DHHF: Bahncard 100 unterjährig gekauft - wie absetzen?
Moin, ich arbeite seit Anfang August in Berlin und habe meinen Hauptwohnsitz weiterhin in Hamburg. Dazu habe ich mir jetzt ein Zimmer in Berlin gesucht und mir eine Bahncard 100 für die Heimfahrten gekauft. Die Distanz meines Jobs zu meinem Hauptwohnsitz beträgt ca. 300km. Um das ganze erstmal zu testen, habe ich mir eine ProbeBahncard 100 (EUR 1249,- für drei Monate) geholt, diese gilt bis Ende Oktober, was bedeutet, dass ich mir zu November, eine "echte" Bahncard100 holen werde. Da ich gerade dabei bin, einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu stellen, stellt sich mir die Frage, was ich an Kosten für die Heimfahrten angebe...?
- kann ich einfach die Entfernungspauschale nutzen, also ca. 20 Heimfahrten mal EUR 0,30 mal 300 => also EUR 1800,- (was auch mit den monatlichen Kosten einer Bahncard 100 sehr gut hinkommt). Was müsste ich dann hier für Nachweise erbringen?
- muss ich den kompletten Wert der Bahncards angeben? Also nach Abflussprinzip EUR 1249,- plus EUR 4190,- => also EUR 5439,- (das wird ja auf jeden Fall Probleme mit dem Finanzamt geben)
Vielen Dank im voraus für eure Antworten ;) !!!
Cheers,
P.S. weiss noch jemand, ob ich mich für ein Zimmer in Berlin anmelden muss ;) ?
2 Antworten
Kalkuliere das Ganze nochmal, denn mit einem Fahrpreis von ca. 115,- wöchentlich hin- und zurück. könnte die Bahncard 50 günstiger sein, ausser Du nutzt die Bahncard 100 auch für Geschäftsreisen und für den Urlaub.
In der Steuererklärung sind die Ausgben anzugeben, die auch anfallen.
Wenn Du die Entfernungspauschale angeben willst, wird man bei der Kilometerleistung um einen Nachweis bitten.
Aber Du hast ja auch noch die Kosten für das Zimmer anzugeben.
Das die Bahncard 100 von Nov. - Okt. gilt ist kein Problem.
Würdest Du die Kilometer angeben mit den 30 mCt. würde man von Autonutzung ausgehend fragen, ob Du es mit Inspektionsrechnungen nachweisen kannst.
Okay, aber dann nochmal für Dumme - ich gebe die ganzen 5439,- als Kosten für Heimfahrten an? Oder geht das irgendwie anteilig?
Ich habe hier auch leichte Probleme, die Antwort von wfw sicher zu verstehen.
Ich schätze aber mal, dass der Aufwand komplett in dem Kalenderjahr angesetzt wird, in welchem er auch abgeflossen ist (Zu- und Abflußprinzip) und dass der Satz “ dass die bahncard bis 10/18 genutzt werden kann, ist kein Problem“ so gemeint war. Richtig, wfw?
Krass, aber bewilligt das Finanzamt das in dem Falle einfach so? Das wirkt irgendwie so abwegig...
P.S. Danke danke danke fuer all eure Hilfe schonmal ;)
Wfwbinder hat hier schon Tausende von guten Antworten abgegeben.
Da er ein erfahrener Steuerberater und Unternehmensberater ist, werden seine Antworten auch von den anderen Steuerberatern, die hier kommentieren, prinzipiell unterstützt. Nur in Details kommt es mal (ganz selten) zu Ergänzungen.
“Krass“ finde ich vor allem Deine hohen Unkosten und Mühen.
Falls das FA Deinen Angaben nicht folgen sollte, kannst Du ja hier nochmals fragen, auf welcher Grundlage Du Einspruch einlegen sollst.
Krass, aber bewilligt das Finanzamt das in dem Falle einfach so? Das wirkt irgendwie so abwegig...
Die im Urteil genannte, noch mögliche monatliche Zahlung gibt es wohl nicht mehr.
Ich erinnere mich an einen “Skandal“, wo ein Politiker nicht seinen Zweitwohnsitz in Berlin angemeldet hatte, womit wohl auch eine Zweitwohnungssteuer verbunden ist...
Ja, stimmt - dann besorge ich mir mal einen Termin beim Einwohnermeldeamt ;)
Der Skandal der Politiker hat mit Dir absolut nichts zu tun. Da ging es um viel mehr als nur um die Zweitwohnungssteuer.
Du hast ja keine Wohnung dort, sondern nur ein Zimmer.
Also erkundige Dich vorab, ob ein solches angemeldet werden musst, ehe Du unnötig Zeit und Geld verplemperst.
Siehe § 16 dazu: Durch Landesrecht können Ausnahmen von den Meldepflichten zugelassen werden, wenn die Erfassung von Daten der betroffenen Personen gewährleistet ist oder ein Aufenthalt zwei Monate nicht überschreitet.
Deswegen sagte ich, er soll sich vorher erkundigen.
Vielen Dank schonmal für die Antwort!
Bei nur den Kosten wäre die Bahncard 50 günstiger, allerdings habe ich mit der Bahncard 100 direkt auch das ÖPNV-Ticket für Berlin mit drin.
"In der Steuererklärung sind die Ausgben anzugeben, die auch anfallen. Wenn Du die Entfernungspauschale angeben willst, wird man bei der Kilometerleistung um einen Nachweis bitten."
> Ja, das weiss ich, aber was bedeutet konkret in meinem Fall? Gebe ich meine gesamten Ausgaben an? Ich nutze die Bahncard 100 ja auch im nächsten Jahr weiter...