nachhilfelehrer im Nebenjob (freiberuflich"
Entweder, Du hast einen Nebenjob - arbeitest also als Arbeitnehmer - oder Du arbeitest freiberuflich, beides gleichzeitig hinsichtlich ein und derselben Tätigkeit geht nicht.
"Meine Frau und ich möchten unsere freiberuflichen Nebentätigkeiten"
Deine Frau hat der Sachverhaltsschilderung nach keinen "Hauptjob", also ist ihre freiberufliche Tätigkeit kein "Nebenjob" - tatsächlich noch nicht mal ein "Job", denn auch sie arbeitet ja nicht als Arbeitnehmerin.
Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit liegen doch bereits deutlich über Eurem Grundfreibetrag - den gibt es nur einmal und nicht etwa für jede Einkunftsart gesondert (wenn das so wäre würde jeder Steuerpflichtige bemüht sein, Einkünfte aus so vielen Einkunftsarten wie möglich zu beziehen).
Einer davon - da Dein Gehalt mit Steuerklasse IV abgerechnet wird - wird im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer seitens Deines AG bereits berücksichtigt, der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit Deiner Frau zehrt im Rahmen Eurer gemeinsamen Steuererklärung in etwa den anderen auf. Alles, was darüber hinaus an Einkünften erzielt wird, muss versteuert werden, es sei denn, es handelt sich um einen echten Minijob, der vom AG pauschal versteuert wird.
Der Text aus Deinem ersten Link ist, was das Steuerrecht angeht, gruselig.
"Liegen Deine Einnahmen [Dein zu versteuerndes Einkommen - das ist nicht im Mindesten dasselbe!] über dem jährlichen Grundfreibetrag, der unter 22.000 [ bei 23.208 € für 2024, soll noch rückwirkend auf 23.568 € erhöht werden !] Euro [für ein Ehepaar!!] (Stand: 2024) liegt, musst Du eine Einkommenssteuer zahlen
Der ist in die Steuertabelle eingearbeitet, den sieht man im Bescheid nicht. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, beträgt die Steuer 0 €.
Bei denen, die auf einen entsprechenden Antrag positiv reagieren.
Den erstbesten, der bei einer Google-Suche erscheint, richtig rechnen tun die eigentlich alle, wenn man die Daten richtig eingibt.
Einfach mal unter "häufige Fragen" nachlesen:
"Der Zinssatz ist variabel und kann jederzeit angepasst werden."
Hast Du denn überhaupt was abgeschlossen?
https://www.polizei.rlp.de/service/presse/detail/achtung-telefonbetrug-warnung-vor-neuer-lotto-abzockmasche
Was sollen denn 'wichtige Materialien' sein?
Die von Dir geposteten Beispiele sehen ja sogar an den Models übelst billig aus - wer zieht denn sowas an?
Eine einfache Googlesuche ergibt übrigens in unter 5 Sekunden die Antwort:
Wegwerfklamotten und geklaute Designs: Das steckt hinter dem Billig-Modehändler Shein
Wer sowas unterstützt, ist selber schuld.
"Die Zinsbindung bis 01.04.2025 (keine Ahnung was das heißt)".
Na, so schwierig ist das doch nicht: bis dahin gilt der aktuelle Zinssatz,also die 7,67 %. Danach kann sich der Zinssatz ändern, in welche Richtung, wird von der allgemeinen Zinsentwicklung abhängen.
"Für den fall, dass ich dann noch Monatlich 500€ sondertilge, kann ich die Rückzahlungsphase komplett "Überspringen"?"
Ich lese durch einfaches googeln nach "KfW Studienkredit Sondertilgung möglich", dass diese Kreditform jederzeit ganz oder teilweise tilgbar sei. Wenn dem so ist (Vertrag lesen!), lautet die Antwort "ja". Allerdings verstehe ich Deine merkwürdige Panik nicht - das ist jetzt kein besonders günstiger Kredit, aber die Belastung ist aufgrund des niedrigen Kreditbetrages doch absolut überschaubar?
Wenn Du den ganzen Lohn aus dem Job in die vorzeitige Tilgung steckst- wovon lebst Du denn dann? 🤔
Was genau soll denn an einer Kreditaufnahme in Höhe von nur 3.250 € "der größte Fehler Deines Lebens " gewesen sein - offenbar hast Du das Geld doch benötigt? Du hast doch studiert - da sollte es Dir doch möglich sein, einen Kreditvertrag verstehend zu lesen und nachzurechnen, mehr als Dreisatz (Prozentrechnung ist nichts anderes) braucht man dafür doch nicht.
