Guten Abend,

ende letzten Jahres bin ich aus der Bundeswehr auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Da Soldaten im Voraus ihre Bezüge bekommen, habe ich ein Gehalt zuviel bekommen, wovon nun der Bruttobetrag zurückgefordert wurde und von mir auch zurücküberwiesen wurde.

Nun stellt sich mir die Frage, wie genau ich über die Steuern des zurücküberwiesenen Bruttogehaltes zurückerstattet bekomme? Kann ich diesen Betrag einfach vom Gesamtjahresbrutto abziehen nach dem Motto "wurde versteuert, ist aber steuerfrei" oder muss ich etwas besonderes beachten?

Zählt die Rücküberweisung in das Steuerjahr 2014 oder 2015?

Danke im Voraus für eure Antworten :)