Internationalen Gerichtsbarkeiten müssen Staaten beitreten und Deutschland würde keinem internationalen Gericht beitreten das die Todesstrafe verhängen darf.

Die Situation im Jahre 1945 war insofern eine völlig andere. Das Deutsche Reich hatte die bedingungslose Kapitulation erklärt und war völlig den Siegermächten ausgeliefert.

Ein internationales Gericht war das damals deshalb auch nicht, sondern die Gerichtsbarkeit der Siegermächte.

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Wer meint Vorsorge treffen zu müssen für Katastrophenfälle sollte sich mit EPA aus Bundeswehrbeständen versorgen:

https://www.bundeswehr-und-mehr.de/original-bundeswehr-epa-typ-1-typ-2-typ-3-neu-bw-essensration_4209_1450

Der Preis steht da.

Haltbarkeit mindestens 10 Jahre. Nach Ansicht des Anbieters sogar bis 30 Jahre.

Hoffentlich schmecken die besser als in früheren Zeiten. Schulkameraden die im Gegensatz zu mir "gedient" haben hatten mir erzählt, dass sie so etwas bei Manövern gerne vergraben hatten. Dann war der Tag gerettet und der Vorgesetzte, der Verzehr befohlen hatte, zufrieden.

Wir selber haben keine Vorräte für 10 Tage im Haus.

Meine Mutter dagegen hätte von Nudeln, H- Milch, Haferflocken, selbst gemachter Marmelade usw sicher einen Monat auskommen können.

Kosten? Heute schwer ermittelbar. Da die Frau fast nur beim Discounter einkaufte und man früher für 50 DM bei Aldi mit einem brechend vollen Einkaufswagen an der Kasse stand sicherlich zu vernachlässigen.

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Eine Verfassung ist nur so stark wie der Staat der sie schützt.

Angenommen, die AfD würde 100% der Wählerstimmen bekommen, könnte man in Art.1 der AfD-Verf anordnen, dass das Tragen von Lederhose und Gamsbarthut sowie das Halten eines deutschen Schäferhunds erste Bürgerpflicht werden. Der Name des vierbeinigen Volksgenossen darf wahlweise Blondie oder Blonder lauten. Da in Art.2 der AfD-Verf das Geschlecht Divers als verfassungswidrig verboten wurde ist eine dritte Namensalternative nicht erforderlich.

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Worin unterscheidet sich die Ein-Satz-Frage von der Einsatzfrage?

Darin, dass sie sehr einsilbig ist.

Was Du -oder Dein Hamster- da in die Tasten gehauen hast beantworten andere mit einem kleinen Roman:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung_(Deutschland)

Unter anderem lese ich da, dass die Kölner Verkehrs-Betriebe überhaupt keine Anzeige mehr wegen Beförderungserschleichung erstatten.

Da behaupte mal einer "Unrecht Gut gedeiet nicht".

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Da hat sich nichts verändert. Bafög-Zahlungen sind pfändbar:

https://www.schuldnerberatung.de/pfaendung-von-sozialleistungen/

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Steht das im Kriegsfalle nicht unter Strafe?

Zu Zeiten des von Dir so gern zitierten Adi aus Braunau jedenfalls konnte man schon zum Tode verurteilt werden, wenn man nur Zweifel am Ausgang des Kriegs hatte. Eine Kriegsanleihe des Gegners zu haben wäre das Todesurteil gewesen.

Einfach in der Schweiz ein Depot zu eröffnen und auf das Bankgeheimnis zu bauen wäre auch kein gangbarer Weg. Da wäre der Normalbürger überhaupt nicht hingekommen.

Nur Nazi-Größen hatten Konten in der Schweiz. Bemerkenswerter Weise nicht in Reichsmark, sondern in Devisen.

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Da kommt jetzt die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen man die Versicherungsbeiträge und die Steuer zahlt:

Normalerweise zahlt die der Halter des Fahrzeugs. Wenn ein Dritter dessen Schulden übernimmt wird er dadurch weder zum Halter noch zum Eigentümer des Fahrzeugs.

Der Vollstreckungsgläubiger erfährt in solchen Fällen noch nicht einmal davon, dass ein Dritter den Beitrag und die Steuer übernommen hat.

Wenn der Dritte aber offiziell Halter ist wird das Gläubiger von einer Zwangsvollstreckung abhalten.

Zwar bedeutet Halter zu sein nicht, dass man auch Eigentümer des Fahrzeugs sein muß, aber es wird oft schwer fallen, das Eigentum des Schuldners in solchen Fällen nachzuweisen.

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Nein, der Vermieter kann in einem solchen Falle nicht kündigen.

Du hast aber auch gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Abänderung des Vertrags.

Der rechtlich korrekte Weg wäre, dass Dein Ex-Partner und Du den Mietvertrag gemeinsam kündigt. Daran führt kein Weg vorbei. Eine Partei alleine kann nicht wirksam kündigen.

Anschließend könntest Du Dich um die Wohnung neu bewerben. Allerdings gibt der Vermieter dann die Konditionen vor, inklusive der Miethöhe.

Eine verzwickte Lage. Was kann man Dir da dann noch raten? Man könnte den Mietvertrag einfach unverändert lassen. Ob der Ex-Partner da mitspielen will weiß ich natürlich nicht. Immerhin haftet er dann ja auch auf die Miete.

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Punkte können nicht pleite gehen.

Die Payback GmbH könnte das schon.

Allerdings gehört die zu Amex:

https://www.payback.group/de/group/payback/daten-und-fakten#:~:text=PAYBACK%20ist%20eine%20Tochtergesellschaft%20der,Leistungen%20im%20Bereich%20Kundenmanagement%20abdecken.

Wenn Trump den Rubel als neue Währung einführt sehe ich schwarz auch für Amex. Ansonsten eher nicht.

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