hallo,
a) folgende situation einer vermieteten wohnung ( abrechnungszeitraum für 2011)
gesamtnebenkosten ( umlagefähige) : 1150 €
geleistete vorauszahlung : 1390 €
das guthaben des mieters beträgt dann 240 €, richtig ?
da ich die 240 € in diesem jahr (2012) dem mieter erstatte,muss ich diesen betrag dann in der erklärung für 2012 von den nebenkosten abziehen ?
b) meint man in zeile 12 mit umlagen nur die umlagefähigen nebenkosten ?
muss ich von diesen umlagefähigen kosten dann nur die erstattung abziehen oder muss man da noch etwas abziehen, und den betrag dort eingeben ?
danke soweit
PS : wie kann ich auf fragen hier antworten, damit mir jemand anderes wieder antworten kann, also bei "normalen foren" springt man dann nach oben ,wenn man eine antwort schreibt und man sieht wer als letztes geantwortet hat , hier nicht !?