Verlustverrechnungstopf bei Trade Republic: Wurden Verluste einfach gelöscht?

Ich habe ein Problem mit meinem Verlustverrechnungstopf von Neobroker Trade Republic und der Steuerberechnung auf meinem Konto. Vor kurzem habe ich eine Aktie mit einem realisierten Verlust von etwa 1.500 EUR verkauft. Zu diesem Zeitpunkt zeigte mein Verlustverrechnungstopf einen Betrag von über 1.100 EUR an; 400 EUR wurden mir bereits am gleichen Tag zurückerstattet, aber da bleiben noch etwa die 1.100 EUR der noch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden sollte.

P.S. Die 1.000 EUR steuerfreie pauschale wurde bereits Anfang des Jahres aufgebraucht.



Allerdings ist Folgendes passiert:

1.  Drei Tage später wurde mein Verlustverrechnungstopf auf null gesetzt.

2.  Dann habe ich eine weitere Aktie mit Gewinn verkauft und wurde erneut besteuert, obwohl ich aufgrund meiner vorherigen Verluste keine Steuern hätte zahlen sollen (da gibt es noch etwa 1.100 EUR realisierte Verluste)

Ich habe folgende Fragen:

1.  Warum kann ich meine Verluste im Verlustverrechnungstopf nicht mehr sehen?

2.  Weshalb wurde ich bei meinem letzten Aktienverkauf besteuert, obwohl noch Verluste zur Verrechnung vorhanden sein sollten?

Laut meinem Verständnis sollten Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

 

Ich habe die Bank kontaktiert aber der Antwort war nicht zufriedenstellend:

 

Ich habe Ihr Konto überprüft und der Verlust von 1.500 € wurde nicht in den Verlusttopf aufgenommen, da eine Steueroptimierung dafür vorgesehen war. Das ist völlig normal und Teil des Verrechnungsprozesses. Diese Steueroptimierung hat Ihren Verlusttopf aufgefüllt und deshalb wurde Ihre letzte Transaktion besteuert.
Im Folgenden wird der Verrechnungsprozess erläutert:
 
1) Steuerrückerstattung: Bereits gezahlte Steuern werden, sofern möglich, zurückerstattet (seit dem 10.06.2024 erfolgen solche Steuerkorrekturen am Ende des Tages).
2) Wiederaufleben des Quellensteuertopfs: Bis zur Höhe der bereits für das Jahr gezahlten anrechenbaren Quellensteuer.
3) Freistellungsauftrag: Ist keine abgeführte Kapitalertragssteuer oder Quellensteuer vorhanden oder diese bereits verrechnet, wird der bereits beanspruchte Rahmen deines Freistellungsauftrages reduziert.
4) Verlustverrechnungstopf: Erst wenn die oben genannten Schritte durchgeführt sind, werden die restliche Verluste im entsprechenden Verlustverrechnungstopf vermerkt.

 

Was soll ich hier verstehen? Ich habe das Gefühl, dass meine Verluste, die noch übriggeblieben sind, wurden gelöscht. Soll ich vielleicht die Verlustbescheinigung beantragen? Wenn ja, wie kann man diese über die Steuererklärung zurückerstattet bekommen?

Danke.

Bank, Broker, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Rückerstattung, Verlustverrechnung
Übergangsgewinn oder Ware abverkaufen?

Hallo zusammen,

ich stehe vor der Umwandlung meines Einzelunternehmen in eine noch zu gründende GmbH, da ich die Umsatzgrenze überschritten habe und somit bilanzierungspflichtig werde.

Als E-Commerce Händler habe ich die letzten 2 Jahre meine gesamten Gewinne reinvestiert und habe nun einen Lagerbestand von rund 500.000€.

Nun habe ich zwei Optionen:

  1. Ich versuche bis Ende des Jahres meinen Lagerbestand auf 0€ (bzw. 25.000€ für die Stammeinlage) abzuverkaufen, um keinen Übergangsgewinn zu haben. In diesem Fall verliere ich rund 100.000€ Gewinn, da ich im November und Dezember keine Ware mehr kaufen dürfte und habe eine ziemlich hohe Einkommenssteuer im EU, da die Umsätze dieses Jahr ziemlich hoch sein werden.
  2. Ich lasse alles wie es ist und habe einen Übergangsgewinn von 500.000€, der versteuert werden muss.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Im Fall 2. hätte ich dann keinen Gewinn im EU (da ich die Ware überführe und somit kein Umsatz zustande kommt), somit spare ich mir dort die Einkommenssteuer und verlagere diese in den Übergangsgewinn. Wann muss die Steuer auf den Übergangsgewinn gezahlt werden und auf welcher Ebene? Also wird diese mit in die GmbH übernommen und ich kann den aus den zukünftigen Mitteln der GmbH zahlen oder muss ich, damit ich die Einkommenssteuer von rund 200.000€ zahlen kann, Kapital aus der GmbH auszahlen und die Steuern quasi auf privater Ebene zahlen?
  2. Welche Option ist die bessere? In Fall 1 habe ich eine deutlich höhere Steuerlast jetzt, da der Gewinn in diesem Jahr dann noch ziemlich hoch ist und ich die volle Einkommenssteuer zahlen müsste. Zusätzlich verliere ich ziemlich viel zukünftigen Gewinn, da ich keine Ware in Q4 einkaufen könnte, da der Lagerbestand am Ende des Jahres bei 25.000€ sein soll. In Fall 2 hätte ich auf Ebene des Einzelunternehmens keine Steuern (weil mein Gewinn der letzten Jahre keinen Einnahmen gegenübersteht, da die Ware ja überführt wird) aber dafür den hohen Übergangsgewinn.

Ich bin etwas ratlos, wie ich mich entscheiden soll, da ich insbesondere nicht weiß, aus welchen Mitteln die Steuer auf den Übergangsgewinn zu leisten ist. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben oder hat das Ganze schon mal durchgemacht.

Viele Grüße

Ben

GmbH, Steuern, Einzelunternehmen

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