Meiner Ansicht nach ist die zurückliegende Arbeitslosigkeit  kein Grund für eine Ablehnung der Kreditanfrage.

Maßgebend ist ein sauberes Girokonto, die Höhe Deines regelmäßigen Einkommens und ein fester Arbeitsvertrag ohne zeitliche Begrenzung. 

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Hast du dich schon mal gefragt, wie lange du noch" zuhause" lebst?

Mit 21 dürfte der Tag nicht fern sein, an dem du dich aus Hotel Mama verabschieden wirst, um dir mit jemand anderem ein eigenes Heim zu schaffen. Dabei geht viel Geld drauf und hast du dann einen Kredit von mehreren Hundert Euro an der Backe, kann es schwierig werden.

Also suche dir besser einen Gebrauchten, den du dir jetzt leisten kannst.

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Also der eine Tag kann nicht der Grund für eine so lange Sperre sein.

Entweder Du hast Dir schon ein Sperrzeitkonto aufgebaut, indem Du Dir Verstöße erlaubt hast und nun das Tüpfelchen auf das i gesetzt, oder aber die Zeit der Schwarzarbeit  war wesentlich länger.

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Geh lieber doch zur Bnak.. Pfandheuser sind teuer.

Ich gucke mal eben, ob der Support Dir schreibt, was es noch für Möglichkeiten gibt.

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Wurde hier schon einmal diskutiert:

https://www.finanzfrage.net/frage/kann-man-als-europaeischer-anleger-gold-auf-dollar-basis-kaufen

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Ich schließe  mich Jürgen an und kann Dir nur raten, mit dem Abbruchzu warten, bis Du etwas Neues gefunden hast.

Du kannst davonausgehen, dass es sonst immer schwerer für Dich wird, etwas geeignetes zu finden.

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Ja, Du bist verpflichtet, denn Überstunden werden nur ausgezahlt, wenn die betriebliche Situation dadurch nicht beeinträchtigt wird.

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Grundsätzlich kann kein Mobilfunkanbieter flächendeckenden Empfang garantieren. Ist der Empfang daher ab und zu unterbrochen, reicht das als Grund für eine Sonderkündigung nicht aus.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Du mit Deinem Provider vereinbart hast, an einem bestimmten Ort, zum Beispiel in Deiner Wohnung oder am Arbeitsplatz, garantiert Empfang zu haben. Dieses Versprechen muss der Provider auch halten.

Wird der Empfang plötzlich schlechter, etwa aufgrund unbegründeter Arbeiten an Mobilfunkmasten, kann ebenfalls ein Recht auf Sonderkündigung bestehen.

Hast Du einen Vertrag mit Homezone abgeschlossen und anders als vertraglich vereinbart in der Homezone keinen Empfang, kann dies ebenfalls ein Grund für die außerordentliche Kündigung sein.

Gelegentliche Verbindungsstörungen können immer einmal auftreten und sind an sich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Passiert es jedoch regelmäßig, dass Gespräche abbrechen oder Du keine SMS verschicken kannst, kannst Du eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

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Eigentlich rate ich jedem dazu, sich nicht von der Rentenversicherung befreien zu lassen, aber in Deinem Fall sehe ich das anders.

Die Rente wird sich nur ganz minimal erhöhen und durch die unbefristete Rente bist Du abgesichert, was Rehakuren und der gleichen betrifft.

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Du musst mindestens fünf Beitragsjahre vorweisen können, um einen Rentenanspruch zu haben.

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Ich gehe jetzt davon aus, dass Du einen eigenen Haushalt führst und ALGI beziehst. 

Dieses kannst Du, sofern die Höhe unterhalb des Sozialsatzes liegt, mit der Grundsicherung aufstocken lassen, oder aber Wohngeld beantragen.

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Du hast keine Chance, denn so blöd wie es klingt: Du bist vor jedem Parken verpflichtet, auf mobile Schilder zu achten.

Selbst wenn Du Deinen Wagen auf einem Parkstreifen abstellst und in Urlaub fährst, verlangt man von Dir, den Wagenschlüssel irgendwo zu hinterlegen, damit der Parkstreifen bei einer Sperrung geräumt werden kann.

Kommst Du dem nicht nach, passiert Dir wieder das Gleiche.

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Wartet einfach ab. Sollte Mama Post bekommen, mit der ihr gedroht wird, geht ihr damit zur Verbraucherzentrale.

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Frag besser in Deinem Heimatland  nach. 

Andere Länder, andere Sitten.

Ach, übrigens : Ich schau mir dieses Gurgel oder so ähnlich nicht an.

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Es gibt keine Vorschriften,  wie oft man seine Wohnung betreten muss.

Solange der Mann offiziell dort gemeldet ist, bleibt er der Mieter und hat Anspruch auf Wohngeld.

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