Du kaufst den Rabatt mit Deinen persönlichen Informationen, die Du bei der Registrierung eingibst.
Das hat nichts mit diskriminierung zu tun.
Es fällt unter den gleichen Begriff wie Stammkundenrabatte, Mengenrabatte und Boni.
Du kaufst den Rabatt mit Deinen persönlichen Informationen, die Du bei der Registrierung eingibst.
Das hat nichts mit diskriminierung zu tun.
Es fällt unter den gleichen Begriff wie Stammkundenrabatte, Mengenrabatte und Boni.
Nein, natürlich würde der Vizepräsident nachrücken.
Gegen so einen Bescheid, wenn er denn kommt, kannst Du Einspruch einlegen.
Da kannst Du ausführlich alles begründen.
Wenn der Einspruch verworfen, oder zurück gewiesen wird, kannst Du klagen und dafür bekommst Du sogar Prozesskostenhilfe.
Also keine Panik.
Wenn Du wieder in unserer Zeit zurück bist, ist es verjährt.
Wenn Du während der Zeitreise erwischt wirst, kannst Du ein Problem bekommen. Du musst dann nur zusehen, dass Du wiexer die Zeit wechselst.
Sagen wir, es ist zum Teil richtig.
Ich runde die Steuersätze geringfügig, um es einfacher zu machen.
Eine AG mach 200 Gewinn. Sie zahlt an Gewerbe- udn Körperschaftsteuer ca. 30 % Ertragsteuern. also hier 60.
Es bleiben 140.
Davon werden 70 ausgeschüttet an die Aktionäre.
Davon werden 25 % einbehalten und abgeführt. Damit ist die Steuer abgegolten, daher auch Abgeltungssteuer genannt.
70 - 25 % = 52,5 auszahlung an die Aktionäre netto.
Auf die Hälfte des Gewinns der ausgeschüttet wurde, wurden fast 50 % Steuer gezahlt.
Aber auf die Einkünfte aus Bankzinsen, Bausparzinsen usw. usw. ist es nicht so.
Jetzt habe ich aber das erste mal den Fall, dass ich eine Provisions-Gutschrift ohne Mwst aus den Niederlanden erhalten habe
Du bekommst eine Provision auf den Niederlanden.
erbuche ich diese als Einnahme auf Fremdleistungen 13b ?
Als negative Kosten?
Warum nicht als Einnahmen "Erlöse aus innergem. Leistungen"
Zusammenfassende Meodung nciht vergessen.
Wo ein Trump ist, gibt es auch einen Weg die Verfassung zu unterlaufen.
Ich mache mir keine Gedanken. Trump wird das Weiße Haus zur Not noch mit einer M 16 verteidigen.
196,- Euro Verlust * 26,375 % KErtrSt = 51,695 = 51,70 euro.
Für mich stimmt das auf den Cent genau.
Als Azubi hast du vermutlich kein netto, was über der Pfändungsfreigrenze liegt. Also keine Chance auf einen redit. Warte ab, bist Du übernommen wurdest.
Ich vermute, dass ein Rollermit dem Kennzeichen des damaligen Rollers gesehen wurde.
Was hast Du denn mit dem Kennzeichen damals gemacht?
War es noch dran, als der Schrott zum Schrotthändler ging?
Auf Bürobedarf. Bleistifte gehen nur in einem Bürobedarfhndel in der Umlaufvermögen (Warenbestand) über.
Das stimmt, dass es jeder schaffen kann.Ich weiß das aus eigener Erfahrung.
Mein Vater hatte Maschinenschlosser gelernt.Meine Mutter Hausfrau und nachdem mein Vater starb, als ich 15 war, ungelernte Büroangestellte.
Ich habe im Alter von 15 mit einem Hauspschulabschluss angefangen.
Meine Mutter ermöglichte mir die Handelsschule (gibt es auch heute noch).
Ich habe dann Steuerfachgehilfe gelernt (heute Steuerfachangestellter).
Nach 4 Jahren Steuerbevollmächtigtenprüfung (gibt es nicht mehr).
