Na sofort, was auch sonst.
Es gibt überhaupt kein Vertragsverhältnis zwischen ihm und dir!
Aber bleibe fair und gebe ihm Zeit.
Na sofort, was auch sonst.
Es gibt überhaupt kein Vertragsverhältnis zwischen ihm und dir!
Aber bleibe fair und gebe ihm Zeit.
Ich wohne auf einem Dorf, hole Freitag die zwei Einkaräter (Ohrstecker) für meine Frau ab und dann wechseln fast 20.000 Euro seinen Besitzer/Eigentümer. 😁
Und wenn es um Lebensmittel geht, sparen wir ebenfalls nicht.
A)
Wie hoch war die Kaution, über welche Summe reden wir?
B)
Was hast Du für Vorstellungen, was von 2010 bis heute an Zinsen aufgelaufen sind. Also mein Sparbuch warf zu "Spitzenzeiten" über Jahre gerade mal 0,01% aus.
C)
Ich sehe keine Chance, denn wie Du bereits geschrieben hast, frei verhandelbar unter Geschäftsleuten!
"Da ein gewerblicher Vermieter gesetzlich nicht zur Anlage der Mietkaution verpflichtet ist, besteht somit auch keine Pflicht zur Verzinsung. So hat der Vermieter die Möglichkeit, die Verzinsung mietvertraglich auszuschließen. In dem Fall kann der Mieter also keine Zinsen verlangen."
https://www.mietkautionsbuergschaft.de/mietkaution-gewerbe.html#:~:text=Da ein gewerblicher Vermieter gesetzlich,Mieter also keine Zinsen verlangen.
Wenn man für solch einen niedriegen Betrag eine Sicherung benötigt: N E I N
Nein, quatsch!
Sorry, egal ob das Geld auf dem Konto vom Verstorbenen oder als Darlehen bei dir liegt, Fakt ist doch, dass das Geld dem Verstorbenen gehört, also zu Erbmasse zählt.
Amazon macht alles richtig!
Klar dürfen die Guthaben mit offenen Forderungen verrechnen.
Verstehe ehrlich gesagt auch nicht den Sinn und Zweck, warum die dir das auf dein Konto überweisen sollen, damit Du es denen im Anschluss mit der Monatsrechnung zurück überweist.
Hier ist per Gesetz zwingend die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben!
Und im Original zu übergeben, per Mail mit Anlage allein reicht nicht!
"Bei der Polizei?"
Nur dann, wenn ein Betrug vorliegt, dann kabnst Du sie anzeigen.
Aber:
Die Polizei bringt dir nicht das Geld zurück! 😜😁😎
"wo kann ich mir in meinem Wohnort Hilfe holen?"
Die Hilfe nennt sich ANWALT!
Als erstest solltest Du wohl mit Mama und Papa darüber sprechen!!!
Warum währen sich die meisten um eine Gewerbeanmeldung?!?!
Das man dann alle Kosten gegenbuchen kann, wird einfach ignoriert, von der Vorsteuer, die man ziehen kann, mal ganz abgesehen.
Nein, bloß nicht die Steuer reduzieren, könnte ja zu viel Arbeit machen.
Oh man .....
Kommt, diese wichtige Angabe fehlt mal wieder, auch mit auf die Straße an!
Einspurig für beide Fahrtrichtungen? Oder hat jede Fahrtrichtung ihre eigene Spur?
Einbahnstraße?
Und, und, und, ......
Wer seriöse Antworten erwartet, sollte uns nicht die wichtigsten Informationen vorenthalten!
Wenn man solch eine Frage hier stellt, bedarf es schon genauerer Informationen, um eine vernünftige und seriöse Antwort zu bekommen!
In welchem Zusammenhang wurde das geäußert?!
Wenn es nach Deinem Gewissen geht, schreibe dem Vermieter, dass die Abrechnung aus 2022 verjährt ist, er nichts mehr fordern darf.
Und auf die 90 Euro aus 2023 legst Du keinen Wert.
Rein rechtlich betrachtet, stehen dir die 90 Euro zu, der Vermieter hat keinen Anspruch auf die 400 Euro, PUNKT.
Wieso HIER?
Unabhängig von der Antwort zu Deiner Frage:
Einmal im Jahr bekommst Du doch sowieso eine Jahresbescheinigung von Trade Republic.
Und dich hindert keiner daran, wenn Du anderer Meinung bist, diese Differenzen mit der Einkommensteuererklärung bei Deinem Finanzamt einzureichen.
Hat Trade Republic einen Fehler gemacht, wird das dann spätestens beim FA wieder glattgezogen.
Sorry, es interessiert im Grunde keinen Menschen, ob und wem Du die Zugangsdaten zum Onlinebanking gibst.
Kann eh niemand kontrollieren, das Risiko trägst Du jedoch ganz alleine.
Dafür ist Deine Hausratsversicherung zuständig!
Ich glaube kaum, dass der Vermieter diesen Wasserschaden mit Absicht herbeigeführt hat!
Krankheit schützt nicht vor Kündigung!
Deine Gesamtleistung zählt.
Ja, eine Kündigung ist jederzeit möglich!
"Aber sie vertröstet mich nur oder reagiert gar nicht."
Vielleicht vertröstet die dich ja gar nicht!
Ist diese Erbangelegenheit denn überhaupt schon abgeschlossen?
Und die Forderung muss natürlich gegen alle Erben gestellt werden, denn jeder Erbe trägt dann seinen Teil der Schulden, nicht nur die Ehefrau.
Und eine persönliche Frage:
"Genügend Erbmasse ist da… "
Und warum musste er sich dann Geld von dir leihen?