Sind die Cashbackaktionen, Treuepunktprogramme wie Payback oder gar Gutschein-Verdienst bei Meinungsstudie steuerpflichtig und in der Steuererklärung relevant?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, für den Verbraucher ist es nicht relevant, es sind Rabatt aktionen.

Du sammelst x Punkte und die machen als Beispiel 10 % bei Deinem Kauf aus.

Du kaufst einen Artikel für 119,- Euro Listenpreis und bekommst ihn für 107,10 Euro. Für Dich ist es wie ein Rabatt/Preisnachlass, egal ob mit, oder ohne Punkte.

Für den Verkäufer ebenso. Er verkauft für 90,- Euro + 17,10 Umsatzsteuer.

Eine nachträgliche Barauszahlung ist wie eine Bonuszahlung zu sehen, ein nachträglicher Preisnachlass.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Ökonomie

alex12345678  03.11.2024, 02:35

Hallo Herr Binder,

ich lese auf etlichen Portalen unterschiedliche Auffassungen. Die einen sprechen bei Cashback von Rabatten, die anderen von sonstigen Einkünften gem. § 22 Abs. 3 EStG (wo man ja schon die Freigrenze beachten muss). Wie trifft man da als Privatperson eine trennscharfe Abgrenzung. Ich habe beispielsweise einen Internetvertrag bei der Telekom abgeschlossen. Einen Monat später erhielt ich einen Cashback Betrag. Muss dieser versteuert werden, weil er ausgezahlt und eben nicht verrechnet wurde?

Bei Kunden werben Kunden Aktionen von Banken ist es ja eindeutig. Ich kriege etwas für meine Provisionstätigkeit. Aber hier kaufe ich doch etwas und erhalte Rabatt (in Form von Cashback etc.). Wie kommt man darauf das als sonstige Einkünfte versteuern zu müssen :D

Grüsse

wfwbinder  03.11.2024, 11:14
@alex12345678

Cashback für eigene Verträge, Abschlussvergütungen usw. sind bei privatleuten absolut ohne Auswirkung. Es sind, auch wenn sie gesondert gezahlt werden, Verminderungen der privaten Kosten, anders als die Vergütungen für "Freundschaftswerbungen."

alex12345678  03.11.2024, 14:13
@wfwbinder

erstmal vielen Dank für die Antwort. Also ist Cashback auch irrelevant wenn im Jahr der Auszahlung keine Kosten auf meiner Seite angefallen sind? Ich beziehe mich auf geläufige Beispiele: Ende des Jahres DSL Vertrag abgeschlossen, Cashback erhalten und die letzten 2 Monate des Jahres gab es einen Online Vorteil. D.h. die Monatszahlungen wurden mit einem Guthaben/Gutschrift (nicht mit dem Cashback) verrechnet. Im neuen Steuerjahr wurde dann der Vertrag ganz normal monatlich beglichen. Danke.

wfwbinder  03.11.2024, 17:11
@alex12345678

Ja, sehe ich so bei Privtleuten.

Außerdem dürften die Zahlungen dieser Art von der Höhe sowieso uninteressant sieen, oder Gab es mehr als 410,- Euro?

alex12345678  03.11.2024, 23:30
@wfwbinder

Alles klar. 410 Euro waren es nicht. Aber über 256. ist das nicht die magische Grenze?

alex12345678  04.11.2024, 00:25
@alex12345678

Also (ich habe nochmal nachgeschaut) es waren knapp über 256 Euro über zwei Steuerjahre verteilt. Also ist es meines Erachtens sowieso egal, da beide Grenzen jährlich nichtmal ansatzweise erreicht wurden. Danke für ihre Hilfe.

icke19871 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 07:29

Und wie sieht es mit Marktforschunginstituten, die sogenannte Aufwandsentschädigung in Form von Bargeld oder Gutscheine bezahlen.?z.b meinungswelt oder meinungsstudie oder de.mysurvey.com? 

wfwbinder  16.06.2015, 08:17
@icke19871

Das wären theoretisch wirklich Einkünfte, aber vermutlich nicht relevant. Sind es mehr als 410,- Euro im Jahr? bis zu Dem Betrag wäre es komplett frei. Darüber, bis 820,- gibt es langsam geringer werdend, den Härteausgleich.

