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In der Ausbildung wirst Du keinen Kredit bekommen, da Du nicht kerditwürdig bist. Nach der Ausbildung hast Du die Möglichkeit eines Kredites. Nachdem Du aber jetzt das Geld brauchst, hilft Dir nur ein Bürge weiter, der auch den Kredit weiter bedient, wenn Du ausfällst.

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Mitbewohnerin verbietet jeglichen Besuch?

Hallo ihr Lieben!

Ich wohne seit knapp 6 Wochen in Bratislava, Slowakei und mache hier ein Praktikum bis Ende Juni, sprich für drei Monate. Da der Wohnungsmarkt hier ähnlich beschissen wie in Deutschland ist, lebe ich in einer WG mit einer Mitbewohnerin (MB), ich 25, sie 26 Jahre. Wir haben nie wirklich Kontakt, sie redet kaum und wir sind beide sehr für uns, was in Ordnung ist. Sie macht zwar nicht sauber und den Müll bringe ich immer runter, aber ich wollte einfach keinen Stress für 3 Monate. Nun war es so, dass mein Freund (der natürlich in Deutschland ist) mich für ein paar Tage besucht hat. Wir waren kaum zu Hause, er hat lediglich die Toilette benutzt und einmal haben wir für 10 Minuten in der Küche gekocht. Meine MB war außer sich vor Wut, hat die Tür geknallt und mir Blicke (kein Witz) des Todes zugeworfen. Ich habe ihr dann geschrieben und sie meinte sie duldet keine fremden Menschen in der Wohnung, das solle ich respektieren. Als kleine Nebeninfo: ich gehe jeden Abend um 21 Uhr ins Bett, habe nie Freunde zum kochen da (weil sie eben so unsympathisch ist) und ab und zu für 2-3 Tage werden mich Leute aus Deutschland besuchen. Mein Vermieter meinte, dass ich das darf und im Vetrag steht dass ich Leute am WE zu besuch haben darf.

Sie ist allerdings so unfassbar sauer, dass ich tatsächlich ein wenig Angst vor ihr hab. Wir beide haben einen Mietvertrag bei ihm. Anderes Land, andere Kultur, ich weiß- aber eine solche Reaktion halte ich für völlig übertrieben, zumal sie mir JEGLICHEN Besuch verbieten will.

Was meint ihr, wie soll ich die restlichen 7 Wochen handhaben?:D

Danke und Liebe :)

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Ich kenne das Mietrecht in der Slowakei nicht, daher kann ich nur das was in Deutschland gilt, beantworten. In Deutschland würde gelten, dass man bis zu 6 Wochen einen Besuch haben kann.

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Warum hörst Du nicht auf den Rat den man Dir gegeben hat? Da Kontrollen des Arbeitszimmers eher selten sind, sollte es funktionieren. Aber Du machst Dir Gedanken wegen des Zuschnitts der Wohnung. Vergiß den Zuschnitt der Wohnung und höre auf den Rat, den man Dir gegeben hat.

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Werbung für die Postbank, so würde ich das bezeichnen. Verschwinde aus diesem Forum, wenn Du schon nichts glaubst.

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Du wirst wohl einen Lehrer fragen müssen, unter Angabe des Bundeslandes in dem Du zur Schule gehst, ansonsten erhälst Du nur unvernünftige Antworten. Aber eines kann ich Dir schon sagen, wenn Du weiterhin glaubst, daß der Notendurchschnitt wichtig ist, dann liegst Du falsch. Auch mit schlechten Noten kann man etwas erreichen. Aber wenn Du glaubst, Faulheit ist das Maß aller Dinge, dann kann ich Dir sagen, daß Du falsch liegst. Das nennt man "Schule schwänzen".

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Es ist ausreichend, wenn Deine Eltern oder zumindest ein Teil davon zur Gewerbeanmeldung mitgeht. Das Jugendamt mußt Du erst einschalten, wenn es Probleme mit dem Sorgerecht gibt und Deine Eltern nicht über das Sorgerecht verfügen.

