Hallo zusammen,

ich habe demnächst die Möglichkeit eine Stelle anzutreten, die sich derzeit ca. 200km von meiner Wohnung (bewohnt mit meinem baldigen Ehemann) entfernt befindet. Ich habe dabei ausgehandelt, dass ich dabei zu Beginn der Tätigkeit 3 Tage die Woche (für die ersten Monate) und später 2 Tage die Woche vor Ort im Büro des Arbeitgebers tätig bin. Die restliche Zeit (anfangs also 2 Tage, später 3 Tage) werde ich im Home Office tätig sein.

Ist es mit dieser Konstellation möglich, die Kosten für meine "Zweitwohnung" als doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, obwohl ich teilweise im Home Office tätig bin?

Ich hatte gelesen, dass auch ein Hotel als "Zweitwohnung" gilt - trifft das auch auf vermietete Zimmer über AirBnB zu? Da es sich um nur wenige Tage pro Woche handelt, macht eine "richtige" Wohnung finanziell weniger Sinn.

Danke im Voraus!