Aber da wären ja auch die Aufwendungen dagegen zu rechnen. Die Umfragessachen können ja nur mit Internet ausgefüllt werden, also würde man dann einen Teil dieser Kosten auch dagegen rechnen.

icke19871 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 10:15
@wfwbinder

Vielen herzlichen Dank. :) für die Antwort.

Ja sowie ich in diesem Jahr anschau könnte die 410€ übersteigen. Die meisten Institute haben Sitz im Ausland und schicken die Gutscheinecods per Post oder per Email zu. Wenn ich die 410€ übersteigen sollte, reicht es Finanzamt wenn ich dann angebe was oder wiviel ich in etwa bekommen haben könnte?

Weil meistens werden von diesen Instituten keine Belege oder Quitungen ausgestellt. :( und ich es alles nur so zusammenreimen kann, anhand Einlösungsverlauf von z.b Amazon

desweiteren welche steuerart wäre dann fällig :)?

Ich glaube ich muss an den Hilfeverein mich wenden, welche Steuererklärungen mitmacht.:)

icke19871 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 10:42
@icke19871

Wie spiegelt es sich eigentlich bei der Krankenversicherung.=)

PS: entschuldigung, wenn ich so blöde Fragen stelle. Ich habe in diesem Jahr geheiratet und seit Mai habe die Steuerklasse III, somit muss Steuerklärung abgeben und habe Angst iwas falsch zu machen oder zu vergessen. :(

icke19871 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 10:55
@icke19871

desweiteren fiel mir auf, dass z.b webmiles sowohl als cashback als auch die möglichkeit anbieten mit Umfragen zu Punkten. Diese Punkte kann mann z.B in Zeitungsabos umwandeln.

Ich habe paar mal gemacht und habe so die Zeitungsabos bekommen, wobei da nur mit Punkten abgerechnet wurde.. haben die doch ein Wert. Ich habe z.B Chipjahresabo und noch paar andere ABOS so ausgewählt. Ich hoffe nicht, dass man auch das bei der Steuererklärung eingeben muss.oder?! Weil die Punkte an sich haben nich viel geldlichen Wert. Jedoch bereits mit wenigen Punkten kann man die Zeitschriften abonieren, welche viel mehr kosten, als man bekommen würde..wenn die Punkte in Gutscheine umgewandelt werden würden.

Mit lieben Gruß

wfwbinder  16.06.2015, 22:18
@icke19871

1. Ich würde mir keine übertriebenen Gedanken machen.

2. Rabattprogramme, von echten "Verdienprogrammen" trennen. Gutschincodes sind als Rabatte einzustufen. Das ist so als wenn Du eine Reise buchst und einen Gutschein für den Einkauf in einem Koffershop als Zugabe bekommst. Anderes Unternehmen, aber kein verdientes Geld. Das Reisebüro kauf ja die Scheine nicht, aber selbst wenn es so wäre, es ist nichts anderes, als ein Babatt auf einen Einkauf.

3. Dann überlegen, welche Kosten man gegenrechnen kann.

4. Damit ergibt sich der Gewinn.

5. Krankenversicherung wird ab 405,- Euro im Monat ein Problem.

6. Wenn überhaupt Steuer, dann nur Einkommensteuer.

wfwbinder  16.06.2015, 22:22
@icke19871

Nochmal, mache Dir bitte über alle Arten von Zewitungsabos usw. keine Gedanken. Das ist immer der Austausch von Gutscheinen und Prämien unter den Unternehmen. Das kostet auch nur wenige Meilen, weil es reine Werbaktionen der Verlage sind. Mit dir als Abonnent, erhöhen die ihre Werbeeinnahmen. deshalb werden auch Abos so billig abgegeben.

die Milen der Fluggesellschaften sind auch nur relevant, wenn man betriebliche Meilen privat nutzt. Erfliege ich mir meilen privat udn verfliege sie privat habe ich keine Steuerfolge.

erfliege ich die Meilen betrieblich udn verfliege sie betrieblich, auch keine Steuerfolge, weil ja miene Betriebsausgaben nicht belastet werden, wenn ich die Meilen nutze.

