Hast du die gesetzl. Sachmängelhaftung denn wirksam ausgeschlossen? Oder darauf hingewiesen, dass sie diesen Mangel hat? Nicht? Dann haftest du auch als Privatverkäufer, dass sie sich für die vorausgesetzte Verwendung einwandfrei eignet, wie es beim einer PS4 üblich ist und wie es ein Käufer erwarten kann.

Und mit diesem Sachmangel darf der VK vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen, §§ 433, 434, 323 BGB.

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eBay-Streit mit Käufer: Könnte bitte eine objektive Prüfung der Artikelbeschreibung erfolgen?

Hallo, 

ich bin ein Privatverkäufer auf eBay. Obwohl ich immer versuche in der Artikelbeschreibung alles richtig und wahrheitsgetreu anzugeben, ist es mir nun doch passiert, dass sich ein Streit zwischen einem Käufer anbahnt.

Ich habe eine Modelleisenbahn verkauft (121 Euro). Guten Glaubens habe ich angegeben, dass sie "vor langer Zeit" noch funktionierte, ich jedoch nach "sehr langer Lagerung" nicht weiß, ob alles tatsächlich noch fährt. Auch der "Trafo wurde nicht auf Funktionsfähigkeit geprüft".

Jetzt schreibt der Verkäufer, dass von den 4 Loks nur 1 fährt und der Trafo nicht funktioniert. 

Er fordert von mir 50 Euro Rückzahlung oder den Rücktritt vom Verkauf. Mein vorheriges Angebot über eine Rückzahlung von 20 Euro "da wir beide irgendwie geschädigt sind", hat er abgelehnt.

Könnte sich jemand bitte das beendete Angebot ansehen und mitteilen, ob ich das Angebot tatsächlich so falsch beschrieben habe?

Ich wollte wirklich keinen schädigen, möchte aber auch nicht, dass der Verkäufer - möglicherweise aufgrund von fehlendem Wissen bzgl. der eBay-Regeln oder persönlicher Enttäuschung - eine Forderung erhält, die nicht gerechtfertigt ist.

https://www.ebay.de/itm/DDR-TT-Eisenbahn-Modellbahn-Trafo-Bakelit-Schienen-Weichen-Loks-Waggons-KOMPLETT/363188092152?hash=item548fb27cf8:g:OycAAOSw8-hft69q

Für eine objektive und ggf. rechtliche Meinung wäre ich dankbar.

LG

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Du hast gem. Artikelzustand dem Konvolut insgesamt eine Eigenschaft "in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig" zugesichert.

Und genau diese vereinbarte Beschaffenheit hat sie eben nicht.

Das ist n. § 433 BGB ein Mangel, der zu Vertragsrücktritt berechtigt, §§ 434, 323 BGB :-O

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Nein, der M zahlt nur die Einstellung aller Fenster bis max. 95 Euro inkl. MwSt, jede anderslautende Handwerkerrechnug fällt dir vollständig allein an. Es handelt sich um einen Bagatellschaden aller Fenster, nicht mehrere einzelner :-O

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Nein. Nicht einmal die Befristung selbst wäre es. Selbst wenn eine übliiche Klausel zu Unwirksamkeit einzlner Vertragsbestimmungen nicht getroffen wäre, gilt nach höchstrichterlichert Auffassung (BGH VIII ZR 388/12): Ein offensichtlicher Schrei- oder Erklärungsfehler wird im Weg der sogenannten ergänzenden Vertragsauslegung geklärt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, was Mieter und Vermieter vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre. Da beide Seiten einen langfristigen, mindestens dreijährigen Mietvertrag wollten, gelte der beiderseitige Kündigungsverzicht für die Dauer der unwirksamen Vereinbarung weiter.

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Wie willst du beweisen, welche der eingebrachten Sachen deiner Mutter und damit zum Nachlass gehörten? Die Bank erteilt anders als bei einem Depot lediglich Auskunft, das ein Fach gemietet war, aber nichts über dessen Inhalt, den sie garnicht kennt.

Da hat dein Bruder leichtes Spiel, insbesondere wenn er er unmittelbar vor dem Tod eurer Mutter etwas entnähme. Da machst du garnichts :-O

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Die Regelung im Testament, wonach er alle Verfügungen vorsorglich widerruft, bezieht sich vermutlich auf frühere Testamente, nicht Vollmachten.

Als Alleinerbe kannst du also die Vollmacht des anderen Depots im Erbfall der Bank gegenüber widerrufen.

