Annuitätendarlehen Denkfehler?

Angenommen es existiert ein Annuitätendarlehen zwischen zwei Personen (eine Person hat der anderen damit Geld geliehen wegen einer Couch).

Der fiktive Betrag von 5000€, der mit abgemachten Zinsen einen fiktiven Gesamtbetrag von 5500€ ergibt, soll auf 5 Jahre vom Darlehensnehmer an den Darlehensnehmer zurückgezahlt werden.

Nun kann der Darlehensnehmer die abgemachte monatliche Rate nach einem Jahr aber nicht mehr in voller Höhe bezahlen und man einigt sich drauf das Darlehen aufzuheben. Die Couch wird verkauft und der Darlehensgeber bekommt den Erlös, und behält die bereits gezahlten Beträge mit Zinsen.

Nun ist der Darlehensnehmer aber der Meinung er hätte noch Anspruch auf eine Rückerstattung von Zinsen.

Und zwar nach seiner folgenden Rechnung:

Es wurden in dem einen Jahr 1200€ an den Darlehengeber gezahlt, wovon 200€ Zinsen waren. Von den ursprünglichen Gesamtzinsen von 500€ will der Darlehensnehmer nun 300€ zurück haben. Diese Rechnung macht für den Darlehengeber keinen Sinn, außerdem hat er diese Zinsen nie vom Darlehensnehmer bekommen.

Müsste es normal nicht andersrum sein, dass eher der Darlehengeber Anspruch auf Entschädigung hat, da ihm durch die Zahlungsunfähig des Darlehensnehmer Zinsen entgangen sind? Und nicht der Darlehensnehmer noch Zinsen zurückfordern kann?

Dazu muss vielleicht noch gesagt werden, dass die Zinsen bei einem Annuitätendarlehen mit der Zeit immer weiter sinken und am Anfang am höchsten sind, was aber keine Rolle spielen dürfte.

Kredit, Zinsen
Kreditobjekt für Steuer ändern bei Kauf eines Eigenheims?

Hallo liebes Forum,

ich habe vor zwei Jahren die Niedrigzinsphase genutzt und zwei Immobilien zur Geldanlage gekauft. Zinssatz bei 0,5%. Also wirklich sehr günstig. Tilgung bei 2,5%, die Restschuld ist damit noch recht hoch. Darlehenshöhen sind 185.000 und 145.000.

Die Zinsen und Abschreibung kann ich natürlich von der Steuer absetzen und das ist schön und gut.

Jetzt ist privat auch klarer geworden, wo die Reise hingeht, und ich stehe vor dem Kauf einer weiteren Wohnung für die Selbstnutzung. 195.000 Euro, es muss ein bisschen renoviert werden, aber auch alles gut. Ich gehe auch mit ca. 100.000 Eigenkapital in die Sache. Nur dass die Zinsen mittlerweile bei mind. 3,5% liegen und ich die bei einem Eigenheim ja nicht absetzen kann.

Daher meine Frage:

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Kredite zu 'tauschen', also den günstigeren Kredit auf das Eigenheim umschreiben zu lassen und so die steuerliche Absetzbarkeit für den teureren Kredit zu nutzen? Bei der auch das Finanzamt mitspielt?

Also höhere Zinsen auf dem Papier für ein Mietobjekt, dann Nutzung eines 'Altkredits' für Eigenheim, wo ich nur geringe Zinsen abschreiben kann?

Kredit ist ja schließlich Kredit, und wenn man verschuldet ist, macht es ja keinen Unterschied, für welches Objekt die Schulden fällig sind. Eines der vermieteten Objekte hat zusätzlich noch einen Wert in ähnlicher Preisrange, falls das relevant ist.

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, ich denke, dass diese Frage in Zeiten steigender Zinsen viele umtreibt und ich habe im Netz nicht so viel dazu gefunden.

Danke und viele Grüße

Gottfried

Absetzen, Bank, Baufinanzierung, Darlehen, einkommensteuer, Immobilien, Kredit, Steuererklärung, Steuern, Zinsen

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