Wenn ich etwas online kaufe und dann zurücksende und somit das ausgegebene Geld wieder aufs Konto bekomme. Muss ich das der Wohngeldstelle melden? :)

Natürlich nicht, Du hast ja nur Deinen Kraufpreis erstattet bekommen.

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anderen Länder haben trotz höhere Schulden wirtschaftlich Wachstum

Zum Teil gerade deshalb.

Wenn die Regierung z. B. hohe Schulden machen würde und damit öffentliche Investitionen tätigen würde, oder aber Unternehmen Geld dazu gibt, wenn sie Investieren, würde sich das ziemlich schnell umsetzen.

Oder noch direkter, zahle jedem der ein e-Auto kauft wieder eine gute Prämie dafür udn der autoverkauf steigt.

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Wenn es nur so eine ein-/zweimalige Sache war, kannst Du es auch einfach in Deiner nächsten Einkommensteuererklärung angeben.

Leider hastb Du die Einnahmen nicht genannt, die Du erzielt hast.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten.

Du kannst es als "Einkünfte aus Leistungen" § 22(3) erklären, da sind Einkünfte bis 256,- Euro steuerfrei. Von den Einnahmen kannst Du natürlich die Kosten abziehen, die Dir entstanden sind (Telefonate, Fahrtkosten zum Shooting usw.).

Du kannst es auch als gewerbliche Einkünfte erklären.

Die Einkünfte sind, wenn Du sonst eine normale Anstellung hast, bis 410,- Euro steurfrei udn darüber bis 820,- (Gleitzone) teilweise steuerfrei.

Wovon lebst Du denn sonst?

Solltest Du noch Schülerin sein un keine Einkkünfte haben, bruchst Du Dir über Steuern gar keine Gedanken zu machen.

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Das übliche Problem "ich ahbe gar nichts gemacht, alles null."

  1. Wenn da nichts mehr gemacht werden soll, natürlich das Gewerbeabmelden.
  2. für die beiden Jahre eine Anlage EÜR ausfüllen. Das da gar nichts gewesen sein soll, fällt mir schwer zu glauben. je nach Ort in dem der Betrieb ist, könnte es eine Mindestgewerbesteuer geben, oder einen IHK Beitrag. Also Kosten müssten angefallen sein.
  3. Auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe ist eine Abwicklungsbilanz zu erstellen. Mal überlegen, was für den Betrieb angeschafft wurde und was davon noch vorhanden ist. Wenn Du es weiter nutzen willst, musst Du es aus dem Betrieb entnehmen, es könnte zu einem Aufgabegewinn führen.
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Bezüglich Schweiz könnte ich Dir nur Tipps geben, soweit es die eidgenössischen Fernstudien betrifft. Die habe ich für das letzte Semester und meine Abschlussarbeit genutzt.

Das nur aus einem Grund, weil die alle Scheine der FernUniversität Hagen anerkennen udn ich keine Lust zu Europarecht hatte, was in Hagen im ltzten Semester Pflicht ist.

Ein Anwalt in der schweiz, mit ich gelegentlich zu tun habe, meinte allerdings, dass Bern spitze für Jura wäre. Kann aber auch sein, weil er dort promoviert hat.

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Ein Staat sollte schon ähnlich denken wie ein Unternehmen.

Für die laufenden Ausgaben, wie Sozialleistungen, Personalkosten usw. müssen die laufenden Einnahmen reichen.

Für Investitionen, die ja für Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte genutzt werden können, kann man auch Kredite aufnahmen.

Der Staat müsste sehr langfristig denken und die Regierung sich genau überlegen, was sie tun.

Leider denken sie aber in Legislaturperioden und entscheiden so, dass sie möglichst wieder gewählt werden.

Bestes Beispiel:

Die Regierungen seit etwa 2000 haben z. B. das Schienenetz kaputt gespart. Die Probleme mit Verspätungen wegen Schäden fingen langsam an und waren vor der letzten Wahl sehr schlimm.

Die Ampelregierung, mit Minister Wissing hat dann einen Plan gemacht, um eine gründliche Sanierung zu machen. Aber das Dauert natürlich bei der großen Gesamtstreckenlänge fast ein Jahrzehnt und so sehen die Bürger nur, dass sie noch immer viele Verspätungen haben, aber nun wegen Grundsanierungen und Neubauten, aber mal ehrlich, den meisten ist doch egal, warum sie zu spät sind.

Die übernächste Regierung, wird von der Grundsanierung profitierne, die Wissing angeschoben hat.

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Andere

Du brauchst auf jeden Fall Beratung.

Mache ein Erstgespräch bei einem Steuerberater, oder Gründercoach.

Du wirfst Rechtsform:

Kapitalgesellschaft: UG, GmbH usw.

Einzelunternehmen: Gewerbetreibender, Freiberufler

Personengesellschaft (trifft bei Dir nicht zu): OHG, KG, GbR

Mit steuerlichen Aspekt: Kleinunternehmen in der Umsatzsteuer

zusammen.

Vermutlich wird für Dich Einzelunternehmen (kostengünstig) mit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmeregelung (keine Umsatzsteuer solange der Vorjahresumsatz unter 22.000,- Euro ist) am günstigsten sein, weil Du überwiegend, ausschließlich Privatkunden haben wirst.

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Wie ist denn Dein Prozess ausgegangen?

Damit Dein Sohnwegen einer Falschaussage belangt wird, muss man ihm ja beweisen, dass er falsch ausgesagt hat.

Wurde denn in Deinem Prozess das Gegenteil von seiner Aussage festgestellt?

Eine Gefängnisstrafe (für den Fall einer Verurteilung) gäbe es höchstwahrscheinlich nur, wenn er seine Aussage beeidet hätte.

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Wir wissen nicht, was in Deinem Einkommensteuerbescheid steht.

