Wie bekomme ich mein Arbeitszimmer aus dem Betriebsvermögen?
Hallo
Ich bin freiberuflich und setze im Eigenheim ein Arbeitszimmer ab. Dadurch ist es ins Betriebsvermögen gerutscht. In den letzen Jahren gab es auf dem Papier eine enorme Wertsteigerung der Immobilie, weshalb auch das Arbeitszimmer mehr wert ist und ich im Fall einer Betriebsaufgabe/Entnahme viel Steuern zahlen muss. Ich möchte es nun aus dem Betriebsvermögen entnehmen, um noch schlimmeres zu vermeiden. Evtl. möchte ich das Zimmer in Zukunft auch für den Sohn umnutzen.
Die Bagatellregel gilt nicht, da es inkl. Grund und Bodenwert mehr als 20k wert ist.
Mein Steuerberater sagte mir das ich für die Entnahme eine Immobilienschätzung benötige. Weiß jemand da genaueres? Reicht ein Kurzgutachten oder muss es ein teures Verkehrswertgutachten sein? Setzen Finanzämter auch eigene Gutachter ein?
Hatte jemand schon mal so einen Fall und wie ist es ausgegangen?
2 Antworten
Die Entnahme erfolgt zum Teilwert (das ist der Verkehrswert). Der Steuerberater hat also völlig recht.
Ich verstehe nur nicht, warum das Zimmer entnommen werden soll, wenn es doch Steuern kostet. Mir ist auch nicht klar, ob es überhaupt entnommen werden kann oder ob es nicht notwendiges Betriebsvermögen ist.
Lass doch das Zimmer im Betrieb, dann passiert auch nichts.
Wer hat denn das so beraten? Es ist doch besser, wenn das Grundstück jemand anderem gehört (Ehefrau/ -mann, Eltern, Kinder....) und man das Zimmer von demjenigen anmietet. Dann bleibt es im Privatvermögen und der ganze Ärger tritt gar nicht erst ein.
Zur Schadensbegrenzung würde ich genau gucken, wo überall wertmindernde Sachen zu finden sind.
Der letzte Satz ist logisch. In dem Fall wird es sogar zwangsweise entnommen.
Was meinst du mit "wo überall wertmindernde Sachen zu finden sind"?
Ich kenne mich mit Bauten nicht so aus, aber mir ist es mal passiert, dass ich ein Laptop entnehmen musste. Leider ist mir das Ding aus Versehen kurz vor der Entnahmehandlung vom Tisch gefallen und war kaputt.
Zum Glück hatte ich aber noch ein baugleiches Gerät im Privatvermögen mit zufällig derselben Teilenummer, so dass ich nicht ganz ohne Rechner dastand.
Wäre es nicht schlauer, die Entnahme in späteren Jahren vorzunehmen, wenn die Immobilienblase bereits geplatzt ist und sich auch Deine Einnahmen reduziert haben?
Ja vielleicht. Das die Blase platzt wird nur schon seit einiger Zeit prognostiziert und bisher ist es nicht passiert.
Danke für deine Antwort!
Ich dachte ich entnehme es jetzt, um in Zunkunft schlimmeres zu vermeiden, wenn die Immobilienpreise noch höher gehen. Momentan müsste ich 9k nachzahlen. Der Entnahmegewinn steigt ja auch zusätzlich noch, da der Buchwert jedes Jahr geringer wird.
Der Steuerberater hat mich so beraten, blöd gelaufen! Mit dem vermieten hab ich auch schon gelesen oder das man zumindest den Grund und Bodenwert aus dem Betriebsvermögen lässt, um die Bagatellregel noch einhalten zu können.
Was meinst du mit "wo überall wertmindernde Sachen zu finden sind"?
Den Verkehrswert bestimme ja nicht ich, sondern ein Gutachter oder Immobilenmakler. Da bin ich mir nicht sicher was das Finanzamt da anerkennt.
Das Zimmer kann entnommen werden, allerdings nur wenn ich es für Wohnzwecke umnutze.