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Wie genau müssen Verzugszinsen rechtlich berechnet werden?

Hallo zusammen,

ich habe im Studium die Aufgabe bekommen, herauszufinden, wie Verzugszinsen genau zu berechnen sind und ob es dazu gesetzliche Vorgaben oder Gerichtsentscheidungen gibt.

Konkret:

1. Berechnet man hier tagesaktuell also mit Zinsformel actual/actual?

2.

Muss man erst den Tageszinssatz (Kapital × Zinssatz ÷ 100 ÷ 365 oder 366 bei Schaltjahren) berechnen, diesen kaufmännisch runden und dann mit den Verzugstagen multiplizieren?

Oder rechnet man Kapital × Zinssatz × Tage ÷ 100 ÷ 365/366 und rundet erst ganz am Ende?

Für den Kunden könnte es ja zu wirtschaftlichen Nachteilen führen durch die Zwischenrundung (wenn auch nur sehr marginal)...

Gibt es für eine der Varianten eine gesetzliche Regelung oder Rechtsprechung?

Kann man die Berechnungsweise ggf. durch eine AGB-Klausel festlegen? Oder wäre so etwas wegen der AGB-Kontrolle (§ 307, § 308, § 309 BGB) unwirksam, wenn es für den Kunden nachteilig oder intransparent ist?

Muss ich sogar immer die für den Kunden günstigere Berechnung anwenden, z.B. je nach Ergebnis individuell?

Und gibt es Unterschiede, ob der Schuldner ein Verbraucher oder Unternehmer ist?

In Deutschland ist ja vieles streng geregelt – darum interessiert mich, ob hier aus Transparenz- oder Nachteilsgesichtspunkten besondere Anforderungen existieren.

Danke euch für eure Antworten!

Gericht, Studium, Geld, Bank, Gerichtsvollzieher, Recht, Rechtsanwalt, Vollstreckung, Zinsen, Mahnung, Verzug, Verzugszinsen

Zinsen eines Studienkredits während der Karenzphase in der Steuererklärung angeben?

​Hallo,

ich nutze die Wiso Steuersoftware für meine Steuererklärung, komme jedoch bei dem Punkt der Zinsen meines KFW Studienkredits nicht weiter. Ich habe vorletztes Jahr mein Studium beendet und letztes Jahr zu arbeiten begonnen. Während des Studiums hatte ich einen Studienkredit über die KFW. Im letzten Jahr befand ich mich dort noch in der Karenzphase, habe also weiterhin Zinsen jeden Monat gezahlt ohne den Kredit bereits zu tilgen. Ich habe nun gelesen, dass ich diese Zinsen in der Steuererklärung angeben kann. Leider finde ich immer nur Szenarien, die Studenten, bzw. in Form eines Verlustvortrags betreffen. Bei mir ist die Situation nun jedoch so, dass das Studium bereits abgeschlossen ist (dieses war die Erstausbildung) und ich einer einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehe, jedoch noch weiterhin Zinsen für den Studienkredit zahle. Nun frage ich mich, wo ich diese angeben kann: bei den Werbungskosten, da es die Zinsen im Rahmen der Erstausbildung angefallen sind? Oder bei den Sonderausgaben, da das Studium bereits abgeschlossen ist?

Wenn ich es bei den Werbungskosten angeben muss, gebe ich es dann bei den Fortbildungskosten als vorweggenomme Werbungskosten, als Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis oder als Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug (da ich bereits im Job arbeite) an?

Wenn ich es bei den Sonderausgaben angebe, dann vermutlich unter Ausbildungskosten?! Gebe ich dann den Zeitraum des gesamten Studiums an? Dieser befindet sich ja in der Vergangenheit. Kann es dadurch zu Problemen kommen oder reicht es wenn ich sowas schreibe wie "fortlaufende Zinsen des Studienkredits während der Karenzphase"?

Ich hoffe mir kann hier jemand, freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus!

Steuererklärung, Steuern, Zinsen, Studienkredit

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