Nachweiteeren 6 jahren Übergang zum Steuerberater (kannman heute auch nach 10 Jahren machen).
Danach habe ich neben der Tätigkeit in einer WPGesellschaft meine Hochschulreife nachgemacht (Immaturenprüfung). Gibt es heute noch.
Danach habe ich Ökonomie studiert und mir den Lebensunterhalt durch Urlaubsvertretungen und Sonderaufgaben bei Steuerberaterkollegen neben dem Studium verdient (kann man auch heute noch).
Späzter noch Zweitstudium an der Fernuniversität und vor einigen Jahren Promotion.
Und nein, das ist nicht etwas völlig aussergwöhnliches, denn ein Schulfreund aus der Hauptschule hat nach einer Lehre im Schiffbau noch Abitur gemacht, Maschinenbau studiert udn war später Chefingeniert auf dem Traumschiff MS Astor udn danach als Dipl. Ing. im Kraftwerkbau tätig.
Der Unterschied liegt darin, dass unsere Generation wohl mehr Biss hatte und ich (auch meine Schulkameraden) mussten uns jede Woche mehrfach anhören "Sei brav in der Schule, mache was der Lehrer sagt, lerne fleissig". Wie vielen Schlern wird das heute noch mit auf den Schulweg gegeben?
Er hält sich an das, was er gesagt hat, weil er kriminelle Ausländer abschiebt.
Er hält sich an das, was er gesagt hat, weil er Zölle erhebt.
Er macht was er gesagt hat, dass er die Kosten vermindern wird.
Er hält sich an das, was er gesagt hat, weil er zumindest versucht, den Urainekrieg zu beenden (auch wenn Putin noch nicht richtig mitmacht).
Aber er verletzt seinen Amtseid, denn er hat (mit Originalübertragung in alle Welt) auf die Bibel geschworen, die USVerfassung zu achten und zu verteidigen.
Das macht er nicht. Er missachtet die Verfassung und Gerichtsurteile. Er schließt ganze Behörden. Er verletzt internationale Abkommen, oder kündigt sie.
er macht das um neue arbeitsplätze zu schaffen amerikanische arbeitsplätze für das volk
Ob es neue Arbeitsplätze gibt, sei dahin gestellt, denn noch hat der Bau neuer Autofabriken noch nicht begonnen, um die Autos zu bauen, die wegen der Zölle weniger importiert werden.
Wenn Du Einnahmen hast, kommt es für die umsatzsteuer auf Dich an.
Vermutlich schreibt man Dir die Beträge ohne Umsatzsteuer gut, weil Du nicht nachgewiesen hast, dass Du kein Kleinunternehmer bist.
Bei den meisten dieser Programm eist es so, dass Die Provisionsberechtigten die 19 % zusätzlich bekommen,wenn sie dem Geschäftspartner ihre USt-ID nennen.
Eine abwegige Idee aus tausenden Tonnen (zur Zeit in Deutschland in Castoren gelagert 17.000 tonnen) radioaktivem Abfall Bomben zu bauen.
Dazu wäre eine Aufarbeitung zu Bombenfähigem URan/Plutonium notwendig, was vermutlich neuen Abfall erzeugt (falls ich schief liege, ich bin kein Atomphysiker,aber die Franzosen udn Briten erzeugen in ihren Aufarbeitungsanlagen auch nicht nur neue Brennstäbe, sondern auch Abfall) und ein Bombenbau notwendig, der aber Deutshcland verboten ist, weil wir einem antsprechenden Abommen beigetreten sind.
Ausserdem, wenn das so einfach ginge, könnten wir doch unseren Abfall als Bombengrundstoff an eine Atommacht abgeben.
Ja, das ist eine Entscheidung des Finanzamts.
ES gibt eine kleine (nicht amtliche) Entscheidungshilfe:
Yoga als FreiberuflichkeitUm als freiberufliche Yogalehrerin tätig zu sein, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört u.a., dass du deine Kurse eigenverantwortlich und weisungsungebunden anbietest, du bist also deine eigene Chefin. Du trägst das volle unternehmerische Risiko, kannst aber auch deine Individualität ausleben. Und das bei flexiblen Arbeitszeiten und selbst bestimmten Preisen.
