Ich vermiete ein Haus möbliert mit Geschirr und Bettwäsche komfortable eingerichtetes 4 Zi- Einfamilienhaus als Ferienhaus. Vermietungsart nur für vorübergehenden Gebrauch, ich musste in 8 Jahren ca. 500 Absagen schreiben weil Interessenten länger mieten wollten. Für vorübergehenden Gebrauch sind nur 6 Monate Mietdauer gestattet, die Mieter fragten ob sie länger bleiben können. Ich musste verneinen und sagte wenn sie nichts passendes finden müssen sie nach 6 Monaten in eine andere Ferienwohnung es hat in der Gegend viele Ferienwohnungen.
Nachdem ich einen online-Juristen gefragt habe erfuhr ich dass die Gerichte streng sind, ich kann keine Verlängerung machen, ich müsse innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum wo meine Mietvertrag endet eine Mahnung senden und anschliessend eine Räumungsklage machen. Das Haus steht in Deutschland 3,5 km vor der Schweizer Grenze, der grösste Teil der Mieter für vorübergehenden Gebrauch ist in die Schweiz gezogen. Ich als Vermieterin wohne auch in der Schweiz.
Rechtschutzversicherung für Vermieter für das Gebäude in Deutschland kann ich keine machen, verschiedene deutsche Versicherungen sagten, ich müsste einen 2. Wohnsitz in Deutschland haben, das will ich unbedingt vermeiden, so muss ich Verfahren selbst zahlen, sollte es einmal ein Problem geben und die Mieter nicht ausziehen. Meine Schweizer Rechtsschutz hilft auch nicht, weil das Gebäude in Deutschland steht. Danke für Erklärung bezüglich Räumungsklage. Als Vermieter habe ich mehr Rechte mit meiner Vermietungsart, deshalb vermiete ich nicht unbeschränkt.