Es gibt hier Unterschiede.

Wenn Du als Privatperson einkaufst und dafür an einem Bonusprogramm teilnimmst (z.B. Payback, DeutschlandCard), Cashback bekommst (z.B. beim Kauf einer Camera für 800 EUR bekommst Du 100 EUR vom Hersteller rückvergütet) oder Bonusausschüttungen erhältst (z.B. Deine VR-Bank schüttet Dividende plus Bonuszahlungen aus), so sind diese Loyalty Prämien steuerfrei. Die Dividende im VR-Beispiel wäre als Kapitalertrag zu versteuern, die Prämie für Deine Bonuspunkte nicht. Das ist der Regelfall für die meisten Privatpersonen.

Anders verhält es sich, wenn Du beispielsweise dienstlich (d.h. auf Rechnung eines Unternehmens oder einer öffentlichen Organisation/Einrichtung) solche Käufe tätigst und dann privat nutzt. Das wäre zu versteuern.

Loyalty-Programme wie z.B. Miles & More nehmen daher eine Pauschalversteuerung bei Ausschüttung vor, so daß auf die Teilnehmer keine zusätzlichen Steuerbelastungen zukommen. Bei Vielfliegerprogrammen ist dies auch nötig, denn bei marktgerechter Bewertung der Flugprämien käme man auf deutlich höhere dienstlich erworbene Beträge als dies bei Payback etc. der Fall wäre.

Programme wie Questler würde ich persönlich eher in die SPAM-Ecke stellen als wirklich als Loyalty-Programm bezeichnen.

Die Teilnahme an Marktforschungsbefragungen, wissenschaftlichen Studien und ähnlichen Aktionen, für die ein Geldbetrag als "Aufwandsentschädigung" gezahlt wird, fällt zwar bis zu einer Grenze von 256 EUR p.a. (§22 Nr. 3 EStG) als sonstige Einkünfte steuerfrei. Darüber fällt jedoch Einkommensteuer an.

Führst Du das so häufig aus, daß man von einer gewerbsmäßigen Teilnahme an derartigen Aktionen ausgehen kann, könnte das Finanzamt sogar auf die Idee kommen, Dich noch ganz anders einzustufen.


icke19871 
Beitragsersteller
 21.06.2015, 14:03

Ich habe bei Questler schon einige Auszahlungen erhalten, von etwa 70€ , darum auch Frage gewesen ob Questler zu LoyaltyAnbietern zählt?

icke19871 
Beitragsersteller
 21.06.2015, 13:58

Das mit Finanzamt anderseinstufen kann, muss du mir näher erklären. :)

Mikkey  16.06.2015, 12:48

In Zusammenhang mit Vielflieger-Programmen -

wie sieht es aus, wenn man an einem Programm einer ausländischen Airline teilnimmt? Die werden doch sicher nicht pauschal versteuern.

Man kann z.B. am Programm von Air China teilnehmen und (wegen Star-Alliance) auch bei Lufthansa sammeln.

gandalf94305  16.06.2015, 14:36
@Mikkey

Da wir das Prinzip des Welteinkommens haben, müssten in Deutschland auch geldwerte Vorteile  versteuert werden.

icke19871 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 10:07

wie verhält es sich nach §22 Nr. 3 EStG? wenn ich statt Bargeld z.b Amazongutscheine nehme?

Mikkey  16.06.2015, 12:53
@icke19871

Gutscheine gelten genauso als Einkünfte wie Bargeld.

Wie sieht es mit Marktforschunginstituten, die sogenannte Aufwandsentschädigung oder Vergütung für Meinung bezahlen/ erbringen? Z.b meinungswelt oder meinungsstudie und/oder de.mysurvey.com?