Folgende Situation: Ein selbstständiger Freiberufler arbeitet und lebt in Deutschland für deutsche Auftraggeber und zahlt für den Gewinn Einkommenssteuer in Deutschland. Er ist freiwillig gesetzlich krankenversichert.

Neben seinem Wohnsitz in Deutschland möchte er nun einen weiteren Wohnsitz in Wien, Österreich begründen und fragt sich:

  1. Ist es möglich, in D einen Hauptwohnsitz und in Wien einen Nebenwohnsitz zu haben?
  2. Bleibt er in D krankenversichert?
  3. Werden die Gewinne weiterhin in D versteuert, weil Hauptwohnsitz und Auftraggeber in D bleiben?
  4. Bei möglichen Auftraggebern in Wien: Könnte der Freiberufler die Tätigkeiten aus D abrechnen und vom Reverse-Charge-Verfahren Gebrauch machen?

Danke für eine Einschätzung!