"Kann ich, falls ich das mit den Sonderzahlungen nicht möchte, am Ende wenigstens den Tilgungsplan selber wählen? Also den Zeitraum und den Betrag"
Das ergibt sich aus den Vertragsbedingungen - hast Du den Vertrag nie gelesen ? Dann solltest Du aus der jetzigen Panik lernen, dass man nie etwas unterschreibt, was man nicht gelesen oder nicht verstanden hat.
Daa kann hier niemand wissen, was genau Du übermittelt hast und was genau in dem Schriftstück steht
Du wirst Dich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen müssen, dabei solltest Du Deine Steuernummer und das Übermittlungsprotokoll zur Hand haben.
Berufung zur Zustimmung zu was?
Sachkundenachweis für was?
Was hat eine Mieterin mit der Zustimmung oder dem Sachkundenachweis zu tun und was spielt der Hund für eine Rolle?
Was ist eigentlich die Frage - da steht gar keine (das Fragezeichen in der Überschrift macht aus den drei Worten keine Frage)?
Was willst Du nach zwei Jahren eigentlich erreichen?
Fragen über Fragen...
Gegenfrage: wieso sollte der Hausmeister arbeiten, ohne dafür bezahlt zu werden?
Du schreibst eine ganz normale Rechnung, bekommst über den Betrag eine Spendenbescheinigung und buchst die beiden Beträge gegeneinander über ein Verrechnungskonto. Die Umsatzsteuer schuldest Du, falls Du Regelbesteuerer bist.
Ich verstehe zwar praktisch gar nicht, wie Du das meinst, aber sollte es die Optik im Hausflur betreffen, sehe ich keinen Aufreger.
Lernen. Sollte man in der Oberstufe auch alleine können, wenn die Lehrer angeblich alle inkompetent sind.
Hier ist übrigens FINANZfrage, ein Forum (nur) für FINANZfragen.
Normalerweise kommt die Erstattung gleichzeitig mit dem Papierbescheid, oft ist sie sogar einen Tag früher da.
Ich sehe das ein wenig anders als die Vorschreiber: der Schilderung nach hatte der Nachhilfelehrer keine Kenntnisse zum Thema und konnte es somit gar nicht vermitteln, dafür, dass er sich in der Stunde das Wissen verschafft, würde ich auch nichts zahlen wollen.
"Sie" scheint hier manchmal für eine Mitschülerin, manchmal für die Lehrerin und manchmal für die Mutter zu stehen.
Erst scheinst Du kein Video gemacht zu haben, dann doch.
Plötzlich taucht aus dem Nichts ein Junge auf - was der nun damit zu tun hat, bleibt unklar.
Wieso Du nun zu meinen scheinst, dass es beim Veröffentlichen von Videos nur um Gesichter geht - keine Ahnung.
Ich kriege das nicht auseinander. Und was soll das mit diesem "abow" überhaupt heißen?
Lies Deinen Text mal aus der Perspektive einer Person, die NICHTS über das vorgefallen weiß, vielleicht verstehst Du dann, warum man das nicht verstehen kann.
(Es heißt übrigens "verpfiffen" im Perfekt, nicht "verpfeift")
Was für Folgen Cybermobbing für den Täter haben kann, kannst Du hier nachlesen:
https://buendnis-gegen-cybermobbing.de/ratgeber/cybermobbing-erklaert/welche-folgen-hat-cybermobbing-fuer-die-taeter.html#:~:text=Neben%20Schulverweisen%2C%20Tadeln%20und%20punktuellen,einigen%20anderen%20unterschwelligen%20Tatsachen%20auseinandersetzten.
Da geht einiges nicht zusammen. Entweder sie hat ein Wohnrecht oder sie ist Eigentümerin, beides gleichzeitig geht nicht. Wenn man ein Haus gekauft hat, hat man doch keine Vermieterin mehr? Für ein Wohnrecht muss man keine Miete zahlen - warum sollte sie das also tun wollen? Und normalerweise ist im Notarvertrag geregelt, was passiert, wenn der Wohnrechtsinhaber das Wohnrecht nicht ausübt.
Dein Posrtng liest sich, als würdest Du den Vertrag, den Du unterschrieben hast, gar nicht kennen oder gar nicht verstehen? Wenn Du den vollständigen (!) Wortlaut (!) des §, in dem das Wohnrecht geregelt ist, hier reinschreibst, kann man vielleicht mehr sagen.