Steuervoranmeldung und Reverse-Charge-Verfahren?
Hallo!
ich benutze die Shopify als Dienstleister für meinen Online-Shop. Mit dem Shopify kann ich leichter meiner Online-Shop verwalten und erstellen. Nun ich bezahle aber dafür monatlich um die 30$/26,63€ und das ist dann als meine Ausgabe zu bezeichnen. Nun ich habe ein Artikel verkauft und muss eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und meine Einnahmen und Ausgaben eingeben.
Da Shopify als meine Ausgabe gilt, habe ich auch einen Rechnung bekommen, wo in den Rechnung als Gesamtbetrag 26,63€ steht und 0,00% steuern abgeführt wird. Als vermerk steht das:
"Als Empfänger der Leistung bist du nach dem Reverse-Charge-Verfahren für die Entrichtung der Umsatzsteuer verantwortlich."
Nun, meine frage ist, muss ich für die 19% aufkommen und dies in meiner Steuer(vor)anmeldung deklarieren?
Vielen Dank
1 Antwort
Du trittst hier als "Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13bAbs. 1 UStG" auf.
Das heißt, Du musst den Umsatz angeben und die Umsatzsteuer in der Kennziffer 46 eintragen. Zusätzlich darfst Du aber die Vorsteuer auch eintragen unter der Kennziffer 67.
D.h. unterm Strich zahlst Du nichts, da sich die beiden Steuerbeträge aufheben.
Weiterführende Infos zum Umsatzsteuertatbestand "Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13bAbs. 1 UStG" findest Du u. a. auf dieser Seite.