Vielen Dank für die Anregung!
Werde meinen Verbrauch an Klopapier und Tempotüchern erheblich steigern. Auf dass die Wirtschaft prosperiere.
Vielen Dank für die Anregung!
Werde meinen Verbrauch an Klopapier und Tempotüchern erheblich steigern. Auf dass die Wirtschaft prosperiere.
19% Umsatzsteuer einzusparen wäre auch für mich ein Grund auf Spenden zu verzichten.
Zuvor würde ich aber durch Fachleute klären lassen, wieviel die Entsorgung kostet.
That pulls me the shoes out!
Diesen Jokus werde ich demnächst weiter erzählen. Am besten auf einer Demenzstation. Damit wenigstens einer drüber lacht.
Was soll denn das "außergewöhnliche" daran sein, dass ein US-Bürger in den USA steuerpflichtig ist? Das trifft doch jeden US-Bürger, egal wo er auf der Erde wohnt.
Außerdem: Gibt es denn noch andere außergewöhnliche Belastungen in größerer Höhe? Wenn nicht scheitert die steuerliche Wirkung doch schon daran, dass sie zumutbar sind:
https://www.steuertipps.de/service/rechner/zumutbare-belastung/
Das verwendete Wort "Exekution" läßt vermuten, dass Du aus Österreich fragst.
In Deutschland nämlich wird dieser Begriff nur für eine Hinrichtung mit Schußwaffen verwendet.
Im Recht Österreichs kenne ich mich nicht aus, nehme aber an, dass das in den hier angesprochenen Punkten dem Deutschlands womöglich ähnlich sein dürfte.
Die Sterbegeldversicherung ist hier in Deutschland nur bedingt pfändbar, § 850b ZPO (Deutschland).
Ein Bausparvertrag dagegen wäre, wenn er denn auf den Pfändungsschuldner lautet unbegrenzt pfändbar.
Durchsucht werden darf die ganze Wohnung wenn das im Durchsuchungsbeschluss steht.
Schlafzimmerschränke sind beliebte Verstecke. Das wäre ja wohl ein schlechter Witz wenn man da nicht reinschauen dürfte.
Wer zahlt was?
Der Hauseigentümer zahlt die Reparatur eines Rohrbruchs.
Üblicherweise hat der Eigentümer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen die ihn von diesen Kosten entlastet.
Schäden am Mietereigentum braucht der Eigentümer nur zu übernehmen wenn er schuld am Rohrbruch ist, was so gut wie nie der Fall ist.
Der Mieter zahlt nichts, es sei denn, er hat den Rohrbruch verursacht.
Du schreibst da immer "Untervermietung".
Das ist rechtlich unhaltbar. Untervermieten kann nur derjenige, der selber Mieter ist. Ihr aber seid Eigentümer des Hauses. Da gibt es keine Untervermietung, sondern Vermietung. Wenn kleinere Teile des Hauses dem Mieter nicht zugänglich sind ändert das an dem Tatbestand der Vermietung des ganzen Hauses ebensowenig wie der Umstand, dass Ihr Euch nicht beim Einwohnermeldeamt umgemeldet habt.
In steuerlicher Hinsicht teile ich die Bedenken von Eifelia.
Das ist die Ladung zur Anhörung als Beschuldigte.
Mein Rat:
Hingehen, aber einen Strafverteidiger mitnehmen.
Kostet natürlich Geld. Bewahrt einen aber davor unbedachte Äußerungen zu machen.
Rein theoretisch ja.
Allerdings, wo gibt es denn ein Kino mit Liegesitzen?
Die Aufhebung der Quarantänepflicht bei Coranainfektion bedeutet nicht, dass der Kinobesuch rechtlich folgenlos bleiben müßte. Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung wären möglich. Ebenso Schadensersatzklagen infizierter Kinobesucher.
Nun schreib doch mal konkret, was Du mit Privatisierung überhaupt meinst.
Die Praxen von Ärzten waren immer schon privat. Da mußte nichts privatisiert werden.
Krankenhäuser gehören in der Regel immer noch staatlichen Trägern oder Betriebsgesellschaften staatlicher Träger. Da ist auch nichts privatisiert worden.
Wo also dann?
