Kreditobjekt für Steuer ändern bei Kauf eines Eigenheims?

Hallo liebes Forum,

ich habe vor zwei Jahren die Niedrigzinsphase genutzt und zwei Immobilien zur Geldanlage gekauft. Zinssatz bei 0,5%. Also wirklich sehr günstig. Tilgung bei 2,5%, die Restschuld ist damit noch recht hoch. Darlehenshöhen sind 185.000 und 145.000.

Die Zinsen und Abschreibung kann ich natürlich von der Steuer absetzen und das ist schön und gut.

Jetzt ist privat auch klarer geworden, wo die Reise hingeht, und ich stehe vor dem Kauf einer weiteren Wohnung für die Selbstnutzung. 195.000 Euro, es muss ein bisschen renoviert werden, aber auch alles gut. Ich gehe auch mit ca. 100.000 Eigenkapital in die Sache. Nur dass die Zinsen mittlerweile bei mind. 3,5% liegen und ich die bei einem Eigenheim ja nicht absetzen kann.

Daher meine Frage:

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Kredite zu 'tauschen', also den günstigeren Kredit auf das Eigenheim umschreiben zu lassen und so die steuerliche Absetzbarkeit für den teureren Kredit zu nutzen? Bei der auch das Finanzamt mitspielt?

Also höhere Zinsen auf dem Papier für ein Mietobjekt, dann Nutzung eines 'Altkredits' für Eigenheim, wo ich nur geringe Zinsen abschreiben kann?

Kredit ist ja schließlich Kredit, und wenn man verschuldet ist, macht es ja keinen Unterschied, für welches Objekt die Schulden fällig sind. Eines der vermieteten Objekte hat zusätzlich noch einen Wert in ähnlicher Preisrange, falls das relevant ist.

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, ich denke, dass diese Frage in Zeiten steigender Zinsen viele umtreibt und ich habe im Netz nicht so viel dazu gefunden.

Danke und viele Grüße

Gottfried

Absetzen, Bank, Baufinanzierung, Darlehen, einkommensteuer, Immobilien, Kredit, Steuererklärung, Steuern, Zinsen
Zinsen eines Studienkredits während der Karenzphase in der Steuererklärung angeben?

​Hallo,

ich nutze die Wiso Steuersoftware für meine Steuererklärung, komme jedoch bei dem Punkt der Zinsen meines KFW Studienkredits nicht weiter. Ich habe vorletztes Jahr mein Studium beendet und letztes Jahr zu arbeiten begonnen. Während des Studiums hatte ich einen Studienkredit über die KFW. Im letzten Jahr befand ich mich dort noch in der Karenzphase, habe also weiterhin Zinsen jeden Monat gezahlt ohne den Kredit bereits zu tilgen. Ich habe nun gelesen, dass ich diese Zinsen in der Steuererklärung angeben kann. Leider finde ich immer nur Szenarien, die Studenten, bzw. in Form eines Verlustvortrags betreffen. Bei mir ist die Situation nun jedoch so, dass das Studium bereits abgeschlossen ist (dieses war die Erstausbildung) und ich einer einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehe, jedoch noch weiterhin Zinsen für den Studienkredit zahle. Nun frage ich mich, wo ich diese angeben kann: bei den Werbungskosten, da es die Zinsen im Rahmen der Erstausbildung angefallen sind? Oder bei den Sonderausgaben, da das Studium bereits abgeschlossen ist?

Wenn ich es bei den Werbungskosten angeben muss, gebe ich es dann bei den Fortbildungskosten als vorweggenomme Werbungskosten, als Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis oder als Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug (da ich bereits im Job arbeite) an?

Wenn ich es bei den Sonderausgaben angebe, dann vermutlich unter Ausbildungskosten?! Gebe ich dann den Zeitraum des gesamten Studiums an? Dieser befindet sich ja in der Vergangenheit. Kann es dadurch zu Problemen kommen oder reicht es wenn ich sowas schreibe wie "fortlaufende Zinsen des Studienkredits während der Karenzphase"?

Ich hoffe mir kann hier jemand, freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus!

Steuererklärung, Steuern, Zinsen, Studienkredit
SKANDAL: Postbank zahlt Geld nicht aus UND verweigert Kontakt. Was jetzt?

Hallo,

die Postbank hielt ich immer für eine der größten und seriösesten deutschen Banken. Nun wurde ich eines Besseren belehrt. Aufgrund einer Werbung legte ich für 4 Monate Festgeld bei der Postbank an. Dafür wurde mir schriftlich ein einmaliger Bonus von 1,4% p. a. zugesichert.

Dann kündigte ich fristgemäß (einige Wochen vorher) die Postbank-Sparcard zum 31.7. Einige Tage später erhielt ich einen Kontoauszug, wonach mir mein Festgeld plus 80 Cent(!!) Zinsen ausbezahlt würden. Per Email reklamierte ich zweimal den fehlenden Bonus i. H. v. ca. 150 Euro. Eine Antwort erhielt ich bis heute nicht. In einer Filiale wurde mir mitgeteilt, dass man keine Einsicht in die gekündigten Konten hätte. Dann rief ich mehrfach die Hotline an und wartete immer mehr als 20 Minuten. Vor einigen Tagen meldete sich dann endlich ein Mitarbeiter. Auch dieser teilte mir mit, er hätte leider keine Einsicht in die gekündigten Konten. Ich sollte aber meine Email wiederholen und diesmal das Beschwerde-Schreiben mit eingescannter Unterschrift als Anhang senden. Dies habe ich getan, bisher weiterhin ohne Antwort. Auf meine Frage, was ich noch tun könne, erwiderte der Hotline-Mitarbeiter, ich könne ja mal per Post an die zuständige Abteilung der Postbank in München schreiben ...

Inzwischen habe ich erfahren, dass ich nicht das einzige Postbank-Opfer bin, dem Geld und Antworten verweigert werden. Eine Verwandte hatte Ihr Girokonto im Juli gekündigt. Bis heute hat sie keine Bestätigung der Kündigung erhalten. Auch das restliche Guthaben wurde ihr nicht auf ihr neues Konto bei einer anderen Bank überwiesen. Einmal erhielt sie bei der Hotline die Info, wegen Streiks würde alles "etwas" länger dauern.

Da ich keine Lust habe, noch mehr Zeit und Geld für einen Anwalt oder einen Termin beim Verbraucherschutz zu investieren, bleibt die Frage: wie kann man weiterkommen bei der Postbank? Gibt es inzwischen eine Interessengemeinschaft Postbank-Geschädigter? Ich möchte das mir zustehende Geld haben. Und angemessen fände ich auch noch eine Entschuldigung der Geschäftsleitung plus einem Gutschein oder einer Gutschrift.

Für Tipps bedanke ich mich im Voraus.

Bank, Festgeld, Postbank, Zinsen, bonus

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