EÜR Gesonderte Feststellung in Einkommenssteuererklärung übertragen?
Hallo Zusammen,
ich habe eine gesonderte Feststellung erstellt und einen Verlust im Wirtschaftsjahr ermittelt. Wie ist der Verlust in die Einkommenssteuererklärung zu übertragen?
Ich denke mir, dass ich den Verlust aus 2019 auf die Anteile der Gesellschafter aufgeteilt in den jeweiligen Steuererklärungen eintragen muss, das bedeutet in unserem Fall 50/50. Ist das so richtig?
Danke für Hilfe!
2 Antworten
Deine Gedanken sind zutreffend.
Aber beachte, dass die Ergebnisse des Feststellungsbescheides von Amts wegen in deine persönliche Steuerfestsetzung übernommen werden, du kannst also eintragen, was du willst. Der zutreffende Eintrag erleichtert allerdings die Findung der richtigen Höhe der Einkommensteuer.
Die Einkommensteuererklärung kann auch vor dem FB, ja sogar auch vor der F-Erklärung angefertigt und übermittelt werden. Hier greift insoweit das Aufbrechen einer eventuell bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung, § 171 (10) AO.
Nein. Du musst den Feststellungsbescheid des FA abwarten.
Du ermittelst den Verlust nicht selbst und Du weist ihn auch nicht den Beteiligten anteilig zu. Das ist dem FA vorbehalten. Du gibst nur die Erklärungen ab.