Übergang der Vermieterstellung auf den Erwerber, wenn Vermieter sich Nießbrauch vorbehält?
Ich kenne Eheleute, die in ihrem Haus, in dem sie aber selbst nicht wohnen, in einer Wohnung den Sohn mit seiner Familie wohnen und die andere Wohnung an eine andere Person vermietet haben. Dieser anderen Person haben nun die Eheleute gekündigt. Die Anwälte vom Mieterverein halten dagegen und meinen, dass sie dazu gar nicht berechtigt sind. Denn sie haben, was stimmt, das Haus zwischenzeitlich zu Eigentum auf ihren Sohn übertragen und sich aber den Nießbrauch vorbehalten und bisher auch die Miete von der gekündigten Person erhalten. Die Anwälte argumentieren, dass durch den Eigentumsübergang die Vermieterstellung auf den Sohn übergegangen ist. Ist diese Argumentation zutreffend?
2 Antworten
Die Anwälte sollten sich lieber nochmal das Gesetz ansehen. $ 567, die Rechte als Vermieter (und natürlich auch die Pflichten) hat der Niessbraucher, nicht der Eigentümer. Immer der, der die Rechte an der Vermieteten Sache hat.
Wie richtig binder feststellte, hat der frühere Eigentümer als jetziger Nießbraucher weiterhin die Rechte des Vermieters. § 566 BGB gilt daher nicht bei der Eigentumsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt.