Was nützen Dir Antworten von Usern hier auf diese Frage - niemand davon kennt Deinen "Jemand" und daher weiß auch niemand hier, wie das gemeint war.

Warum fragst Du nicht einfach denjenigen, der die Aussage getätigt hat, wie er/sie das meint?

Eine Finanzfrage sehe ich da übrigens auch keine.

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Aufgemacht

Gelesen Bis

  • "hübschere Frauen (der Mix aus Deutschen, Franzosen und Italiener sieht einfach verdammt gut aus)

Zugemacht

Zeig erst mal ein Bild von Dir, damit man beurteilen kann, wie hübsch DU bist

Kopfschüttel

Hier ist nicht der Platz für Eure Altmännerphantasien.

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Der Begriff 'Handelsakademie' lässt mich auf Österreich schließen. Hier wird es kaum jemanden geben, der sich mit österreichischem Schulrecht auskennt - warum fragst Du nicht einfach bei der gewünschten Handelsakademie direkt an bzw. bei dem Lehrer, der an Deiner jetzigen Schule für sowas zuständig ist (falls es solche Zuständigkeiten in Österreich analog zu Deutschland gibt)?

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3. Wenn der EM keine Einkünfte versteuert, kann er auch keine WK abziehen...

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Um als Minderjährige ein Gewerbe anzumelden, braucht Ihr allerdings die Zustimmung Eurer Eltern und des Gerichts.

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Das geht, wenn das einzelne angeschafft Wirtschaftsgut aber abgeschrieben werden muss, mindert auch nur der Abschreibungsbetrag den Gewinn.

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Ach nee, der arbeitsscheue angebliche Akademiker mal wieder. Troll Dich.

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In der Regel ja. Die Erstattung erhöht dann aber natürlich ggf. auch den Gewinn (10-Tage-Regelung usw.).

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"Kann ich die Nachzahlung 2023 versteuern"

Nein, es gilt das Zuflussprinzip.

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"arbeite zusätzlich als Nachhilfelehrer im Nebenjob (freiberuflich"

Entweder, Du hast einen Nebenjob - arbeitest also als Arbeitnehmer - oder Du arbeitest freiberuflich, beides gleichzeitig hinsichtlich ein und derselben Tätigkeit geht nicht.

"Meine Frau und ich möchten unsere freiberuflichen Nebentätigkeiten"

Deine Frau hat der Sachverhaltsschilderung nach keinen "Hauptjob", also ist ihre freiberufliche Tätigkeit kein "Nebenjob" - tatsächlich noch nicht mal ein "Job", denn auch sie arbeitet ja nicht als Arbeitnehmerin.

Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit liegen doch bereits deutlich über Eurem Grundfreibetrag - den gibt es nur einmal und nicht etwa für jede Einkunftsart gesondert (wenn das so wäre würde jeder Steuerpflichtige bemüht sein, Einkünfte aus so vielen Einkunftsarten wie möglich zu beziehen).

Einer davon - da Dein Gehalt mit Steuerklasse IV abgerechnet wird - wird im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer seitens Deines AG bereits berücksichtigt, der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit Deiner Frau zehrt im Rahmen Eurer gemeinsamen Steuererklärung in etwa den anderen auf. Alles, was darüber hinaus an Einkünften erzielt wird, muss versteuert werden, es sei denn, es handelt sich um einen echten Minijob, der vom AG pauschal versteuert wird.

Der Text aus Deinem ersten Link ist, was das Steuerrecht angeht, gruselig.

"Liegen Deine Einnahmen [Dein zu versteuerndes Einkommen - das ist nicht im Mindesten dasselbe!] über dem jährlichen Grundfreibetrag, der unter 22.000 [ bei 23.208 € für 2024, soll noch rückwirkend auf 23.568 € erhöht werden !] Euro [für ein Ehepaar!!] (Stand: 2024) liegt, musst Du eine Einkommenssteuer zahlen

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Der ist in die Steuertabelle eingearbeitet, den sieht man im Bescheid nicht. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, beträgt die Steuer 0 €.

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Einfach mal unter "häufige Fragen" nachlesen:

"Der Zinssatz ist variabel und kann jederzeit angepasst werden."

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Was sollen denn 'wichtige Materialien' sein?

Die von Dir geposteten Beispiele sehen ja sogar an den Models übelst billig aus - wer zieht denn sowas an?

Eine einfache Googlesuche ergibt übrigens in unter 5 Sekunden die Antwort:

Wegwerfklamotten und geklaute Designs: Das steckt hinter dem Billig-Modehändler Shein

Wer sowas unterstützt, ist selber schuld.

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"Die Zinsbindung bis 01.04.2025 (keine Ahnung was das heißt)".

Na, so schwierig ist das doch nicht: bis dahin gilt der aktuelle Zinssatz,also die 7,67 %. Danach kann sich der Zinssatz ändern, in welche Richtung, wird von der allgemeinen Zinsentwicklung abhängen.

"Für den fall, dass ich dann noch Monatlich 500€ sondertilge, kann ich die Rückzahlungsphase komplett "Überspringen"?"

Ich lese durch einfaches googeln nach "KfW Studienkredit Sondertilgung möglich", dass diese Kreditform jederzeit ganz oder teilweise tilgbar sei. Wenn dem so ist (Vertrag lesen!), lautet die Antwort "ja". Allerdings verstehe ich Deine merkwürdige Panik nicht - das ist jetzt kein besonders günstiger Kredit, aber die Belastung ist aufgrund des niedrigen Kreditbetrages doch absolut überschaubar?

Wenn Du den ganzen Lohn aus dem Job in die vorzeitige Tilgung steckst- wovon lebst Du denn dann? 🤔

Was genau soll denn an einer Kreditaufnahme in Höhe von nur 3.250 € "der größte Fehler Deines Lebens " gewesen sein - offenbar hast Du das Geld doch benötigt? Du hast doch studiert - da sollte es Dir doch möglich sein, einen Kreditvertrag verstehend zu lesen und nachzurechnen, mehr als Dreisatz (Prozentrechnung ist nichts anderes) braucht man dafür doch nicht.

"Kann ich, falls ich das mit den Sonderzahlungen nicht möchte, am Ende wenigstens den Tilgungsplan selber wählen? Also den Zeitraum und den Betrag"

Das ergibt sich aus den Vertragsbedingungen - hast Du den Vertrag nie gelesen ? Dann solltest Du aus der jetzigen Panik lernen, dass man nie etwas unterschreibt, was man nicht gelesen oder nicht verstanden hat.

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