Im Normalfall wird die Krankenkasse das Einkommen durch 12 teilen und danach berechnen.

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Wer in Deutschland einzahlt, hat Anspruch daraus.

Wer nicht einzahlt hat keinen Anspruch.

Das ist so bei Versicherungen.

Wenn alle einzahlen und die Einzahlungen von den Ansprüchen entkoppelt sind, ist es keine Rentenversicherung, sondern eine Rentensteuer.

Dann ist es ehrlicher einfach die Steuern entsprechend zu erhöhen udn aus Steuermitteln zu zahlen.

Vereinfacht und spart Verwaltungsaufwand.

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Sieh Dir msl dies an.

Ht eine Mitarbeiterin von mir gemacht:

https://mycompetence.de/excel-online-kurse?wt_ga=_&wt_kw=__&gad_source=1&gclid=Cj0KCQiA-aK8BhCDARIsAL_-H9neLOtIPE7S6JItumKJsotDbkEQHRB_5zSQeSLybHqnyGe8aviKfv4aAiNyEALw_wcB

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Wenn das machbar ist (Finanzen, Arbeitszeiten usw.) könnt ihr das machen.

Steuerlich:

Ihr habt in Deutschland einen Wohnsitz und Ihr Habt in Spanien einen Wohnsitz.

Also seid Ihr in beiden Ländern unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

DAmit Ihr nicht doppelt Steuern zahlt, dafür gibt es ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA).

Ihr würdet Euer Einkommen in Deutschland versteuern. Die Kosten für die Flüge wären vermutlich nicht abzugsfähig, weil privat veranlasst.

Aber Ihr könnt es natürlich versuchen. Ein Argument könnte dabei sein, dass der Lebensmittelpunkt in Spanien ist, weil dort die Kinder in Kindergarten und Schule gehen. Das wäre dann die "Doppelte Haushaltsführung."

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Könnte man eventuell das Festgeldkonto auf eine andere Person (Notar, Verkäufer)übertragen, so dass sichergestellt ist, dass diese nach Ablauf der Anlagefrist das Geld erhält?

Grundsätzlich sind Ansprüche auf Auszahlung abtretbar. Ob es in Deinem Fall möglich ist, kann nur die Bank sagen, bei der das Geld liegt.

Dann wäre noch die frage, ob der Verkäufer zustimmt, denn er muss ja länger auf das Geld warten.

Frage mal die Anlagebank, ob die es nicht vorfinanzieren würden.

Oder Deine Hausbank, ob die gegen Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung Dir einen 6 Monatigen Kredit geben..

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Die Wirtschaftsweisen sind namhafte Ökonomen:

Mitglieder des Rates sind derzeit:

  • Achim Truger (seit März 2019)
  • Veronika Grimm (seit April 2020)
  • Monika Schnitzer (seit April 2020, seit Oktober 2022 Vorsitzende)
  • Ulrike Malmendier (seit September 2022)
  • Martin Werding (seit September 2022)

ZWei davon sind spezialisten für Sozialökonomie und auf deren Rat würde ich hören, wenn die etwas zu Renten sagen.

Aber keiner kann Politiker zwingen das zu tun.

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Die Grundsteuerpfllicht richtet sich nach den Besitzverhältnissen am Anfang des Jahres, also bei Euch nach den Verhältnissen im Grundbuch am 01. 01. 2022.

Dann hätte das Finanzamt zum 01. 01. 2023 eine ZUrechnungsfortschreibung auf den neuen Eigentümer vornehmen müssen udn dies der Gemeinde mitteilen müssen. Das scheint nicht erfolgt zu sein.

Wenn das zum 01. 01. 2023 nachgeholt wird, bekommt Ihr auch das Geld zurück.

Sonst muss es Euch der neue Eigentümer erstatten, wenn beim Kaufvertrag aufgepasst wurde udn im Vertrag steht:

"Der Übergang der Nutzen udn Lasten erfolgt zum ....... (könnte der 1. des auf die Schlüsselübergabe folgen den Monats sein, aber auch andere Regelungen sind möglich)."

Ab dem Zeitpunkt muss der neue Eigentümer Euch die Beträge erstatten.

Hier noch ein Link:

https://www.advocado.de/ratgeber/steuerrecht/grundsteuer/grundsteuerreform-wer-zahlt-bei-eigentuemerwechsel.html

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@Andri123 hat Recht. Für einen Verpflegungsmehraufwand muss man sowohl von Daheim, wie von der erst Tätigkeitsstätte über 8 Stunden entfernt sein.

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Du hast vor 3 Monaten Deinen Kredit erhöht.

Danach haben sich Deine Schulden drastisch erhöht wie Du schreibst.

Da gibt es entweder eine klare Erklärung, warum Dir das widerfahren ist, oder Du hast tatsächlich Kreditbetrug begangen.

Gehe ganz schnell zu einer Schuldnerberatung udn/oder eienm Anwalt.

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Gute idee, aber dann ist es keine Rentenversicherung mehr, sondern eine Versicherungssteuer..

Also machen wir es einfacher.

Jeder bekommt eine gesetzliche, gleich hohe Grundrente.

Die wird über Steuern finanziert. Die Einkommensteuer wird dafür entsprechend moderat angehoben. Vorteil alle Zahlen, Welche mit gutem Einkommen mehr.

Der Arbeitgeberanteil wird durch eine Lohnsummensteuer ersetzt. Damit werden dann auch Beiträge in %-ualer Höhe von Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütungen belastet.

Man spart damit erheblich Verwaltungskosten.

Den Rest könnten dann alle freiwillig machen, oder verzichten.

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ER darf Regeln für die Nutzung aufstellen und den sonst auch verschließen, wenn Du Dich nicht daran hältst.

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