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Eine Ausbildung bricht man nicht ab, sondern man kündigt die Ausbildung. Soviel dazu! Natürlich kannst Du Dich bei einer externen Prüfung anmelden, aber die Ausbildungszeit verlängert sich durch Deinen Abbruch.

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Diese Anwort kannst Du Dir denken, zur Kellerrenovierung hat er sich nicht sehr schlau verhalten, daher muß er diese zahlen, denn er hätte deswegen mindestens 1x reklamieren müssen. Zur Wonungsrenovierung kann man nur sagen, er kann diese verweigern, wenn der Zeitraum entweder schon länger zurückliegt oder seit der Renovierung mindestens 5 Jahre vergangen sind. Dann kannst Du eine Renovierung verlangen oder der Mieter hat sie in einer Farbe gestrichen die Du ablehnst. Dann muß er auf jeden Fall auch die Renovierung bezahlen. Also alles in allem hast Du gute Karten, daß Du die Kaution dafür hernehmen kannst.

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Da Du inzwischen bezahlt hast, ist dies eine rein hypothetische Frage. Und darauf gibt es keine standartisierten Antworten. Du mußt Deine Frage schon etwas präzisieren. Herr Binder hat Dir teilweise schon eine Antwort gegeben.

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Entweder Du hälst es mit der Antwort von "Alarm67" für möglich oder Du richtest das Konto vorher ein. So habe ich es gemacht, während ich mein Welteinkommen in Deutschland versteuern musste, Damals war ein Japanaufenthalt für mich angesagt.

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Die Hausratversicherung muß für Deine Schäden an den Möbeln usw aufkommen. Für Schäden am Gebäude ist die Gebäudehaftpflicht zuständig, soweit eine abgeschlossen wurde. Alle anderen Versicherungen greifen nicht. Wenn sich beide Versicherungen weigern, wende Dich an den Ombudsmann, der wird den Versicherungen schon beibringen, für welche Schäden sie jeweils aufkommen müssen.

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Zu dritt auf dem Mofa, ich war der Meinung, die sind nur für 2 Personen zugelassen. Dann erwartet Dich eine Strafe, wegen überladen des Mofas. Zudem erwartet Dich wegen des Zuhaltens des Kennzeichens eine weitere Strafe. Bist Du Wiederholungstäter, das kann auch wegen etwas anderen sein, dann wird die Strafe höher ausfallen und kann sogar im Gefängnis enden.

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Nachdem sie im Grundbuch steht, gehört ihr auch auch 3/10 vom Haus. Wie "wilees" feststellt, ist es die Frage, was sie ansonsten zu den zu den Wohnkosten und einem möglichen Kredit beigetragen hat. Diese Kosten sind in jedem Fall gegenzurechnen. Je nachdem was das Ergebnis ist, bekommt sie von Dir entweder noch Geld oder aber sie muß Dir Geld zahlen. Da wir aber keine Hellseher sind, können wir das Ergebnis nicht wissen.

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Wieder eine der dummdreisten Fragen, die die User nur beschäftigen, deren Sinn aber ausser Frage nur Dummheit beinhaltet. Dem Admin solche Fragen zu melden bringt nichts, denn dann wird man nur getadelt. Ich habe es definitiv schon aufgegeben.

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Keine neuen Schulden machen! So einfach ist das. Denn wenn der Iv davon erfährt hast Du schlechte Karten, denn nachdem Du bereits ein P-Konto eingerichtet hast, mußt Du Geld noch irgendwohin überweisen.

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Was ist hier mißzuverstehen? Das heißt lediglich, daß das Verfahren bis zur Prüfung der berechtigten Forderung ausgesetzt wird, nicht aber eingestellt wird. Mir erschließt sich aber nicht wie Du den Zusammenhang herstellst - " im Internet gelesen" und Deiner Situation? Hast Du möglicherweise Schulden, die Du nicht bezahlen kannst oder willst?

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Damit kannst Du die Familienversicherung vergessen, denn Dein Eikommen liegt über den Freigrenzen, die eine Familienversicherung erlauben. Also wirst Du Dich selbst versichern müssen.

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