Steuerliche Behandlung von Fondsverkauf nach Investmentsteuerreform 2018?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Fondsanteilen, die ich vor der Investmentsteuerreform 2018 erworben habe. Hier sind die Details meines Falls:

Kaufdatum der Fondsanteile: 27. Januar 2000

Kaufpreis: 4970 DM (umgerechnet ca. 2541,12 Euro)

Aktueller Wert des Fonds: 2721,01 Euro

Wert des Fonds zum 31. Dezember 2017: ca. 1128 Euro

Fondsart: Aktienfonds (WKN: 847414)

Wohnort: Bayern

Kirchensteuer: Keine

Depotgebühren: 12 Euro pro Jahr

Mein tatsächlicher Gewinn beträgt 179,89 Euro (aktueller Wert minus Kaufpreis). Allerdings bin ich unsicher, wie die steuerliche Behandlung nach der Investmentsteuerreform 2018 aussieht. Insbesondere frage ich mich:

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet? Werden die Verluste bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, bevor der Gewinn ab dem 1. Januar 2018 besteuert wird?

Wie wirkt sich die Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) auf die Steuerlast aus?

Muss ich auf den gesamten Gewinn ab dem 1. Januar 2018 Steuern zahlen, obwohl mein tatsächlicher Gewinn geringer ist?

Gibt es ähnliche Fälle, in denen die steuerliche Behandlung als ungerecht empfunden wurde?

Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Steuern zahle und keine unnötigen Belastungen habe. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann mir weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße, Sebastian

Kapitalanlage, Steuern, Steuerrecht, Kapitalertragssteuer
Wie muss ich mein Pflichtpraktikum versteuert, wenn ich nebenher einen Midijob habe?

Guten Tag liebes Forum. Ich bin mit meinem latein zu diesem Thema am Ende und finde auch keine gescheite bzw. präzise Antwort im Internet.. Vielleicht kennt sich ja hier wer aus :)

Ich versuche meine Ausgangssituation und Frage so ausführlich wie möglich zu stellen.

Zur Ausgangssituation: Ich bin aktuell Vollzeitstudent an einer Hochschule und habe nächstes Semester (Start 1.10.) ein 5 monatiges Pflichtpraktikum (Vollzeit, 40h Woche), wo ich auf Minijobbasis etwa 520€ verdienen werde. Nebenbei arbeite ich aktuell noch bei einem anderen Arbeitgeber, wo ich monatlich rund 700€ (Teilzeit, 8h Woche) verdiene und somit auch Lohnsteuer zahle. (Kleine Nebeninfo: Ich habe ebenfalls noch ein Kleingewerbe, wo ich allerdings aktuell nur hin und wieder Geld mit mache (ca. 200€ im JAHR). Heisst ich muss jährlich eine Steuererklärung machen.)

Nun zu meiner Frage: Ich habe mir überlegt neben dem Pflichtpraktikum weiterhin am Samstag bei meinem Midijob weiterzuarbeiten, da ich die nächsten Monate dort ein 13. Gehalt und im Januar den jährlichen Bonus mitnehmen möchte. Wie sieht das ganze nun für meine Steuern aus?

daraus folgt meine Frage: Wie werden die 520€ versteuert? und Lohnt es sich überhaupt dort zu arbeiten, oder muss ich zuviel nachzahlen, da ich es in der Steuererklärung ja angeben muss?

Ich würde mich über ein paar Antworten freuen. :)

MfG Max

Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern, Steuernachzahlung

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