betriebliche Rentenvorsorge, Abwälzung PSt. absetzbar?

2 Antworten

DIESE STEUERN UND SOZIALABGABEN WERDEN FÄLLIG

Sie können im Rahmen der Gehaltsumwandlung pro Jahr bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente nutzen. Das sind im Jahr 2015 bis zu 2.904 Euro (oder 242 Euro bei monatlicher Zahlung). Hinzu kommt bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, ein ebenfalls steuerfreier Festbetrag von 1.800 Euro, für den allerdings Sozialabgaben entrichtet werden müssen. Das macht für das Jahr 2015 insgesamt also maximal 4.704 Euro.

Für Altverträge, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, werden die Beiträge vom Arbeitgeber mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag versteuert. Dafür werden die Leistungen steuerbegünstigt ausgezahlt. Wird das angesparte Kapital in einem Betrag gezahlt, bleibt dieser steuerfrei. Wird es als Rente ausgezahlt, müssen Sie als Empfänger nur den Ertragsanteil nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz versteuern.

Bei Abschluss der Versicherung nach dem 31. Dezember 2004 gilt gemäß Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) auch bei der Direktversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Die Beiträge für die Versicherung sind steuerfrei. Die ausgezahlten Leistungen müssen Sie aber voll versteuern, während bei Altverträgen nur der Ertragsanteil versteuert wird. Sie können sich das angesparte Kapital auch auf einen Schlag auszahlen lassen. Das hat - anders als bei Altverträgen - aber den Nachteil, dass sie es sofort bei Auszahlung versteuern müssen.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/direktversicherung/#ixzz3WRQB0cDr


ManuelC 
Beitragsersteller
 05.04.2015, 16:05

Ok, also von der Beitragsbemessungsgrenze kann man bis zu 4% steuerfrei zur Rentenvorsorge verwenden. 

Die Beiträge die mein Arbeitgeber für mich entrichtet sind zum Zeitpunkt der Entrichtung steuerfrei ("Bei der Direktversicherung wird ein Teil Ihres Bruttolohns oder -gehalts nicht an Sie überwiesen, sondern in Beiträge für die Versicherung umgewandelt. Auf diese Beiträge brauchen Sie keine Steuern zu zahlen.") und werden erst bei Auszahlung versteuert. ("Das heißt: Die Beiträge für die Versicherung sind steuerfrei. Die ausgezahlten Leistungen müssen Sie aber voll versteuern")

Ich verstehe das jetzt so, dass die "Abwälzung PSt. (ZV)" in meiner Gehaltsabrechnung die Beiträge zur betrieblichen Rentenvorsorge darstellt, demnach steuerfrei und als Nettoabzug von meinem Gehalt aufgeführt sind.

Jetzt weiss ich aber immernoch nicht, ob ich diese Beiträge irgendwo in meiner Steuererklärung angeben soll oder nicht.

vulkanismus  05.04.2015, 16:54
@ManuelC

In die Steuererklärung überträgt man die Beträge, die auf der Jahresbescheinigung stehen - logisch, oder?

barmer  05.04.2015, 23:51
@ManuelC

das dürfte nicht Ihr Fall sein, denn sie schrieben anfangs von Pauschalversteuerung. Danach wäre es ein Altvertrag.

Hallo,

nach deiner Darstellung scheint es sich um einen Altvertrag zu handeln, der pauschal versteuert wird. (= mittlerer Absatz im undifferenziert reinkopierten Text von billy).

Die von Dir gezahlte (Pauschal)Steuer kannst Du nicht von der Einkommensteuer absetzen, weil sie schon der Ersatz für die Einkommensteuer ist.

Viel Glück

Barmer


ManuelC 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 02:57

"Steuerschuldner der Pauschalsteuer ist der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann sie deshalb nicht von seiner Steuerschuld oder seinem zu versteuernden Einkommen abziehen (EStG §40(3)), selbst wenn er sie bei einer Gehaltsumwandlung wirtschaftlich selbst trägt. Dies gilt seit 1.4.1999. Seit diesem Zeitpunkt vermindert eine vom Arbeitnehmer übernommene Pauschalsteuer auch nicht mehr die Bemessung seiner Sozialversicherungsbeiträge"

"Eine betriebliche Versorgung führt entweder während des Versorgungsaufbaus oder während des Leistungsbezugs zu einer Einkommensteuerpflicht für den Arbeitnehmer. Im ersten Fall spricht man von vorgelagerter, im zweiten von nachgelagerter Besteuerung."

"Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde zum 01.01.2005 die nachgelagerte Besteuerung für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung eingeführt."

Abzugsbeträge in der Leistungsphase

Für Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds:

- Altersentlastungsbetrag (wird jedoch stufenweise bis 2040 abgebaut)Werbekosten

- Pauschalbetrag (102 €) 

http://www.versicherung-vergleiche.de/betriebliche_altersvorsorge/lexikon/direktversicherung_besteuerung_arbeitnehmer.htm

Es handelt sich anscheinend nicht um eine Direktversicherung, ich kann aus den Unterlagen aber nur eine Pflichtversicherung bei der Zusatzversorgungskasse entnehmen... Bayerische Versorgungskammer

barmer  06.04.2015, 09:33
@ManuelC

Hallo, die Textausschnitte betreffen wiederum völlig verschiedene Sachverhalte. Mein Verdacht, es handle sich um eine alte Direktversicherung, scheint aber wegen des Abschlussdatums nicht mehr haltbar. (Ich kenne die Bayerische Versicherungskammer, was ist die Bayerische Versorgungskammer ? So was wie die VBL ?)

Am einfachsten wäre es den Arbeitgeber oder die Versorgungseinrichtung zu fragen, steuerliche Hinweise werden meist auch auf der Homepage gegeben.

Weiter viel Glück

Barmer

ManuelC 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 11:59
@barmer

Genau da bin ich auch gelandet, aber gefunden habe ich zur Pauschalsteuer auch nichts. Ja, ich werde morgen mal beim AG und/oder der BVK anrufen und mich aufklären lassen. Vielen Dank trotzdem. :)

ManuelC 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 01:38

Also der Vertrag wurde im Oktober 2012 geschlossen. In meinen Gehaltsabrechnungen steht konkret "Abwälzung PSt. (ZV)" mit einem Betrag in manchen Monaten von um die 9,50€ und in anderen um die 18€ als Abzug von meinem Nettogehalt. In manchen Monaten steht aber auch gar nichts von der Abwälzung da... Was ist diese "Abwälzung", warum muss ich sie zahlen und was kann ich mit ihr steuerlich anstellen?

Da die Abwälzung genau wie meine vermögenswirksamen Leistungen von meinem Nettogehalt abgezogen werden, vermute ich, dass es sich schlicht um die Beiträge zur betrieblichen Rentenkasse handelt.