Finanzamt Auskunft Lebensunterhalt
Guten Tag,
eine Frage zum Thema Finanzamt und Steuern... die Situation:
mein Mann ist seit einigen Jahren als Finanzberater tätig. Vor fünf Jahren sind wir aus meiner ehemaligen Heimatstadt in sein Elternhaus gezogen, da nach dem Tod seines Vaters seine Mutter allein im Haus war (wir haben in dem Dreifamilienhaus eine Wohnung). Sie hat die Pflegestufe 2 und wir wollen ihr ermöglichen, bis zum Ende in ihrer Wohnung wohnen zu bleiben.
Nun ist es so, dass mein Mann die meisten seiner Kunden nach wie vor in der ca. 500 km entfernten Stadt betreut und dort sein Geld verdient. Da wir uns beide um seine Mutter kümmern, sind die Einnahmen in den letzten Jahren recht gering. Das Finanzamt fragte nun nach, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, also ob es weitere Einnahmen gibt.
Neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb meines Mannes haben wir dadurch, dass wir uns um die Mutter kümmern, regelmäßige Zuwendungen ihrerseits, da ich mich auch um den Haushalt kümmere, für sie einkaufe usw. Da wir im Elternhaus leben, haben wir andererseits sehr geringe Lebenshaltungskosten, da wir im Moment mietfrei wohnen. Darüber hinaus gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach und verdiene im Monat derzeit 400 Euro dazu. Zusätzlich noch mal etwa 600 Euro, die uns meine Schwiegermutter für die Pflege zukommen lässt. Einen Teil der Kosten bestreiten wir auch aus einer erhaltenen Schenkung. Meine Frage:
Muss ich all diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber bekanntgeben? Welche Auswirkungen hat das?
Welche hätte es ggf. wenn ich diese nicht komplett bekannt gebe, d.h. unsere Einnahmen eigentlich zu gering wären, um nachvollziehen zu können, dass wir davon leben können?
Für den ein oder anderen Tipp bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße, Jule.
1 Antwort
Es ist ratsam, alles das, was du hier so schön aufgeschrieben hast, auch dem Finanzamt zu schreiben.
Wenn das Finanzamt nämlich bezüglich eurer Einkommensquellen im Dunkeln bleibt oder einen falschen Eindruck gewinnt, wird es davon ausgehen müssen, dass die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb nicht vollständig erklärt sind.
Du kannst dich zwar darauf berufen, dass du nur bezüglich steuerlich relevanter Sachverhalte zur Mitwirkung verpflichtet bist (§ 90 Abs. 1 Satz 2 AO) und steuerfreie Einkünfte eben nicht steuerlich relevant sind und deshalb das Finanzamt nichts angehen. Damit verärgerst du die dortigen Sachbearbeiter allerdings und verursachst einen größeren Prüfungsaufwand (dein Gatte könnte z.B. eine Betriebsprüfung kriegen). Dieser führt letzten Endes auch nur zu dem Ergebnis, das du hättest, wenn du dem Finanzamt jetzt auch bereits die Dinge offenbarst, die zu offenbaren du überhaupt nicht verpflichtet bist. Und es macht zwar Spaß, das Finanzamt zu ärgern und in seine rechtlichen Schranken zu weisen, aber es erfordert in der Regel auch sehr starke Nerven.
Das klingt für mich erst mal recht schlüssig. Vielen Dank für die Mühe.
ja so denke ich auch ! Für den Finanzbeamten müssen Einnahmen und Ausgaben nur schlüssig und nachvollziehbar sein. K.