muß der einzige erbe auf einen erbschein warten, um das auto des erblassers zu verkaufen?
die mutter, selbst witwe, meines vor ca.2 monaten verstorbenen lebenspartners ist seine einzige erbin - keine kinder, enkel oder geschwister. sie möchte so schnell wie möglich sein auto verkaufen, weil sie den jahresbeitrag zur versicherung wie im vertrag vereinbart nicht aufbringen kann bzw. nicht weiß, ob das konto ihres sohnes noch die nötige deckung dafür hat. der erbschein ist längst über einen notar beantragt, läßt aber auf sich warten. ihr liegt bereits ein schriftstück vom notar vor, aus dem hervorgeht, daß es keine bedenken gäbe - so hat sie sich jedenfalls ausgedrückt. darf sie das auto auch schon ohne erbschein veraufen? was passiert, wenn die versicherung nicht gezahlt wird und das auto unversichert "irgendwo herumsteht? ohne erbschein hat sie weder auf sein konto noch auf den versicherungsvertrag zugriff.
3 Antworten
Bei dem Sachverhalt stellt sich die Frage, ob sie überhaupt Zugriff auf das Fahrzeug hat?
Falls ja, sollte Sie das Kfz aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen - z.B. Privatgrundstück, Garage o.ä. - und mit den Nummernschiildern zum Straßenverkehrsamt gehen und den Wagen - bis auf Weiteres - abmelden.
Damit enden die Versicherungskosten und Kfz-Steuern werden auch nicht mehr fällig.
Wenn dann der Erbschein eintrudelt, kann sie das Fahrzeug veräußern.
Was sollte einem Verkauf entgegenstehen?
Z.B. ich habe nach dem Tod meines Lebengefährten ohne weiteres ( ohne dass ein Erbschein vorlag ) dessen Auto, Motorrad und Anhänger verkauft.
So lange es deinerseits keine Einwände gibt , lasse sie es einfach verkaufen.
Hat der Sohn nicht vor seinem Tod seiner Mutter das Auto verkauft? ;-)
Eine Schriftform ist hier nicht vorgegeben. Dem Verkauf eigener Sachen steht ja nichts entgegen. Es wäre es evtl. grenzwertig.
Heiße Kiste, falls doch noch Erben auftauchen. Wenn der Lebensgefährte Dir Auto, Motorrad und Anhänger vorher verkauft hat (eine Schriftform ist hier nicht vorgegeben) wäre es evtl. grenzwertig.