Yoga als GewerbeEin Gewerbe als Yogalehrerin meldest du an, wenn du außer Yoga noch andere Dienstleistungen anbietest oder Produkte verkaufst, wie z. B.:
Trotzdem ann das Finanzamt theoretisch machen was es will.
Du kannst natürlich per Einspruch gegen diese Einstufung vorgehen, aber vermutlich landet Ihr dann vor dem Finanzgericht,weil das Finanzamt dabei bleibt.
Ich würde (Meine kollegin die Dich berät wird es ebenso sehen), prakmatisch vorgehen.
Die Sache hat a nur Auswirkung, wenn der Gewerbesteuerhebesatz in Deiner Stadt/ Gemeinde bei über 400 % liegt, denn bis zum vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.
Bleiben also in diesem Fall die paar Euro für die Gewerbesteuererklärung.
Na ja, auch durch das Warenwirtschaftssystem.
Inventur am 20.01. 2025.
+ Verkäufe seit dem 01. 01.2025
./. Einkäufe seit dem 01. 01. 2025
= Bestand am 31. 12. 2024
Wer ein gutes Warenwirtschaftssystem (WWS) hat, dem ist auch die permanente Inventur erlaubt.
Wäre bei einem (Beispiel) Baumart so, dass man in einem Monat die Schrauben zählt, im nächsten die Werkzeuge usw.
Der Bestand lt. WWS wird dann zum Tag der Inventur an diese angepasst udn der Bestand zum Bilanzstichtag (könnte ja auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr geben) wird an dem Tag ausgedruckt (abgespeichert). Es muss nur sicher sein, das jede Warengruppe mindestens einmal binnen 12 Monaten erfasst wurde.
PerSaldo?
Die Bevölkerung?
Die US-Finanzbehörde?
Natürlich werden sich die Einnahmen der US-Finanzbehören erhöhen. Da ommen die Zölle rein.
Auch die Umsatzsteuereinnahmen werden höher werden, denn wenn die Preise steigen udn die müssen steigen,zumindest bei den Importwaren, erhöht sich ja die Umsatzsteuer. Vermutlich werden aber auch die US-Waren teurr, denn darin sind a importwaren verarbeitet. Der Ford 150 pick Up z. B. besteht zu einem großen Teil aus Teilen, die in Mexiko produziert werden.
Aber die Verbraucher werden jammern. Denn die zahlen ja die Zeche. Also werden die vermutlich bald Lohnerhöhungen haben wollen, was dann die US-Unternehmen belasten wird.
Nach meiner Kenntnis gibt es keine Vorschriften zu den Kontakten zwischen Berufsschule und Ausbilder.
Du musst Dich fragen, ob es geschickt war, dies so zu machen. Eventuell wäre zuerst ein Gespräch mit dem Azubi über dessen Aussichten in der Prüfung klüger gewesen.
Aber es ist wie es ist. Strafbar hast Du Dich garantiert nicht gemacht, es dürfte auch kein Grund für größere Kritik vom Chef/Geschäftführer/Personalchef sein.
Suhe einfach das Gespräch mit dem Azubi in Gegenwart der Peron suchen, der er das gemeldet hat.
Jein, es gibt keine allgemeingültige Antwort.
Generell ind es Rabattebzw. Naturalrabatte.
Flugmeilen, die man sich mit beruflichen Flügen erwirbt, muss man auch betrieblich/beruflich einlösen.
Wenn ich meine Bahnpunkte für eine Platzkarte eintausch, habe ich ja weniger Betriebsausgabe, also alle ist O.
Würde ich die bei einer privaten Fahrt eintauschan, könnte man es beantanden.
Wenn Du ein Mobiltelefonkaufst 8prvat) udn bekommst Cash back ist es ein Rabatt.
War die Anchaffung betrieblich, ist sie auch gegen den Kauf des Telefons zu buchen,also wieder dort wo es hingehört.