Und wo bitteschön soll denn die Leistung nachlassen? Ich bin äußerst zufrieden mit der Leistung von Krankenhäusern und Ärzten.
Natürlich hört man aus dem ländlichen Raum Klagen. Aber die sind nicht auf Privatisierung, sondern auf Personalnot zurück zu führen und die trifft alle Branchen.
Die Frage ist unbeantwortbar solange man nicht weiß, welche staatlichen Subventionen aufgebracht werden müssen und, ob die steuerlichen Rahmenbedingungen diesselben bleiben wie bisher.
In Frankreich hat es mal jemand geschafft, den Eiffelturm zum Schrottpreis an einen Metallhändler zu verkaufen.
Im Vergleich dazu sind Windhorst und Benko Waisenknaben.
Der Hinweis, Du sollst Dich an die Bank läßt vermuten, dass da irgendeine Aktivierung vorgenommen werden muss. Genau kann das aber nur Deine Bank sagen.
Die Haftpflichtversicherung ist personengebunden. Die kann unverändert weiter geführt werden.
Allerdings erfahren wir so ganz nebenbei, dass die Tochter bei Abschluß des Vertrags noch minderjährig war und nunmehr volljährig ist. Die Tochter muss deshalb heute einen eigenen Haftpflichtversicherungsvertrag abschließen.
Die Hausratversicherung aber ist an den Hausrat einer bestimmten Wohnung gebunden. Es bleibt daher insofern nicht bei der Umzugsmeldung. Es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Dann laber nicht herum, sondern bringe uns konkrete Beispiele für diese wagemutige These.
China wird nach diktatorischen Prinzipien regiert und kann daher auf Bedrohungen aller Art wesentlich konsequenter reagieren als demokratische Länder.
Das gilt auch für Handelskriege. Die Drohungen der USA unter Trump sind im übrigen geradezu lächerlich. Trotz Zoll sind Produkte aus China immer noch billiger als solche die in den USA hergestellt werden.
Alles Quatsch!
Die Hauptursache für den schleppenden Wohnungsbau und die hohen Mieten sind die hohen Baukosten.
Die Umweltauflagen sind wahnwitzig und machen den Bau unrentabel.
Weg von Megadämmung. Weg von Pflicht zur Verwendung erneuerbarer Energien. Weg von der Pflicht, Stellplätze zu erstellen. Und schon wird Bauen wieder rentabel.
Ich habe Dir vor 2 Monaten dazu ja schon ausführlich geschrieben.
In einem vergleichbaren Fall hatte ich keine Probleme mit meiner Bank. Darlegung der Mittelherkunft reichte auch dann, wenn man die ganze Summe nicht darlegen kann.
Sammeln und Vorlegen von Belegen ist aber zwingend. Du mußt ja Belege über die Erbschaft haben und ebenso Kontoauszüge zu den bisherigen Anlagen.
Eine Bank ist nicht das Finanzamt und auch nicht die Staatsanwaltschaft. Wenn alles einigermaßen hinkommen kann müßte das ausreichen.
Was Du aus der Sache lernen kannst ist aber, dass Bankhopping wegen eines geringen Zinsvorteils einem mehr Probleme als Gewinn bringen kann.
Weltsparen ist für mich ohnehin ein rotes Tuch. Ich halte es für höchst riskant, Geld bei mir unbekannten Banken in fremden Ländern anlegen zu wollen. Gab es da nicht mal von einem Bankier den Spruch " Ich zahle ihnen 10% Zinsen wenn sie ihr Geld nicht wieder haben wollen". Der Spruch ist über 100 Jahre alt und heute aktueller denn je.
Der Roller ist Dein Eigentum gewesen. Den darf der Mechaniker nicht einfach so verkaufen.
Du hast selbstverständlich Anspruch auf Auskehrung des Kaufpreises. Sofern der Verkauf unter Wert erfolgt ist zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz.
Allerdings beziehen sich alle Ansprüche auf den Wert ohne Motor und Einbaukosten desselben. Du hast den Roller ja ohne Motor da abgegeben.
Eine Frage aber habe ich: Bist Du wirklich nicht informiert worden? Eine Werkstatt hat ein Werkunternehmerpfandrecht wegen seiner Werklohnansprüche. Diese Ansprüche können damit befriedigt werden.