Dienstwagen mit 0,002% pro KM für Heimfahrten bei nicht anerkannter doppelter Haushaltsführung versteuern?
Hallo zusammen,
Im Jahr 2019 habe ich eine neuen Job, der sich 400 Kilometer entfernt von meinem Wohnort befindet, angetreten.
Mein Arbeitsgeber hat mir dafür kostenlos eine Unterkunft gestellt, in der ich auch einen zweiten Wohnsitz angemeldet habe.
Für die Heimfahrten nutze ich den Dienstwagen einmal wöchentlich, den ich mit 1% pauschal versteuere.
Ich habe in meiner Steuererklärung für die ersten 3 Monate Verpflegungspauschalen geltend gemacht.
Meine Unterkunft befindet sich direkt neben der Firma, womit die Fahrt zwischen Zweitwohnsitz und Firma entfällt.
Das Finanzamt stellt sich aktuell Quer bei der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung. Bin Single, aber dennoch mit meiner Heimat sozial sehr verwurzelt und möchte irgendwann, wenn der richtige Job kommt, auch wieder in heimatnähe arbeiten, was ich dem Finanzamt, als die nach einer Begründung gefragt haben, auch mitgeteilt habe.
Nun zu meiner Frage:
Muss ich befürchten, dass über die 1% hinaus noch zusätzlich die Fahrten zwischen Erstwohnsitz und meiner Firma versteuern muss, wenn das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung ablehnt ?
Vielen Dank vorab !
Der geldwerte Vorteil durch den Dienstwagen beträgt 600€ x 12 =7200,00€ pro Jahr.
1 Antwort
Muss ich befürchten, dass über die 1% hinaus noch zusätzlich die Fahrten zwischen Erstwohnsitz und meiner Firma versteuern muss, wenn das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung ablehnt ?
Was sich ja widerspricht, weil du gewisse Heimfahrten ja von der Steuer absetzen kannst
Danke für die Antwort. Der geldwerte Vorteil würde im Wert die Entfernungspauschale übersteigen. Wie verfällt es sich dann ?