Fallen Studiengebühren unter Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Ich arbeite, aber mache seit einiger Zeit nebenbei auch noch ein Teilzeitstudium, für das ich Studiengebühren zahlen muss. Sind die Studiengebühren Werbungskosten oder Sonderausgaben? Oder kann ich mir das aussuchen? Und falsl ja, gibt's bei einer Variante mehr Geld? Danke!