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Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?

Hallo zusammen,

vorab – ich bin kein Steuerberater o.ä. und helfe meiner Mutter nur bei diesem Problem. Die Steuererklärungen wurden ohne Steuerberater abgegeben da das kein Problem darstellte – nur den folgenden Sachverhalt ordnungsgemäß zu lösen jetzt eben schon…

folgendes Problem: Meine Mutter ist selbstständig mit einem Kleingewerbe (Reinigungsfirma). 2020 war ihr Umsatz einmalig über 17500 €. Da hat sie wohl nicht richtig aufgepasst. In 2021 hat sie dann trotzdem alle Rechnungen OHNE MwST ausgestellt da Sie es nicht bemerkt hat. Jedoch müsste Sie hier ja alle mit MwSt ausstellen. Die Rechnungen wurden auch schon alle bezahlt.

Da Sie hauptsächlich Geschäftskunden hat und auch mit diesen gesprochen hat, ist eine Nachzahlung der Steuer kein Problem… Nur wie mache ich das korrekt?!

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

1)     Wie gehe ich korrekt vor?

a.      Zuerst Korrekturrechnung der alten Rechnung ohne Steuer?

b.      Dann eine neue Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus dem aktuellen Jahr mit Steuer?

c.      Oder nur eine neue Rechnung über die Steuer?

2)     Ist es dann praktikabel dem Kunden mitzuteilen, dass er nur die Differenz noch überweisen muss? Also die 19 % Steuer oder wie händelt man dies?

3) Muss ich das Finanzamt informieren über meine Korrekturen?

Ich bin über jede hilfreiche Antwort froh.

Danke vorab 😊

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer

Aldi Süd Überstunden auszahlen Werkstudent / stud. Aushilfe?

Hallo liebe Community (und hoffentlich [ehem.] KollegInnen).
Ich arbeite seit einigen Monaten bei Aldi als Verkäufer als Werkstudent. Habe einen Festvertrag bei 940 € pro Monat bei 15 Std./Woche (also 60 pro Monat).

Da ich aber konstant 10-20 Std. pro Monat mehr leiste, diese aber nur auf mein Stundenkonto verbucht werden, bin ich etwas ratlos, da bei VT-Abschluss mir erklärt wurde, dass die Mehrstunden bis zu 80/Monat (weil Werkstudent) ausgezahlt werden würden und es sich um den Grundfaktor erhöht (also 940 € : 60 Std. x die beliebige Stundenzahl).

Jetzt habe ich auch bei anderen hier gelesen, dass auf Überstunden viele Steuern bezahlt werden würden? Das würde erstens überhaupt kein Sinn ergeben und sich für mich als komplett nachteilig erweisen, da ich doch bis 80 pro Monat so arbeiten darf und 192 Std./Monat in der Vorlesungsfreien Zeit.

Dies würde sich für mich komplett nachteilig erweisen, wenn ich auf alle Stunden, die ich über mein Grundgehalt erhalte, mehr Abzüge als 9,35 % - 15 % (lediglich Lohnsteuer+Kirchensteuer) hätte.

Hat hier wer Erfahrungen gemacht, weil er selbst als Verkäufer Teilzeit (mit Studienbescheinigung) bei Aldi arbeitet(e)?

Würde hier um Erfahrung bitten, da ich angst habe, jetzt in der Vorlesungsfreien Zeit nicht ansatzweise soviel Netto herauszubekommen, wie ich es in anderen Jobs kannte (trotz niedrigeren Stundenlohn).
LG

Steuern, Werkstudent, Auszahlung, Überstunden

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