betriebliche Rentenvorsorge, Abwälzung PSt. absetzbar?
Hallo miteinander,
ich besitze über meinen Arbeitgeber bei der BVK eine betriebliche Rentenversicherung. Nun bin ich bei der Steuererklärung darüber gestolpert, dass man Beiträge zu dieser absetzen kann. Soweit ich das System der betrieblichen Rentenversicherung verstehe, habe ich über meinen AG eine Direktversicherung abgeschlossen und er zahlt monatlich Beiträge in diese Kasse ein. Die dabei zu zahlende Pauschalsteuer für diese Zusatzversicherung (PSt. (ZV)) wird aber monatlich als Nettoabzug von meinem Gehalt als "Abwälzung" abgezogen.
Es kann sein, dass ich die Zahlungsvorgänge hier ein bisschen durcheinander bringe, aber kann ich diese auf mich abgewälzte Steuer irgendwie in meiner Steuererklärung angeben? Der geleistete Beitrag zur betrieblichen Rentenversicherung ist mir aus meiner Gehaltsabrechnung nicht ersichtlich.
Vielen Dank,
Manuel
2 Antworten
DIESE STEUERN UND SOZIALABGABEN WERDEN FÄLLIG
Sie können im Rahmen der Gehaltsumwandlung pro Jahr bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente nutzen. Das sind im Jahr 2015 bis zu 2.904 Euro (oder 242 Euro bei monatlicher Zahlung). Hinzu kommt bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, ein ebenfalls steuerfreier Festbetrag von 1.800 Euro, für den allerdings Sozialabgaben entrichtet werden müssen. Das macht für das Jahr 2015 insgesamt also maximal 4.704 Euro.
Für Altverträge, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, werden die Beiträge vom Arbeitgeber mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag versteuert. Dafür werden die Leistungen steuerbegünstigt ausgezahlt. Wird das angesparte Kapital in einem Betrag gezahlt, bleibt dieser steuerfrei. Wird es als Rente ausgezahlt, müssen Sie als Empfänger nur den Ertragsanteil nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz versteuern.
Bei Abschluss der Versicherung nach dem 31. Dezember 2004 gilt gemäß Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) auch bei der Direktversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Die Beiträge für die Versicherung sind steuerfrei. Die ausgezahlten Leistungen müssen Sie aber voll versteuern, während bei Altverträgen nur der Ertragsanteil versteuert wird. Sie können sich das angesparte Kapital auch auf einen Schlag auszahlen lassen. Das hat - anders als bei Altverträgen - aber den Nachteil, dass sie es sofort bei Auszahlung versteuern müssen.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/direktversicherung/#ixzz3WRQB0cDr
In die Steuererklärung überträgt man die Beträge, die auf der Jahresbescheinigung stehen - logisch, oder?
Hallo,
nach deiner Darstellung scheint es sich um einen Altvertrag zu handeln, der pauschal versteuert wird. (= mittlerer Absatz im undifferenziert reinkopierten Text von billy).
Die von Dir gezahlte (Pauschal)Steuer kannst Du nicht von der Einkommensteuer absetzen, weil sie schon der Ersatz für die Einkommensteuer ist.
Viel Glück
Barmer
"Steuerschuldner der Pauschalsteuer ist der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann sie deshalb nicht von seiner Steuerschuld oder seinem zu versteuernden Einkommen abziehen (EStG §40(3)), selbst wenn er sie bei einer Gehaltsumwandlung wirtschaftlich selbst trägt. Dies gilt seit 1.4.1999. Seit diesem Zeitpunkt vermindert eine vom Arbeitnehmer übernommene Pauschalsteuer auch nicht mehr die Bemessung seiner Sozialversicherungsbeiträge"
"Eine betriebliche Versorgung führt entweder während des Versorgungsaufbaus oder während des Leistungsbezugs zu einer Einkommensteuerpflicht für den Arbeitnehmer. Im ersten Fall spricht man von vorgelagerter, im zweiten von nachgelagerter Besteuerung."
"Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde zum 01.01.2005 die nachgelagerte Besteuerung für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung eingeführt."
Abzugsbeträge in der Leistungsphase
Für Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds:
- Altersentlastungsbetrag (wird jedoch stufenweise bis 2040 abgebaut)Werbekosten
- Pauschalbetrag (102 €)
Es handelt sich anscheinend nicht um eine Direktversicherung, ich kann aus den Unterlagen aber nur eine Pflichtversicherung bei der Zusatzversorgungskasse entnehmen... Bayerische Versorgungskammer
Hallo, die Textausschnitte betreffen wiederum völlig verschiedene Sachverhalte. Mein Verdacht, es handle sich um eine alte Direktversicherung, scheint aber wegen des Abschlussdatums nicht mehr haltbar. (Ich kenne die Bayerische Versicherungskammer, was ist die Bayerische Versorgungskammer ? So was wie die VBL ?)
Am einfachsten wäre es den Arbeitgeber oder die Versorgungseinrichtung zu fragen, steuerliche Hinweise werden meist auch auf der Homepage gegeben.
Weiter viel Glück
Barmer
Ich habe jetzt die BVK gefunden, es ist in der Tat die bayrisch-pfälzische Ausführung der VBL. Aber da gibt es nichts, wo man die Pauschalversteuerung zuordnen kann.
http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/zkdbg/de/produkte
Also der Vertrag wurde im Oktober 2012 geschlossen. In meinen Gehaltsabrechnungen steht konkret "Abwälzung PSt. (ZV)" mit einem Betrag in manchen Monaten von um die 9,50€ und in anderen um die 18€ als Abzug von meinem Nettogehalt. In manchen Monaten steht aber auch gar nichts von der Abwälzung da... Was ist diese "Abwälzung", warum muss ich sie zahlen und was kann ich mit ihr steuerlich anstellen?
Da die Abwälzung genau wie meine vermögenswirksamen Leistungen von meinem Nettogehalt abgezogen werden, vermute ich, dass es sich schlicht um die Beiträge zur betrieblichen Rentenkasse handelt.
Ok, also von der Beitragsbemessungsgrenze kann man bis zu 4% steuerfrei zur Rentenvorsorge verwenden.
Die Beiträge die mein Arbeitgeber für mich entrichtet sind zum Zeitpunkt der Entrichtung steuerfrei ("Bei der Direktversicherung wird ein Teil Ihres Bruttolohns oder -gehalts nicht an Sie überwiesen, sondern in Beiträge für die Versicherung umgewandelt. Auf diese Beiträge brauchen Sie keine Steuern zu zahlen.") und werden erst bei Auszahlung versteuert. ("Das heißt: Die Beiträge für die Versicherung sind steuerfrei. Die ausgezahlten Leistungen müssen Sie aber voll versteuern")
Ich verstehe das jetzt so, dass die "Abwälzung PSt. (ZV)" in meiner Gehaltsabrechnung die Beiträge zur betrieblichen Rentenvorsorge darstellt, demnach steuerfrei und als Nettoabzug von meinem Gehalt aufgeführt sind.
Jetzt weiss ich aber immernoch nicht, ob ich diese Beiträge irgendwo in meiner Steuererklärung angeben soll oder nicht.