Es handelt sich offenbar um ein älteres Haus in ländlicher Umgebung. Sickergruben waren da völlig normal weil die öffentlichen Abwasserkanäle in solchen Gegenden sehr spät angelegt wurden. Im Westen war das ab den 80er-Jahren und im Osten noch später.
Eine alte Sickergrube ist kein Mangel des Grundstücks.
Was den Wasserschaden betrifft:
Du hast den Schlüssel im Februar übergeben bekommen. Seit diesem Zeitpunkt bist Du allein für den Zustand des Hauses verantwortlich. Wenn Du das Haus erst im April betrittst hast Du allein die Folgen zu tragen.
Wie willst Du denn überhaupt nachweisen können, dass der Wasserschaden vor Übergabe entstanden ist? Kannst Du doch nicht und damit haben sich alle Ansprüche erledigt, denn Du als Anspruchsteller bist darlegungs- und beweispflichtig.