Nebenverdienst durch Kunst - Steuer?

Hallo! Mein Mann möchte in Zukunft kreativ neben seinem Hauptberuf Hobbymäßig wieder tätig werden durch Malerei und ggf auch Bilder als freiberuflicher Künstler verkaufen. Dazu habe ich steuerrechtlich eine Frage.

Beispiel:

Angenommen mein Mann würde für 800€ Farben, Leinwände, Pinsel etc. kaufen und würde nun Bilder im Wert von 1000€ in einem Jahr verkaufen. Dann wäre er doch unter der 600€ Freigrenze, da sein Gewinn ja nur 200€ beträgt. Müssten oder sollten wir das dennoch in der Steuererklärung angegeben?

Im Netz fand ich dies:

"Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern."

Der Gewinn wäre wie in meinem Beispiel bereits gesagt in dem Jahr X 200€ und somit Steuerfrei, richtig? Theoretisch stehen dann ja zuhause noch fertige Bilder, aber die werden ja nicht berücksichtigt, da nicht verkauft. Sollte er in Jahr Y nur 300€ Ausgaben haben für Farbe und Co. Allerdings für 1000€ Bilder verkaufen, dann wäre er bei einem Gewinn von 700€ und es muss dementsprechend angegeben werden.

Ist das alles soweit richtig von mir verstanden? Gerade bei der Steuer will man ja keinen Fehler machen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus :)

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht
Auswirkung der Fifo-Methode bei mehrere Konten in derselben Fremdwährung?

Auswirkung der Fifo-Methode bei mehrere Konten in derselben Fremdwährung

Welche Auswirkung die Fifo-Methode bei mehreren verzinsten und unverzinsten Fremdwährungskonten in ein- und derselben Währung bei Veräußerung der Währung von einem dieser Konten ?

Folgendes Szenario:

Auf einem älteren verzinsten Fremdwährungskonto in der Fremdwährung AUD (Australische Dollar) beträgt die Haltefrist 10 Jahre, welche aber noch lange nicht abgelaufen ist. Erst nach Ablauf der 10 Jahre wären Währungsgewinne dann steuerfrei.

Auf einem vor kurzem eröffneten unverzinsten Fremdwährungskonto ebenfalls in der Fremdwährung AUD beträgt die Haltefrist nur 1 Jahr, nach Ablauf dieses Jahres sind Währungsgewinne dann steuerfrei.

Wird nun ein Teil der Fremdwährung AUD verkauft, dann gelten ja eigentlich

nach der Fifo-Methode (first in first out) die zuerst angeschafften AUD als verkauft, das wären dann die AUD auf dem verzinsten AUD-Konto, denn die sind ja nun einmal die zuerst angeschafften AUD.

Allerdings würde die Transaktion und damit der Geldabfluss von dem unverzinsten AUD-Konto stattfinden. Somit stehen die beiden AUD-Konten in Konkurrenz zueinander.

Wird ein Teil der Fremdwährung AUD von dem unverzinsten AUD-Konto veräußert, so dürfte dies nach meiner Meinung doch eigentlich keinen Einfluss auf das verzinste AUD-Konto haben, zumal ja der Geldabfluss lediglich von diesem unverzinsten AUD-Konto stattfindet? Das vermute ich, aber leider weiß ich es nicht genau.

Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand sagen kann. Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Steuern, Fremdwährung

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