Finanzamt verlangt einen Erbschein

Guten Abend, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist nach einer fast 3 monatigen Krankenhausodyssee im Krankenhaus verstorben. Sie wollte eigentlich nach ihrer Genesung in ein Pflegeheim ziehen. Kurz vor ihrem Tode haben wir 3 Geschwister die Mietwohnung schon fast abgewickelt gehabt.(Ausräumen u. kleine Renovierungen). Da sie Einkommenssteuerpflichtig war (2 kleine Betriebsrenten, eigene Altersrente, Witwenrente ), sie diese immer selbständig ausgefüllt hat, bat ich das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung, die auch gewährt wurde. Jetzt knapp 4 Wochen nach ihrem Tod wollte ich die Steuererklärung 2013 für meine Mutter machen, wobei mir auffiel, dass der Behindertenpauschbetrag in 2012 vom FA nicht berücksichtigt wurde. Ich rief beim zuständigen Finanzbeamten an und bat um Erklärung (Behindertenausweis war abgelaufen)... es müsste ein Erbschein eingreicht werden um etwaige Steuerrückzahlungen entgegennehmen zu dürfen. Meine Mutter war keine vermögende Frau. Sie hatte kein Haus, keine Werpapiere oder anderes Vermögen. Die kleine Todesfallversicherung ca. 8500,- Euro haben wir für die Beerdigungskosten veranschlagt. Die anderen Habseligkeiten, wie Schmuck, davon das meiste Modeschmuck, Eheringe, kleine Haushaltsgeräte haben wir untereinander aufgeteilt. Müssen wir jetzt wirklich noch einen Erbschein haben für ca. 200-300 Euro die evt. zur Erstattung vom Finanzamt kommen ? Für das Girokonto meiner Mutter ist meine Schwester schon vor ca. 5 Jahren als Kontomitinhaberin eingetragen worden und es sind dort ca. 1000 Euro drauf, davon sind noch Mietnebenk. und Eigenanteil fürs Krankenhaus zu bezahlen. Ich habe die Steuererklärung hier liegen und weis nicht, ob ich sie jetzt abschicken soll. Bin ich als Unterbevollmächtigte überhaupt berechtigt zu unterschreiben ? Das wichtigste aber: ist ein Erbschein wirklich erforderlich ? Vielen Dank im voraus

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Hallo Bisi56, wir waren in ähnlicher Situation. Mein Vater verstarb, meine Mutter hat die Steuererklärung abgegeben. Das Finanzamt forderte einen Erbschein, den wir aber nicht beantragt hatten. Wir haben als Erbengemeinschaft die Steuererklärung unterschrieben und nach Rückfrage beim Nachlassgericht einen Vermerk angebracht, dass kein Erbschein oder Testament vorhanden sind. Rückfragen seitens des Finanzamt sollen beim zuständigen Sachbearbeiter des Nachlassgerichts erfolgen. Das ging dann so durch! Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft erhielt dann auch eine Ausfertigung des Steuerbescheids. Viel Glück!

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