Freiberufler: Zwei Wohnsitze in D und A möglich?
Folgende Situation: Ein selbstständiger Freiberufler arbeitet und lebt in Deutschland für deutsche Auftraggeber und zahlt für den Gewinn Einkommenssteuer in Deutschland. Er ist freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Neben seinem Wohnsitz in Deutschland möchte er nun einen weiteren Wohnsitz in Wien, Österreich begründen und fragt sich:
- Ist es möglich, in D einen Hauptwohnsitz und in Wien einen Nebenwohnsitz zu haben?
- Bleibt er in D krankenversichert?
- Werden die Gewinne weiterhin in D versteuert, weil Hauptwohnsitz und Auftraggeber in D bleiben?
- Bei möglichen Auftraggebern in Wien: Könnte der Freiberufler die Tätigkeiten aus D abrechnen und vom Reverse-Charge-Verfahren Gebrauch machen?
Danke für eine Einschätzung!
2 Antworten
- Zwei Wohnsitze sind möglich. Über die Grenzen hinweg wird nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden.
- Wenn er in D eine Krankenversicherung hat, ist er versichert und die zahlt ggf. auch für einen Arztbesuch in Österreich.
- Wenn die einzige Betriebsstätte in Deutschland ist, wird in Deutschland versteuert.
- Wie 3. Wenn es in Wien keine Betriebsstätte gibt, wird über D abgerechnet.
Frage wäre noch, um welche freiberufliche Tätigkeit es sich handelt.
Ist es möglich, in D einen Hauptwohnsitz und in Wien einen Nebenwohnsitz zu haben?
Wenn er die Bedingungen der Österreicher / der Wiener Behörden für einen Nebenwohnsitz erfüllt, solltre dem nichts entgegenstehen.
Bleibt er in D krankenversichert?
Mir wäre kein Grund bekannt, weshalb ein Nebenwohnsitz innerhalb der EU das verhindern sollte.
Ist nur fraglich, ob die KK dann auch für Behandlungen in AT tahlen muss.
Werden die Gewinne weiterhin in D versteuert, weil Hauptwohnsitz und Auftraggeber in D bleiben?
Da kommt es auf den "steuerlichen Wohnsitz / Geschäftssitz" an.