Natürlich erfährt die Bank von dem Testament, denn sie wird einen Erbschein verlangen, wenn du über alle Depots und Konten verfügen oder sie gar auflösen willst.

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Dieses hat wohl, nach 34 Jahren ohne Kontakt, vom Ableben meines Vaters erfahren und beantragt nun aus Russland seinen Anteil am Haus.

Ohne Rechtsanspruch dürfte der scheitern: Ein Erbe, der Jahre nach dem Ableben des Erblassers von seinem Erbrecht erfährt, muss innerhalb von 30 Jahren seit dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruchsgegner etwas aus dem Nachlass erlangt hat, seinen Anspruch notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.

Müssen wir eine Zwangsversteigerung oder Ähnliches befürchten?

Nein. Hier ist jedweder erbrechtliche Anspruch offensichtlich verjährt, §§ 2018, 2362, 2026, 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, da es für den Fristbeginn nicht auf die Kenntnis des Abkömmlings seiner Nichtberücksichtigung, sondern den Erbfall als Entstehung des Anspruchs ankommt.

G imager761

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Das kommt darauf an: Entsprach euer Kaufpreis dem 85%igen Verkehrswert? Liegt der Kauf 10 oder mehr Jahre zurück? Könnt ihr die Pflegekostenlücke bzw. Elternunterhalt selbst aufbringen? Dann nicht.

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Du hättest den Schaden längst deiner Versicherung melden und das unverzüglich dem Vermieter bekanntgeben sollen.

So darf dein Versicherer nachträgliche Regulierung ablehnen und dein VM davon ausgehen, dass er deine Kaution für den Glasschaden hernehmen darf :-O

Denn er darf finanziell so gestellt werden, wie er vor dem Schadensereignis war, auch wenn er die Scheibe viel später oder garnicht ersetzen liesse, etwas weil er Modernisierung der Fenster mit Wärmeschutzverglasung plant. Es heißt Schadensersatz, nicht Beschädigungsersatz und dafür ist der Kostenvoranschlag Berechnungsgrundlage.

Allerdings zum Zeitwert, der VM muss sich also alt gegen neu und die Aus- und Einbaukosten anrechnen lassen.

Eure Vereinbarung oder gar eine Fristsetzung zur Schadensbehebung bliebe also wirkungslos.

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Mit Mietüberweisungen/-zahlungen, Schlüsselgewalt und Postempfang besteht ein Mietverhältnis, das nur mit berechtigtem Interesse (allerdings auch fristlos) gekündigt werden darf.

Für deine Meldeangelegenheiten bist du selbst verantwortlich.

Inwieweit die Kaution eninbehalten werden dürfte, wissen wir nicht. Bestehen denn Mietrückstände, offen Betriebskostennachzahlung/en, Beschädigung/en oder fehlen Austattungs- oder Einrichtungsgegestände?

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Nein. Oder schuldest du deinem Vater seinen Erbteil, wenn du dein Handy oder Auto einem Dritten verkaufst? (Stürbest du unverheiratet und kinderlos, wäre er dein Erbe).

Lebzeitig ist er nämlich in der Verfügung seines Vermöhemns völlig frei und ein Erbe entsteht erst im Todesfall an dem dann vorhanden Reinnachlass. Hier eben an dem Kaufpreis statt der Wohnung, sofern er den bis dahin nicht ausgegeben hat.

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OMG. Über welchen Verbrauch und Kosten reden wir hier eigentlich? Muss man sich wegen der paar Euro die Köpfe einschlagen oder das Wasser abgraben wie trotzige Kleinkinder? Verabredet eine quartalsmäßigen Abschlagszahlung von 5 Euro per Dauerauftrag und Abrechnung in der Sylvesternacht mit einem Glas Sekt und gut ist.

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Was du als 'kleine Sache' beschreibst, ist für den anderen vermeidbarer Lärm und damit Ruhestörung bzw. Energieverschwendung. Und die geht ihr auf die Nerven bzw. an den Geldbeutel und bei Ruhestörung oder unsachgemäßem Lüftungsverhalten darf sie vom Vermieter Unterlassung verlangen und sogar die Miete bzw. Betriebskostenabrechnung entsprechend kürzen.

Das darfst du solange ignorieren, wie der VM dich qualf. abmahnt und Unterlassung verlangt, denn sonst droht deine fristlose Kündigung.

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Von der Klingel selbst geht kein Lärm noch Ruhestörung aus. Das darf man immer und dich auch wecken, wenn du die nicht abstellst :-O

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Ich bin im Besitz von einer Eigentumswohnung in der meine Mutter und ich seit 2011 wohnen. Es besteht kein Vertrag zwischen ihr und mir.

