Also ich komme mit meinem normalen Vorrat gut und gerne 10 Tage aus.

Verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht!

Und was

"Das ist doch totes Kapital, mir Dosen in die Abstellkammer zu stellen, die ich sowieso nie essen werde?"

angeht, warum isst Du das nicht. Bevor es abläuft, essen und ersetzen.

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Für März wird nur anteilsmäßig taggenau abgebucht.

Je nachdem wann Du Deine Unterlagen bekommst, hier insbesondere Ende April, dann werden die zusätzlich natürlich auch April abbuchen.

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Was ich immer wieder witzig finde:

Ihr stellt euch als "Opfer" dar!

"ob ich die Nachzahlung komplett und gnadenlos abgeben muss"

Ob und wann die Gläubiger, die tatsächlichen Opfer, ihr Geld bekommen, ist dir dabei sowas von egal.

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Sorry, wenn Du mal selbst nachdenkst und auch nachrechnest, dann solltest Du sehr schnell selbst darauf kommen, dass Du mit der Beendigung der Ausbildung (fast) volljährig sein solltest.

Und mit der Volljährigkeit bist alleine Du für dich verantwortlich.

Deine Mama kann dich dann zu nichts zwingen, lediglich eine Empfehlung aussprechen.

OK, Druck kann Mama natürlich dann ausüben, wenn Du nach der Ausbildung vorhast, weiterhin auf Kosten von Mama dort leben zu wollen.

Dir alles Gute! 🍀🍀🍀

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Wenn Du und der Ex im jetzigen MV gemeinsam als Mieter aufgeführt werdet, dann kann per Gesetz nicht nur ein einzelner Mieter aus diesem Vertrag austreten.

Der Vertrag muss dann von euch beiden gekündigt werden.

Der Vermieter kann dann die Wohnung an dich weiter vermieten, muss er aber nicht.

Und er kann und darf dann natürlich auch die Miete bei diesem Neuabschluss auf das aktuelle Niveau anpassen.

Du solltest dich mit dem Vermieter also gut stellen und auch Nachweise zukommen lassen, dass Du alleine die Miete bezahlen kannst.

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Wer die Versicherung und die Steuern bezahlt, ist sowas von "Latte"!

Entscheident ist, wer der Eigentümer ist, was für gewöhnlich mit dem KfZ Brief und/oder dem Kaufvertrag nachgewiesen wird.

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Kündige und dann wird die Gegenseite reagieren.

Vermutlich in Form einer Kündigungsbestätigung!

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Ich gehe mal pauschal von 1.200 Euro bis 1.600 Euro aus.

Ich frage mich allerdings, wie man solch einen Alarm versehentlich auslösen kann?!

Für gewöhnlich sind die Druckknöpfe in einem Kasten hinter einer dünnen Glasscheibe.

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"und habe mir heute Nägel gemacht"

"Ich bin mir aber unsicher, ob das nun wirklich erlaubt ist oder nicht."

Und warum hast Du das nicht vorher gefragt, wie die das sehen bzw. ob das OK ist?!?!

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Was ist wenn Mieter nicht ausziehen, wie läuft Räumungsklage?

Ich vermiete ein Haus möbliert mit Geschirr und Bettwäsche komfortable eingerichtetes 4 Zi- Einfamilienhaus als Ferienhaus. Vermietungsart nur für vorübergehenden Gebrauch, ich musste in 8 Jahren ca. 500 Absagen schreiben weil Interessenten länger mieten wollten. Für vorübergehenden Gebrauch sind nur 6 Monate Mietdauer gestattet, die Mieter fragten ob sie länger bleiben können. Ich musste verneinen und sagte wenn sie nichts passendes finden müssen sie nach 6 Monaten in eine andere Ferienwohnung es hat in der Gegend viele Ferienwohnungen.

Nachdem ich einen online-Juristen gefragt habe erfuhr ich dass die Gerichte streng sind, ich kann keine Verlängerung machen, ich müsse innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum wo meine Mietvertrag endet eine Mahnung senden und anschliessend eine Räumungsklage machen. Das Haus steht in Deutschland 3,5 km vor der Schweizer Grenze, der grösste Teil der Mieter für vorübergehenden Gebrauch ist in die Schweiz gezogen. Ich als Vermieterin wohne auch in der Schweiz.

Rechtschutzversicherung für Vermieter für das Gebäude in Deutschland kann ich keine machen, verschiedene deutsche Versicherungen sagten, ich müsste einen 2. Wohnsitz in Deutschland haben, das will ich unbedingt vermeiden, so muss ich Verfahren selbst zahlen, sollte es einmal ein Problem geben und die Mieter nicht ausziehen. Meine Schweizer Rechtsschutz hilft auch nicht, weil das Gebäude in Deutschland steht. Danke für Erklärung bezüglich Räumungsklage. Als Vermieter habe ich mehr Rechte mit meiner Vermietungsart, deshalb vermiete ich nicht unbeschränkt.

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Das was Du machst, empfinde ich als kritisch!!!

"Bei einem befristeten Mietvertrag ist das Wohnrecht der Mieter:innen auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Du musst als Vermieter:in bei einem Zeitmietvertrag allerdings eine Begründung für die Befristung vorweisen, wie beispielsweise eine umfassende Renovierung oder Eigenbedarf."

"Ein befristeter Mietvertrag wird dann ungültig, wenn keiner der drei Berechtigungsgründe existiert. Frühestens vier Monate vor Ablauf der vereinbarten Frist, muss der Vermieter dem Mieter mitteilen, ob die Berechtigungsgründe noch existieren und eine Verlängerung des Mietverhältnisses stattfinden kann."

Wenn sich nur einer Deiner Mieter ein wenig auskennt, könnte das so richtig schiefgehen!

Denn bekommen die dann recht, haben die automatisch einen unbefristeten Mietvertrag. Und dann ist da nichts mit Räumung!

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Egal welche Steuerklasse ihr habt, die Einkommenssteuer ist und bleibt die selbe!

Mit der Steuerklasse wird lediglich festgelegt, wie hoch die abzuführende Vorleistung ausfällt.

Mit der Steuererklärung wird das dann aber wieder glattgezogen, je nach Steuerklassen zahlt ihr dann Steuern nach oder bekommt zu viel abgeführte zurück.

Die Steuerlast wird ausschließlich durch das Gesamteinkommen festgelegt, nicht durch die Steuererklasse!

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Auch hier gilt:

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Die Fristen sind bekannt, wenn nicht, ist es Deine Pflicht, sich über die Fristen zu informieren.

Und im Zeitalter von Google und Co. innerhalb von Sekunden/Minuten ohne weiteres möglich und auch zumutbar!

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Sorry Quatsch!

Würdest Du eine Rechnung schreiben, wärst Du kein Praktikant, dann wärst Du als Selbständiger tätig!

Praktikas werden oftmals überhaupt nicht bezahlt, wenn überhaupt gibt es eine monatliche Aufwandsentschädigung, die der AG dir dann bezahlt.

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Solange Du als Zeuge befragt werden sollst, kein Problem, gehe hin.

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Wende dich an das für euch zuständige Jugendamt, die beraten dich/euch!

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Eine Autoversicherung kann doch kein Einkommen sein, mal davon abgesehen, dass Du ja zahlst, nichts bekommst!

Ich vermute einmal, dass Du die Frage falsch und unpräzise stellst oder Begriffe durcheinander bringst!

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