Geschiedene Partner Kontovollmacht?
Hallo folgendes Problem, meine Vater ist gestorben und seine geschiedene Frau (meine Mutter) hat immer noch eine Kontovollmacht. Brauchen wir jetzt einen Erbschein oder können wir einfach die Beerdigung von dem Konto zahlen und lösen dann das Konto auf??
Ich hatte auch ein sehr gutes Verhältnis mit meinem Vater bis zum Tod... 😪
4 Antworten
oder können wir einfach die Beerdigung von dem Konto zahlen
Vollmacht über ! den Tod hinaus?
also könnt ihr auch die Bestattungskosten über dieses Konto bezahlen.
Das wiederum kannst dann nur Du als (Allein?-)Erbin . Gibt es außer dem Guthaben auf dem Konto noch etwas zu erben? Wenn nicht sollte sich die Bank mit einem Totenschein zufriede geben können, um folgend das Konto zu schließen.
- Die Kontovollmacht wurde über den Tod hinaus und er Person, nicht Ehefrau erteilt und sollte von euch rechtsnachfolgenden Erben der Bank gegenüber widerrufen werden
- Die Überweisung der Bestatterrrechnung vom Konto des Verstorbenen überweist die Bank ohne weiteres, auch ohne PIN oder Passwort direkt selbst
- Ob man für die Kontoauflösung nur die schriftliche Zustimmung aller Erben oder einen Erbschein benötigt, der die Bank bei Regressforderung unbekannter Erben schützt, muss man dort erfragen.
Die Beerdigung bezahlt die Bank auch ohne Erbschein, aber zur Auszahlung des Guthaben und der Kontoauflösung, braucht Ihr einen Erbschein.
Mit dem Ableben ist auch die Kontovollmacht erloschen !!!
Über das gesamte Vermögen kann dann man nur mit dem Erbschein verfügen.
Wenn also die Exfrau mit der Vollmacht das Konto plündert, weil die Bank nichts vom Erbfall erfahren hat, ist das eine Straftat!!! Erben sind in diesem Fall eigentlich nur die Kinder, und womöglich eine Ehefrau in zweiter Ehe. Geschiedene Ehefrauen erben nicht!
Die Beerdigung darf ohne Erbschein aus dem Vermögen bezahlt werden, dazu müssen die zugehörigen Rechnungen der Bank vorgelegt werden.
Nein die kontovollmacht besteht noch war auch bei der Bank.... Sie meinten das sie das Konto einfach schließen kann...
Dann ist es eine Vollmacht "über den Tod hinaus" Ob - oder dass man die an jede beliebige juristische Person erteilen kann, weiß ich leider nicht.
Ja