Bist du sicher? Sie zahlt also seit fast 10 Jahren keine Miete, auch nicht in Form von Haushaltsführung, Kochen, Putzen, Wäsche oder Kostenübernahme jedweder Art? Sie ist quasi deine Besucherin als Gast mit Vollverpflegung?

Dann pack ihr den Koffer, checke sie in einem Hotel ein, stecke die Buchungsbestätigung mit Taxigeld in einen Umschlag, den sie mit dem Koffer an der Wohnungstür vorfindet, an der die Schlösser ausgetauscht sind. Spätetstens dann kapiert sie es und soll doch dich verklagen wenn sie meint, einen Anspruch zu haben.

Andernfalls wirst du damit gut drei Monate warten müssen, dem Termin deiner frühstmöglichen Eigenbedarfskündigung eines konkludenten Mietverhältisses mit Mietzahlung, Shlüssel- und Postempfang oder Gegenleistung, die, schriftlich mit Originalunterschrift diesen Monat noch zugegangen, zum 31.03.2021 wirkt.

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Deinen Zahlen nach haben sich nur die Heizölkosten erhöht. Von 10.700 € in 2018 auf 19.000 € in 2019, wenn über den August hinaus Öl verfeuert worden wäre?

HIngegen sind durfch Austausch 6.400 für Öl und 6.800 für Gas vergleichbar.

Kann es sein, dass in der Kostensteigerung eine Modernisierungserhöhung für die effizientere, energiesparemde Gasheizung enthalten ist?

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Du hast deinen Parkplatz und darfst es getrost dem Eigentümer überlassen, was er mit den anderen Stellflächen im seinem Hof macht.

Tasäschlich ist es de(in)en Besuchern zuzumuten, im öffentlichem Parkraum kostenpflichtig zu parken und ein paar Schritte zu laufen. Einfach nur unverschämt, einem 84-Jährigen das Nutzungsrecht in seinem Eigentum derart abzusprechen :-O

Hast den Stellplatz gesondert gemiete? Dann solltest du deine Klappe nicht so aufreißen, sonst parkst du demnächst da, wo du deinen VM gern parken lassen möchtest :-O

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Lohnt es sich evtl. den Vermieter um eine Minderung zu bitten, wenn ich "im Recht" bin?

Ja, aber nicht bitten, die kannst du n. § 560 (4) BGB per Textform angekündigt selbst vornehmen, soweit sich nach der ersten Abrechnung eine Überzahlung ergäbe, also weniger als 720 € Heizkosten berechnet wurden.

Dein VM hat bis dahin schlicht doppelten Verbrauch unterstellt und nach deiner ersten Abrechnung wird die Vorauszahlung 60 €/Mon. entweder gesenkt oder sogar erhöht, weil selbst 720 € Heizkostenschätzung pro Jahr bei dir zu wenig war.

Sind die 60€ Heizkosten wirklich gerechtfertigt oder nicht?

Woher sollen wir wissen, wieviel du heizt? Der Mietpreisspiegel informiert neben eigenen Erhebungen des VM über Heizkosten lediglich mit reinen Erfahrungswerten oder statistischem Mittel: Der eine heizt für Baby, gehbehinderten Senior oder Blumenparadies zu Hause tropisch, der andere kommt nur zum duschen und pennen in seine Bude und heizt mit Frostwächtereinstellung quasi garnicht :-O

0,80 €/qm Heizkosten sind also eine völlig unbedeutende Zahl und geben keinerlei Minderung der veranschlagten 720 EUR her :-O

Noch einmal: Erste Betriebskostenabrechnung abwarten, Heizkosten prüfen, mit Abschlag 720 EUR vergleichen und handeln - für die kalten Betriebskosten und 60 € gilt dasselbe.

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Wo wohnt deine Tochter denn? Ohne Meldebschenigung nach Anmeldung im Bundesland deines H4-Antrages bist du dort nicht nicht einmal antragsberechtigt. Die Meldeanschrift duch Ausweis verlangen die schon bei Antragsannahme und dafür musst du persönlich hin.

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Natürlich muss niemand in eine Wohnung einziehen, in der Toilettendeckel fehlen

Stimmt. Ist er aber und damit ist der besichtigte und bei Mietbeginn vorhanden Zustand kein Mietmangel, den der Vermieter beheben müsste.

Findet ihr tatsächlich kein neues Modell müsst ihr damit leben wie mit den Sprüchen eurer Gäste :-O

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